Niederösterreich schickt laut übereinstimmenden Berichten von ORF Niederösterreich und Kurier sowie einer inzwischen vorliegenden Original-Aussendung eine neue Biberverordnung in Begutachtung. Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) kündigte das nach Abstimmung mit dem Koalitionspartner an. Die Verordnung soll die bisherige Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum aufheben, einheitliche Regeln für ganz Niederösterreich schaffen und bei „Gefahr im Verzug“ rasches Handeln ermöglichen – die rechtliche Prüfung soll dabei erst nachträglich erfolgen. Laut Rosenkranz leben aktuell mehr als 9.000 Biber im Bundesland, der Bestand befinde sich in einem „günstigen Erhaltungszustand“; diese Zahl stammt allein von der zuständigen Stelle und wird in den vorliegenden Quellen nicht unabhängig bestätigt.
Die Tötung von Bibern soll trotz der geplanten Erleichterungen laut Landesrätin weiterhin „Ultima Ratio“ bleiben, also nur letztes Mittel sein. Der Vorstoß ist auch politisch eingebettet: Die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais hatte Rosenkranz nur zwei Tage vor der Ankündigung öffentlich Untätigkeit beim Biber- und Fischotterproblem vorgeworfen und auf weiterreichende Möglichkeiten in Oberösterreich sowie auf EU-Ebene verwiesen.
Offen bleiben aus den vorliegenden Quellen weiterhin die Dauer der Begutachtungsfrist, die genaue Rechtsgrundlage der Ultima-Ratio-Regel, eine unabhängige Bestätigung der genannten Bestandszahl sowie Reaktionen von Naturschutzorganisationen und weiteren Betroffenen auf den nun konkret vorliegenden Entwurf. Die Berichterstattung stützt sich bislang vor allem auf die Darstellung der zuständigen Landesrätin selbst.
Was passiert ist
In Niederösterreich geht laut übereinstimmenden Medienberichten und einer inzwischen vorliegenden Original-Aussendung eine neue Biberverordnung in Begutachtung. Landesrätin Susanne Rosenkranz (FPÖ) ließ das nach vorliegenden Quellen am Freitag wissen – nach eigenen Angaben nach vorheriger Abstimmung mit dem Koalitionspartner. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind laut der Aussendung der Wegfall der bisherigen Unterscheidung zwischen alpinem und kontinentalem Raum, einheitliche Regeln für das gesamte Bundesland sowie raschere Handlungsmöglichkeiten bei akuter Gefahr durch Biber.
Was die Quellen zeigen
ORF Niederösterreich und Kurier berichten unabhängig voneinander über dieselbe Aussendung und stimmen in den zentralen Punkten überein; die inzwischen eingesehene Original-Aussendung der Landesrätin bestätigt diese Angaben und liefert zusätzliche Details. Bei „Gefahr im Verzug“ – etwa wenn Flächen unterspült werden oder Straßen gefährdet sind – sollen Betroffene künftig rasch und praxisnah handeln können, statt lange Verfahren abwarten zu müssen; ob der rechtliche Rahmen eingehalten wurde, soll erst nachträglich geprüft werden. ORF Niederösterreich zitiert die Landesrätin zudem mit der Aussage, dass die Tötung von Bibern trotz der geplanten Erleichterungen „Ultima Ratio“ bleibe. Laut der Original-Aussendung befindet sich der Biberbestand in Niederösterreich nach Einschätzung der Landesrätin in einem „günstigen Erhaltungszustand“, aktuell würden mehr als 9.000 Tiere im Bundesland leben – eine Zahl, die ausschließlich von der zuständigen Stelle selbst stammt und in den vorliegenden Quellen nicht unabhängig bestätigt wird.
Was unklar bleibt
Aus den vorliegenden Quellen geht nicht hervor, wie lange die Begutachtungsfrist dauert, welche Stellen konkret zur Stellungnahme eingeladen sind und ab wann die Verordnung in Kraft treten könnte. Ebenso wenig lässt sich ableiten, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage – etwa im Zusammenhang mit europäischem Naturschutzrecht – die Ultima-Ratio-Regel beruht. Die genannte Bestandszahl von „mehr als 9.000“ Bibern beruht allein auf der Einschätzung der Landesrätin; wie diese Zahl erhoben wurde und ob es dazu eine unabhängige Erhebung gibt, ist nicht bekannt. Reaktionen von Naturschutzorganisationen auf den nun vorliegenden konkreten Entwurf sind in den vorliegenden Quellen nicht enthalten.
Einordnung
Der Vorgang betrifft einen wiederkehrenden Interessenkonflikt zwischen Landwirtschaft und Naturschutz: Biber gelten in Teilen Niederösterreichs als Verursacher von Schäden an Dämmen, Feldern und Infrastruktur, stehen zugleich aber unter Naturschutz. Eine Verordnung, die rascheres Handeln bei akuter Gefahr ermöglichen, die Tötung aber weiterhin nur als letztes Mittel zulassen soll, lässt sich als Versuch lesen, zwischen diesen Interessen zu vermitteln. Der Vorgang ist zudem politisch aufgeladen: Die ÖVP-Nationalratsabgeordnete Martina Diesner-Wais, die auch im niederösterreichischen Bauernbund aktiv ist, hatte Rosenkranz erst zwei Tage vor der Ankündigung öffentlich vorgeworfen, das Biber- und Fischotterproblem seit Jahren nicht ausreichend anzugehen, und auf weiterreichende rechtliche Spielräume auf EU-Ebene sowie Regelungen in Oberösterreich verwiesen. Da die vorliegende Berichterstattung zum Begutachtungsentwurf selbst weiterhin ausschließlich auf der Aussendung der zuständigen Landesrätin beruht, bildet sie vor allem deren Position ab; wie die Naturschutzseite oder Vertreter der Landwirtschaft den konkreten Entwurf bewerten, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht ablesen.