Mehrere österreichische Medien berichten am 10. Juli 2026 übereinstimmend, dass die ab 1. Oktober 2026 geltende Paketabgabe inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer bis zu 2,40 Euro pro Paket kosten soll – mehr als die ursprünglich genannten 2 Euro netto. Neu bestätigt das Finanzministerium laut diesen Berichten, dass die Mehrwertsteuerpflicht eine unionsrechtliche Vorgabe und keine Besonderheit der Abgabe sei; bei Büchern soll wegen des ermäßigten Steuersatzes ein Gesamtbetrag von rund 2,20 Euro anfallen. Laut Handelsverband sind rund 16 große Online-Händler und Marktplätze direkt zahlungspflichtig, während zusätzlich rund 4.000 heimische Webshops indirekt betroffen sein sollen. NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos appelliert an Koalitionspartner SPÖ, die Ausgestaltung „noch einmal zu überdenken“, und bezeichnet sie als „grundfalsch“ – obwohl NEOS dem zugrunde liegenden Budgetbegleitgesetz 2027–2028, das laut Parlamentskorrespondenz bereits am 8. Juli 2026 mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen wurde, selbst zugestimmt hatte.
Die Abgabe soll laut Regierungsangaben rund 280 Millionen Euro jährlich einbringen und einen Teil der seit 1. Juli 2026 geltenden Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel gegenfinanzieren. Offen bleibt, wie die SPÖ auf den NEOS-Appell reagiert, wie belastbar die Zahlen zu direkt und indirekt betroffenen Händlern sind und in welchem Umfang Kosten an Konsumentinnen und Konsumenten weitergegeben werden. Die Angaben zum Finanzministerium und zu den genannten Beträgen stammen bislang nur aus Medienzitaten, nicht aus einer eigenen, direkt eingesehenen amtlichen Verlautbarung – die genannten Zahlen und politischen Reaktionen sind daher weiterhin als vorläufig zu betrachten.
Was neu ist
Mehrere österreichische Medien berichten am 10. Juli 2026 übereinstimmend, dass die geplante Paketabgabe für Konsumentinnen und Konsumenten teurer ausfallen dürfte als bisher kommuniziert – und liefern nun zusätzliche Details. Laut den Berichten bestätigt das Finanzministerium, dass auf die Paketabgabe reguläre Mehrwertsteuer anfällt und dies eine unionsrechtliche Vorgabe sei, die nicht spezifisch für diese Abgabe gelte. Dadurch soll die Abgabe statt der ursprünglich genannten 2 Euro netto inklusive 20 Prozent Mehrwertsteuer bis zu 2,40 Euro pro Paket betragen. Für Bücher, die in Österreich einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 Prozent unterliegen, soll sich laut mehreren Medien ein Gesamtbetrag von rund 2,20 Euro ergeben.
Hintergrund: Woher die Abgabe kommt
Die Paketabgabe ist Teil des Budgetbegleitgesetzes 2027–2028, das laut einer Mitteilung der Parlamentskorrespondenz am 8. Juli 2026 – also zwei Tage vor den aktuellen Berichten – im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS beschlossen wurde. Direkt zur Zahlung verpflichtet sind laut Angaben des Handelsverbands, über die mehrere Medien berichten, rund 16 große Online-Händler und Marktplätze mit einem Jahresumsatz über 100 Millionen Euro, darunter Amazon, Otto und Temu. Indirekt betroffen sein sollen zusätzlich rund 4.000 heimische Online-Händler – nach diesen Angaben etwa ein Drittel aller inländischen Webshops –, weil Marktplatzbetreiber die Abgabe an die bei ihnen gelisteten Händler weitergeben dürfen. Als Zweck wird in mehreren Quellen die teilweise Gegenfinanzierung der seit 1. Juli 2026 geltenden Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel genannt; als erwartetes jährliches Steueraufkommen wird eine Größenordnung von rund 280 Millionen Euro angeführt.
Was die Quellen zeigen
Die Kernaussage – ein Aufschlag von bis zu 2,40 Euro statt der zuvor genannten 2 Euro, verursacht durch die zusätzlich anfallende Mehrwertsteuer – wird von ORF, Die Presse und Der Standard unabhängig voneinander berichtet, was für eine gewisse Verlässlichkeit dieses Kerndetails spricht. Neu ist, dass diese Berichte nun auch eine Stellungnahme des Finanzministeriums wiedergeben, wonach die Mehrwertsteuerpflicht keine Besonderheit der Paketabgabe, sondern eine allgemeine unionsrechtliche Vorgabe sei – sowie die konkrete Zahl von rund 2,20 Euro bei Büchersendungen. Bemerkenswert bleibt der zeitliche Ablauf: Das Gesetz selbst wurde bereits vor den aktuellen Berichten im Parlament beschlossen, die Diskussion um die konkrete Höhe inklusive Mehrwertsteuer und der NEOS-Appell an die SPÖ setzten erst danach ein. Laut Medienberichten hat NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos die Umsetzung als „grundfalsch“ bezeichnet und darauf verwiesen, dass seine Partei im Nationalrat „aus Koalitionsräson“ zugestimmt habe.
Was unklar bleibt
Aus den ausgewerteten Quellen geht nicht hervor, wie die SPÖ auf den NEOS-Appell reagiert oder ob am bereits beschlossenen Gesetzestext noch etwas geändert werden könnte. Die genannten Zahlen zu direkt und indirekt betroffenen Händlern stammen laut Berichten vom Handelsverband und sind nicht durch eine eigene amtliche Erhebung bestätigt. Ebenfalls nicht abschließend verifiziert ist, ob die Angaben zum Finanzministerium und zum ermäßigten Steuersatz bei Büchern aus einer eigenen, direkt einsehbaren BMF-Verlautbarung stammen oder ausschließlich aus Medienzitaten. Offen ist außerdem, in welchem Umfang Versandhändler die Zusatzkosten an Kundinnen und Kunden weitergeben werden und ob angekündigte rechtliche Schritte einzelner Anbieter gegen das Gesetz tatsächlich verfolgt werden.
Einordnung
Bereits im Vorfeld der Beschlussfassung hatten laut Medienberichten Wirtschaftsvertretungen wie Handelsverband und Wirtschaftskammer Bedenken gegen die Paketabgabe geäußert, etwa mit Verweis auf mögliche Wettbewerbsnachteile heimischer Händler gegenüber ausländischen Plattformen sowie auf eine mögliche Verteuerung für Konsumentinnen und Konsumenten. Dass nun ausgerechnet ein Koalitionspartner, der dem Gesetz selbst zugestimmt hat, öffentlich zur Überarbeitung aufruft und die Umsetzung als „grundfalsch“ bezeichnet, deutet auf innerkoalitionäre Spannungen rund um die konkrete Umsetzung hin. Die neu berichtete Stellungnahme des Finanzministeriums, wonach die Mehrwertsteuerpflicht eine allgemeine unionsrechtliche Vorgabe sei, liefert erstmals eine Regierungsperspektive – ersetzt aber keine Direkteinsicht in Gesetzestext oder eigene Verlautbarung. Angesichts der noch offenen Fragen zu Detailregelungen und zur politischen Reaktion der SPÖ sollten die Zahlen und Ankündigungen weiterhin als vorläufig betrachtet werden.