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Die Kritik an dem Regierungsvorhaben für eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft reißt nicht ab. Die Dreierkoalition hatte den Ministerialentwurf Ende Juni 2026 in Begutachtung geschickt, die Frist dazu läuft bis Ende August. Seither lehnen mehrere Justizbehörden den Text ab: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie die Oberstaatsanwaltschaften Innsbruck und Graz kritisieren, der Entwurf könne die parteipolitische Unabhängigkeit der neuen Behörde nicht darstellen.

Bemängelt werden vor allem zwei Punkte: die aus Sicht der Kritiker zu kurze Amtszeit von sechs Jahren, für die sie stattdessen zwölf Jahre oder eine unbefristete Bestellung fordern, sowie die Rolle des Nationalrats im Bestellverfahren, der vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber ablehnen kann. Das öffne parteipolitischer Einflussnahme bereits bei der Bestellung Tür und Tor und mache das Amt „parteipolitisch kontaminiert“, so die Kritik.

Justizministerin Anna Sporrer zeigte sich laut einem Bericht offen für eine längere Amtszeit. Ob der Entwurf in weiteren Punkten überarbeitet wird und ob die für die Reform nötige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zustande kommt, ist nach den vorliegenden Quellen offen.

Was passiert ist

Die Kritik an dem Regierungsvorhaben, eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft als neue Weisungsspitze der Justiz zu schaffen, reißt nicht ab. Nach monatelangen Verhandlungen hatte die Dreierkoalition den entsprechenden Ministerialentwurf Ende Juni 2026 in Begutachtung geschickt. Seither füllt sich die Liste ablehnender Stellungnahmen: Die jüngsten und deutlichsten kommen von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) sowie den Oberstaatsanwaltschaften (OStA) Innsbruck und Graz. Die Begutachtungsfrist läuft noch bis Ende August 2026, danach soll der Entwurf weiter parlamentarisch bearbeitet werden.

Was die Staatsanwaltschaften bemängeln

Die WKStA schreibt in ihrer Stellungnahme, der vorgelegte Entwurf könne die parteipolitische Unabhängigkeit der neuen Behörde „in keiner Weise darstellen“. Er orientiere sich nicht an jenen Eckpunkten, die eine solche Unabhängigkeit tatsächlich sichern könnten, und schaffe stattdessen einen „belastenden Anschein“ um die künftige Weisungsspitze. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft das Ernennungsverfahren: In der vorgesehenen Kommission sitzen auch Standesvertreter von Notariat und Anwaltschaft, was aus Sicht der WKStA fragwürdig ist, da die Rechtsanwaltsordnung Anwälte zur Vertretung der Interessen ihrer Mandanten verpflichte statt zu einem interessenfreien Expertenstatus. Zusätzlich kritisiert die Behörde, dass der Nationalrat vorgeschlagene Bewerberinnen und Bewerber ablehnen könnte – das öffne der parteipolitischen Einflussnahme bereits im Bestellungsprozess Tür und Tor und mache das Amt dadurch „parteipolitisch kontaminiert“. Die OStA Innsbruck bezeichnet den Entwurf in ihrer Stellungnahme als in der vorliegenden Form „strikt abzulehnen“; gemeinsam mit der OStA Graz und der WKStA fordert sie außerdem eine deutlich längere Bestelldauer als die im Entwurf vorgesehenen sechs Jahre – wahlweise unbefristet oder für zwölf Jahre.

Wie die Regierung reagiert

Justizministerin Anna Sporrer äußerte sich laut einem Bericht zuletzt in einem APA-Interview offen für eine längere Amtszeit und erklärte, diesem Vorschlag „sehr viel“ abgewinnen zu können. Zur laufenden Begutachtung sagte sie, man werde bis zum Ende der Frist „alle Stimmen hören“. Auf der Themenseite des Justizministeriums wird das Vorhaben als Schritt zu einer unabhängigen, weisungsfreien Behörde an der Spitze der Strafjustiz beschrieben: Die neue Bundesstaatsanwaltschaft soll demnach aus mehreren Mitgliedern bestehen, die der Nationalrat auf Vorschlag einer breit besetzten Kommission wählt, mit wechselndem Vorsitz und einer Berichtspflicht an den Justizausschuss. Eine ausführliche, punktuelle Erwiderung des Ministeriums auf die konkreten Kritikpunkte von WKStA und den Oberstaatsanwaltschaften liegt nach den vorliegenden Quellen nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob und in welchem Umfang die Kritik der Staatsanwaltschaften noch in eine überarbeitete Fassung des Entwurfs einfließt, etwa bei Amtszeit, Zusammensetzung der Ernennungskommission oder der Rolle des Nationalrats. Unklar ist auch, wie sich weitere Institutionen wie Gerichte, Richtervertretung oder Rechtsanwaltskammer in ihren eigenen Stellungnahmen positionieren. Weil die Reform nach vorliegenden Medienberichten eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat benötigt, hängt ihr Zustandekommen zudem von der bislang nicht öffentlich bekräftigten Zustimmung von FPÖ oder Grünen ab – ob diese Zustimmung erreichbar ist, lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht beurteilen.

Einordnung

Die Bundesstaatsanwaltschaft soll ein zentrales Vorhaben der Dreierkoalition sein: eine Weisungsspitze der Strafjustiz, die unabhängig von tagespolitischen Interessen agiert und damit den derzeitigen Zustand ablöst, in dem die Justizministerin selbst über Anklagen etwa gegen Politikerinnen und Politiker anderer Parteien entscheidet. Dass ausgerechnet die für Korruptionsermittlungen zuständige WKStA und zwei Oberstaatsanwaltschaften den Entwurf als unzureichend zurückweisen, verschärft den politischen Druck auf die Koalition, den Text vor einer Beschlussfassung noch zu überarbeiten. Wie stark dieser Druck den weiteren Gesetzgebungsprozess tatsächlich beeinflusst, lässt sich derzeit nicht abschließend beurteilen.