Norwegens Anklagebehörde hat Marius Borg Høiby, dem ältesten Sohn von Königin Mette-Marit, trotz laufender Untersuchungshaft mehrere befristete Ausgänge genehmigt: Er durfte am 31. August an der Prozession teilnehmen, bei der der Sarg König Haralds V. in die Schlosskapelle von Skaugum getragen wurde, und darf auch bei der Beisetzung am 9. September dabei sein. Laut einem Bericht der norwegischen Zeitung VG erteilte die zuständige Polizeianwältin Oda Karterud die entsprechenden Ausgangserlaubnisse; Høiby sitzt mit elektronischer Fußfessel auf Schloss Skaugum in Haft. ORF.at bestätigt zudem, dass er sich bereits in der Vorwoche im Krankenhaus von Harald verabschieden durfte – ein Punkt, der im bisherigen Bericht zu Haralds Tod noch offen war und nun als bestätigt gelten kann.
Die Genehmigungen ändern nichts am rechtlichen Status des 29-Jährigen: Sein Juni-Urteil, vier Jahre Haft unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen, ist nicht rechtskräftig. Laut Dagbladet haben sowohl Verteidigung als auch Anklage Berufung eingelegt, eine Verhandlung vor dem Borgarting lagmannsrett wird für das kommende Jahr erwartet. Offen bleiben der genaue Verhandlungstermin, eine offizielle Begründung der Anklagebehörde sowie die konkreten Sicherheitsvorkehrungen bei der Beisetzung.
Ausgang trotz Fußfessel
Norwegens Anklagebehörde hat einem Antrag von Marius Borg Høiby stattgegeben, trotz laufender Untersuchungshaft an der Beisetzung von König Harald V. teilzunehmen. Das bestätigte die norwegische Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, wie ORF.at berichtet. Laut einem Bericht der norwegischen Zeitung VG erteilte die zuständige Polizeianwältin Oda Karterud im Zusammenhang mit Haralds Tod mehrere befristete Ausgangserlaubnisse – unter anderem für die Überführung des Sarges am 31. August und für die Beisetzung am 9. September. Diese Detailangabe stammt bislang nur aus diesem einen Bericht.
Høiby sitzt mit elektronischer Fußfessel in der königlichen Residenz Schloss Skaugum in Untersuchungshaft. Laut VG verbleibt er dort bis mindestens 7. September unter Auflagen, die ihm das Verlassen des Hauses nur für Arbeit, Ausbildung, Behandlung oder Familienbesuche erlauben – auch das eine bislang einzelquellige Angabe.
Prozession und bestätigter Krankenbett-Abschied
Am Nachmittag des 31. August nahm Høiby bereits an der feierlichen Prozession teil, bei der der Sarg König Haralds in die Schlosskapelle von Skaugum getragen wurde. Wie ORF.at berichtet, hatte er sich zudem schon in der vorangegangenen Woche im Krankenhaus von seinem Großvater verabschieden dürfen, bevor Harald am Freitag im Alter von 89 Jahren starb. Damit bestätigt sich eine Angabe, die im bisherigen Bericht zum Tod Haralds V. und zu Haakons Amtsantritt noch als unabhängig unbestätigt und offen eingestuft war: Der Krankenbett-Besuch ist nun durch die aktuelle Berichterstattung untermauert.
Hintergrund: Verurteilung und laufende Berufung
Høiby, ältester Sohn von Königin Mette-Marit aus einer früheren Beziehung, gehört zur norwegischen Königsfamilie, ist aber nicht offiziell Teil des Königshauses. Er wurde im Juni 2026 unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Laut Berichten der norwegischen Zeitung Dagbladet haben sowohl die Verteidigung – gegen die Schuldsprüche – als auch die Anklage – gegen das aus ihrer Sicht zu niedrige Strafmaß – Berufung eingelegt; eine Verhandlung vor dem Berufungsgericht Borgarting lagmannsrett wird demnach für das kommende Jahr erwartet, ein konkretes Datum liegt noch nicht vor. Zum Tod König Haralds V., zum Amtsantritt seines Sohnes als König Haakon VIII. und zum für den 9. September geplanten Beisetzungsablauf liegt bereits ein eigener Bericht vor, wie dort dargestellt.
Was noch offen ist
Unklar bleibt, wann genau die Berufungsverhandlung stattfinden wird und wie sie ausgeht. Auch eine offizielle schriftliche Begründung der Anklagebehörde für die Ausgangs-Genehmigung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig Details zu den konkreten Sicherheits- und Bewachungsmaßnahmen bei Høibys Teilnahme an der Beisetzung am 9. September. Die von VG berichteten genauen Haftbedingungen auf Skaugum sind bislang nicht durch eine zweite Quelle bestätigt.

