Seit 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Mehrere kleine österreichische Online-Händler berichten, deshalb den Versand ins EU-Ausland gestoppt zu haben – etwa eine Klagenfurter Second-Hand-Händlerin für Designermode und eine Anbieterin von Stoffwindeln, die nun nur noch innerhalb Österreichs liefern.
Grund ist laut den Unternehmerinnen und laut heise online, dass die Verordnung für den grenzüberschreitenden Versand einen verpflichtenden Bevollmächtigten in jedem Zielland sowie eine dortige Registrierung und Entsorgungsgebühr vorschreibt – statt, wie gewünscht, einer zentralen EU-weiten Lösung. Das treibt laut den Betroffenen Kosten und Bürokratieaufwand deutlich in die Höhe.
Der Sprecher des Versandhandels, Markus Miklautsch, rechnet zudem mit einer zusätzlichen österreichischen Paketabgabe ab Oktober und mit Mehrkosten von sieben Euro oder mehr pro Paket für Kundinnen und Kunden – eine Einschätzung, die bislang nur von einer Seite stammt und nicht unabhängig bestätigt ist. Offen bleibt auch, wie Umweltorganisationen und die EU-Kommission auf die Kritik reagieren.
Was passiert ist
Seit 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten – als EU-Verordnung steht sie über nationalem Verpackungsrecht und muss nicht erst in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. In Österreich berichten mehrere kleine Online-Händler, dass sie den Versand ins EU-Ausland deshalb eingestellt haben. Die Klagenfurter Second-Hand-Händlerin Lisa Cijan etwa verkauft gebrauchte Designerkleidung und -taschen über einen eigenen Onlineshop und belieferte bisher auch Kundinnen und Kunden in Deutschland und Slowenien. Seit der neuen Verordnung liefert sie nur noch innerhalb Österreichs, weil unklar sei, welche Sanktionen bei Verstößen drohen. Auch die Klagenfurter Unternehmerin Andrea Zlender-Zaufl, die Stoffwindeln versendet, beschreibt, dass jede einzelne Auslandssendung nun deutlich mehr bürokratischen Aufwand bedeutet.
Was die Verordnung konkret verlangt
Laut den Schilderungen der Unternehmerinnen und laut heise online sieht die PPWR vor, dass für den grenzüberschreitenden Versand ein Bevollmächtigter im jeweiligen Zielland benannt werden muss – bislang war das freiwillig möglich, künftig ist es verpflichtend. Wer eine Verpackung zuerst in ein Land einführt, gilt dort als Hersteller im Sinne der Verordnung und muss sich an den nationalen Recyclingsystemen beteiligen sowie eine Entsorgungsgebühr entrichten. Für Händler, die in mehrere EU-Länder liefern, bedeutet das laut Zlender-Zaufl Registrierungen und Kosten in jedem einzelnen Zielland – nach ihrer Einschätzung schnell einige hundert Euro pro Land und Jahr. Eine zentrale, europaweit gültige Bevollmächtigten-Lösung, wie sie sich die Unternehmerin gewünscht hätte, ist in der Verordnung nicht vorgesehen. Nach Angaben von Markus Miklautsch, Sprecher des Versandhandels, stellen deshalb nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern kleinere Händler den Versand außerhalb des eigenen Landes ein.
Was unklar bleibt
Wie stark der Versandhandel insgesamt betroffen ist – etwa wie viele Betriebe ihren grenzüberschreitenden Verkauf tatsächlich eingestellt haben –, lässt sich aus den vorliegenden Berichten nicht beziffern; die genannten Fälle sind Einzelbeispiele. Miklautsch rechnet zudem mit einer zusätzlichen österreichischen Paketabgabe ab Oktober 2026 und mit Mehrkosten von sieben Euro oder mehr pro Paket für Konsumentinnen und Konsumenten – diese Zahl stammt von einem Branchenvertreter mit eigenem Interesse an der Debatte und ist bislang nicht unabhängig bestätigt. Auch der genaue Stand dieser geplanten Abgabe, ob sie bereits beschlossen ist oder noch als Entwurf vorliegt, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor. Stellungnahmen von Umweltorganisationen wie Greenpeace, die die Verordnung laut ORF-Bericht begrüßen, liegen nur in indirekter Wiedergabe vor, nicht als eigene Zitate.
Einordnung
Ausgangspunkt der PPWR ist laut einer bei heise online zitierten Angabe der EU-Kommission ein wachsender Berg an Versandverpackungsmüll durch den Boom des Online-Handels; die EU will Verpackungsmengen reduzieren und Recyclingquoten erhöhen. Das Ziel sei grundsätzlich zu begrüßen, so Miklautsch, auch weil die Regelung Importe aus Drittstaaten wie China stärker in die Pflicht nehmen soll. Über die konkrete Ausgestaltung – etwa die fehlende Möglichkeit eines EU-weiten statt länderspezifischen Bevollmächtigten – wird laut den Berichten weiterverhandelt.