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Die US-Luftfahrtaufsicht FAA hat eine verpflichtende Rissprüfung für rund 471 in den USA registrierte Boeing 737 MAX der Modelle 737-8, 737-9 und 737-8200 angeordnet. Kontrolliert wird eine Verstärkungsstruktur an der oberen vorderen Ecke des Ausschnitts für die vordere Galley-Tür sowie die umgebende Rumpfhaut. Die Anordnung tritt am 10. September 2026 in Kraft; die FAA begründet sie damit, dass unentdeckte Risse die strukturelle Integrität der Maschinen beeinträchtigen könnten. Ein Startverbot wurde nicht verhängt, stattdessen gilt ein an die Nutzung der einzelnen Maschine gekoppelter Inspektions- und Reparaturplan.

Laut einem Boeing-Sprecher gegenüber dem Wall Street Journal trat das Problem in den vergangenen Jahren vor allem beim Vorgängermodell 737 Next Generation auf, für das die FAA schon 2021 eine ähnliche Anordnung erlassen hatte; bei der Max-Flotte seien bislang keine Risse beobachtet worden. Diese Einschätzung stützt sich auf eine einzelne, bislang nicht unabhängig bestätigte Sprecheräußerung. Boeing hatte in den vergangenen Jahren mehrfach mit Qualitätsproblemen zu kämpfen.

Offen bleibt, wie viele Maschinen weltweit über die US-Flotte hinaus betroffen sind, ob andere Behörden wie die EASA eigene Anordnungen erlassen und welchen Aufwand die neue Prüfpflicht für Airlines und Hersteller verursacht.

Was passiert ist

Die US-Luftfahrtaufsicht FAA hat eine verpflichtende Rissprüfung für rund 471 in den USA registrierte Boeing 737 MAX angeordnet. Betroffen sind die Modelle 737-8, 737-9 und 737-8200. Kontrolliert werden soll eine Verstärkungsstruktur, die sogenannte „bear strap“, an der oberen vorderen Ecke des Ausschnitts für die vordere Galley-Tür sowie die umgebende Rumpfhaut. Die Anordnung tritt am 10. September 2026 in Kraft.

Was die Quellen zeigen

Der Anlass für die Maßnahme sind Berichte über Risse in dieser Verstärkungsstruktur. Ein Boeing-Sprecher sagte laut österreichischer Medienberichterstattung dem Wall Street Journal, das Problem sei in den vergangenen Jahren beim Vorläufermodell 737 Next Generation aufgetreten – bei diesem hatte die FAA bereits 2021 eine vergleichbare Anordnung erlassen. Bei der Max-Flotte seien bislang keine Risse beobachtet worden. Da Konstruktion und Fertigungsverfahren in diesem Bereich jedoch ähnlich seien, habe man die Kontrollen vorsorglich auf die Max-Modelle ausgeweitet. Diese Einschätzung stammt aus einer einzelnen Sprecheräußerung und wurde bislang nicht durch eine zweite, unabhängige Quelle bestätigt. Die FAA selbst begründet die Anordnung in ihrem offiziellen Dokument damit, dass unentdeckte Risse die strukturelle Integrität der Flugzeuge beeinträchtigen könnten. Ein generelles Startverbot wurde nicht verhängt: Vorgeschrieben ist stattdessen ein Inspektions- und Reparaturplan, dessen Intervalle sich nach der jeweiligen Nutzung der einzelnen Maschine richten.

Einordnung

Boeing hatte in den vergangenen Jahren wiederholt mit Qualitäts- und Sicherheitsproblemen an seinen Flugzeugen zu kämpfen, zuletzt jedoch nach Medienberichten Fortschritte erzielt. Die aktuelle Anordnung reiht sich in eine längere Serie behördlicher Kontrollauflagen für den Hersteller ein, betrifft nach vorliegendem Kenntnisstand aber ausschließlich vorsorgliche Inspektionen und keine bekannten Vorfälle bei der Max-Flotte selbst. Da rund 471 allein in den USA registrierte Maschinen genannt werden, ist von einer deutlich größeren weltweit betroffenen Flotte auszugehen; wie andere Luftfahrtbehörden außerhalb der USA – etwa die europäische EASA – auf die US-Anordnung reagieren, ist derzeit nicht bekannt.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, wie viele Maschinen weltweit über die US-Flotte hinaus von vergleichbaren Kontrollen betroffen sein könnten und ob ausländische Aufsichtsbehörden eigene, gleichlautende Anordnungen erlassen. Ebenso unklar ist, wie viele Risse bei den seit 2021 laufenden Kontrollen der älteren 737-Next-Generation-Flotte bislang tatsächlich gefunden wurden, und welchen Zeit- und Kostenaufwand die neue Prüf- und Reparaturpflicht für Fluggesellschaften und Boeing verursacht. Eine über die zitierte Sprecheräußerung hinausgehende ausführliche Stellungnahme des Herstellers liegt bislang nicht vor.