Die Staatsanwaltschaft Salzburg will gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Sebastian Schwaighofer ermitteln. Ein Auslieferungsbegehren gegen den 26-Jährigen liegt vor, wie Behördensprecherin Ricarda Eder der APA bestätigte. Vorgeworfen wird ihm der Beitrag zur Verhetzung: Er soll rassistische Kommentare gegen ORF-Moderator Stefan Lenglinger auf seiner Facebook-Seite bewusst nicht gelöscht haben, obwohl ihn die Organisation SOS Mitmensch per E-Mail darauf aufmerksam gemacht hatte.
Laut dem Auslieferungsbegehren ließ Schwaighofer die Kommentare zumindest bis zum 6. Juli 2026 stehen, an diesem Tag sicherte die Staatsanwaltschaft die Postings. Eine eigene Stellungnahme Schwaighofers oder der FPÖ dazu liegt bislang nicht vor.
Als Abgeordneter genießt Schwaighofer parlamentarische Immunität. Ob er tatsächlich ausgeliefert wird, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrats, der traditionell vor der nächsten Plenarsitzung am 23. September 2026 tagt. Offen bleiben unter anderem Umfang und Inhalt der Kommentare sowie Reaktionen der Betroffenen.
Was passiert ist
Die Staatsanwaltschaft Salzburg will gegen den FPÖ-Nationalratsabgeordneten Sebastian Schwaighofer ermitteln. Ein entsprechendes Auslieferungsbegehren gegen den 26-Jährigen liegt vor, wie Behördensprecherin Ricarda Eder der Nachrichtenagentur APA bestätigte. Zuerst hatte das Onlineportal oe24.at darüber berichtet, die Bestätigung der Behörde macht den Vorgang nun amtlich nachvollziehbar. Grund für den Antrag ist der Vorwurf des Beitrags zur Verhetzung.
Der Vorwurf im Detail
Schwaighofer soll rassistische Kommentare, die sich gegen den ORF-Moderator Stefan Lenglinger richteten, auf seiner Facebook-Seite bewusst nicht gelöscht haben. Laut dem Auslieferungsbegehren war er zuvor per E-Mail von der Organisation SOS Mitmensch auf die Kommentare hingewiesen worden. Dem Antrag zufolge ließ er die Postings „zumindest bis zum 6. Juli 2026“ stehen; an diesem Tag sicherte die Staatsanwaltschaft die Kommentare auf seiner Seite. Wie Schwaighofer selbst zu diesen Vorwürfen steht, ist bislang nicht bekannt – eine Stellungnahme von ihm oder von FPÖ-Stellen liegt nicht vor.
Immunität und weiteres Verfahren
Als Abgeordneter genießt Schwaighofer parlamentarische Immunität. Ob er tatsächlich an die Justiz ausgeliefert wird und ermittelt werden darf, entscheidet der Immunitätsausschuss des Nationalrats. Dieser tagt traditionell vor der nächsten Plenarsitzung, die für den 23. September 2026 angesetzt ist. Bis zu dieser Entscheidung bleibt offen, ob es zu einem förmlichen Ermittlungsverfahren gegen ihn kommt.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie viele Kommentare konkret betroffen waren und welchen genauen Inhalt sie hatten. Eine Reaktion von Stefan Lenglinger selbst oder von SOS Mitmensch liegt bislang ebenso wenig vor wie eine Stellungnahme der FPÖ-Parteiführung zu dem Fall. Unklar ist außerdem, wie der Immunitätsausschuss im September entscheiden wird und ob es überhaupt zu einer Auslieferung Schwaighofers an die Strafjustiz kommt.