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Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat im APA-Sommerinterview eine neue Erwartung geäußert: Sowohl bei der geplanten Ausweitung der elektronischen Fußfessel auf Gefährder und gewaltbereite Männer als auch beim geplanten Spionagegesetz rechnet er mit einer raschen Einigung. Die budgetäre Umsetzbarkeit der geplanten Asyl-Rückkehrzentren in Asien oder Afrika hält er für „ganz bestimmt“ gegeben.

Inhaltlich brisanter ist eine zweite, separat berichtete Aussage: Bei einer Pressekonferenz ließ Karner auf Nachfrage offen, ob die Fußfessel künftig auch bei Gefährdern ohne strafrechtliche Verurteilung angeordnet werden könnte. „Ich kann mir vieles vorstellen“, sagte er dazu, ohne Details zu nennen, und verwies auf laufende Verhandlungen mit dem Justizministerium. Diese Frage war im bisherigen Diskussionsstand rund um die Fußfessel-Initiative, die die ÖVP nach dem CSD-Anschlag in Berlin im Juli 2026 in die Koalitionsgespräche eingebracht hatte, noch nicht konkret aufgetaucht.

Damit liefert der aktuelle Stand ein Fortschrittssignal auf Ministerebene, beantwortet aber nicht, ob SPÖ und Neos einer möglichen Anwendung ohne Verurteilung zustimmen würden oder wie das Justizministerium dazu offiziell steht. Auch der konkrete Personenkreis, rechtliche Kriterien und ein Zeitplan für eine gesetzliche Regelung bleiben offen.

Karner erwartet rasche Einigung

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) hat im APA-Sommerinterview eine neue zeitliche Einschätzung zur geplanten Ausweitung der elektronischen Fußfessel gegeben: Er gehe davon aus, dass sowohl bei diesem Vorhaben als auch beim geplanten Spionagegesetz bald eine Einigung fixiert werden könne. Konkrete Termine oder Gesetzestexte nannte er laut vorliegendem Bericht nicht. Zusätzlich äußerte sich Karner zu den von seinem Ressort vorangetriebenen Asyl-Rückkehrzentren in Asien oder Afrika: Diese seien budgetär „ganz bestimmt“ umsetzbar, so seine Einschätzung – eine unabhängige Kostenprüfung dazu ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich.

Fußfessel auch ohne Verurteilung im Gespräch

Über die reine Zeitschiene hinaus liefert ein Bericht des Standard eine inhaltliche Präzisierung, die im bisherigen Diskussionsstand noch nicht öffentlich stand: Auf die Nachfrage eines Journalisten bei einer Pressekonferenz, ob die elektronische Fußfessel künftig auch Gefährder ohne vorherige strafrechtliche Verurteilung treffen solle, antwortete Karner ausweichend mit „Ich kann mir vieles vorstellen“ und verwies auf laufende Verhandlungen mit dem Justizministerium. Konkreter wurde er dabei nicht. Diese Offenheit für eine Anwendung ohne Verurteilung würde – sollte sie tatsächlich Teil der Regelung werden – einen weitergehenden Grundrechtseingriff bedeuten als eine auf bereits verurteilte Personen beschränkte Maßnahme. Wie die Formulierung im Gesetzestext am Ende aussehen wird, ist offen.

Vorgeschichte

Die Fußfessel-Debatte in Österreich geht auf den Anschlag beim Christopher Street Day in Berlin im Juli 2026 zurück, nach dem die ÖVP eine entsprechende Maßnahme in die Koalitionsgespräche mit SPÖ und Neos einbrachte – die Details dazu, einschließlich der bisherigen Positionen der Koalitionspartner, sind im bisherigen Bericht dazu nachzulesen. Karners aktuelle Aussagen setzen diese Vorgeschichte fort, indem er von der Ebene der Arbeitsgruppen- und Klubebene erstmals eine konkrete, wenn auch unpräzise, zeitliche Erwartungshaltung als zuständiger Minister formuliert.

Was die neue Aussage beantwortet – und was offen bleibt

Der bisherige Bericht ließ offen, ob die für Herbst 2026 angekündigte Arbeitsgruppen-Bewertung tatsächlich zu Verhandlungen und einer Einigung zwischen ÖVP, SPÖ und Neos führt. Karners Aussage, er erwarte eine „rasche Einigung“, ist ein Fortschrittssignal auf Ministerebene – sie ist aber keine Bestätigung, dass SPÖ und Neos bereits zugestimmt haben, und sagt nichts darüber aus, ob am Ende Fußfessel, GPS-Armband oder eine andere Form der Überwachung stehen wird. Neu und bisher nicht berichtet ist die mögliche Anwendung ohne Verurteilung: Ob SPÖ und Neos, die sich zuvor unterschiedlich vorsichtig positioniert hatten, einer solchen Ausweitung zustimmen würden, ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich. Auch eine eigenständige Reaktion des Justizministeriums auf Karners Aussage liegt nicht vor.