Textlänge

Die Gerichtsgebühren in Österreich steigen mit 1. August 2026 um 5,7 Prozent. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat die entsprechende Verordnung erlassen, betroffen sind unter anderem Zivilverfahren, einvernehmliche Scheidungen sowie Grundbuch- und Firmenbucheingaben. Grundlage ist ein gesetzlicher Automatismus, der greift, sobald die Inflation seit der letzten Anpassung mehr als fünf Prozent betragen hat – im April 2025 waren die Gebühren dadurch bereits um 23 Prozent gestiegen. Nur der Nationalrat kann diesen Mechanismus aussetzen, zuletzt zweimal während der Pandemie.

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag reagiert verärgert: Präsident Armenak Utudjian spricht unter Berufung auf eine Europaratsstudie von einem Kostendeckungsgrad der Justiz von 117 Prozent und kritisiert, die Mehreinnahmen flössen als „Körberlgeld“ an den Finanzminister, während es in der Justiz an Planstellen fehle. Das Justizministerium weist das zurück und nennt einen Eigendeckungsgrad von nur 55 Prozent – die Differenz erklärt sich laut Berichten aus unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen.

Die NEOS fordern, dass die zusätzlichen Einnahmen tatsächlich der Justiz zugutekommen sollen, angesichts des von Richterschaft und Staatsanwaltschaften beklagten Personalmangels. Welche der beiden Deckungsgrad-Zahlen zutreffender ist und ob die Kritik politische Folgen hat, bleibt aus der vorliegenden Quellenlage offen.

Was passiert ist

Die Gerichtsgebühren in Österreich steigen mit 1. August 2026 erneut, diesmal um knapp sechs Prozent. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) hat die entsprechende Verordnung erlassen. Betroffen sind alle festen Gebührensätze – etwa in Zivilverfahren, bei einvernehmlichen Scheidungen oder für Grundbuchauszüge und Firmenbucheingaben. Konkret bedeutet das laut vorliegenden Quellen: Die Gebühr für eine einvernehmliche Scheidung stieg durch die beiden letzten Erhöhungen von 312 auf 406 Euro, im Zivilverfahren erster Instanz kostet ein Streitwert von 7.000 Euro statt bisher 1.219 nun 1.586 Euro. Erst im April des Vorjahrs waren die Gebühren bereits um 23 Prozent angehoben worden – die neuerliche Erhöhung um 5,7 Prozent folgt damit rasch auf die vorangegangene, deutlich stärkere Anpassung.

Der Automatismus dahinter

Die Erhöhung ist keine politische Einzelentscheidung, sondern Folge eines gesetzlich verankerten Mechanismus: Die Gebühren steigen automatisch, sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist – das war zuletzt der Fall, weshalb die Ministerin die Erhöhung um 5,7 Prozent per Verordnung umsetzte. Ausgesetzt werden kann dieser Automatismus nur durch einen Beschluss des Nationalrats, was zuletzt zweimal infolge der Corona-Pandemie geschah. Aktuell liegt kein Hinweis darauf vor, dass eine solche Aussetzung erneut angestrebt wird.

Kritik der Anwaltschaft

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) reagiert verärgert. Präsident Armenak Utudjian erklärte laut den vorliegenden Medienberichten, Österreich sei das einzige Land Europas, in dem die Justiz mehr Geld einnehme, als sie koste – unter Berufung auf eine Studie des Europarats, die einen Deckungsgrad von 117 Prozent ausweise. Die Mehreinnahmen flössen als „Körberlgeld“ an den Finanzminister, obwohl es in der Justiz an allen Ecken und Enden fehle, so Utudjian. Er bezeichnete die Situation angesichts fehlender neuer Planstellen trotz steigender Gebühren als „rechtsstaatlich untragbar“ und warnte vor einer massiven Einschränkung des Zugangs zum Recht für weite Teile der Bevölkerung. Auch Richterschaft, Staatsanwaltschaften und Rechtspfleger beklagen laut den Berichten seit längerem einen akuten Personalmangel.

Gegendarstellung und politische Reaktionen

Das Justizministerium kann die von den Anwälten genannte Zahl nicht nachvollziehen: In einer der APA übermittelten Stellungnahme bezifferte man den Eigendeckungsgrad der Justiz mit lediglich 55 Prozent. Die Differenz erklärt sich laut Berichten unter anderem dadurch, dass die von ÖRAK zitierte Europaratsstudie auch die nicht im Wirkungsbereich des Justizministeriums liegenden Landesverwaltungsgerichte einrechne, während sie umgekehrt Kosten des Strafvollzugs, der Bewährungshilfe, des Erwachsenenschutzes und der Prozessbegleitung nicht berücksichtige. Die NEOS forderten unterdessen, dass die Mehreinnahmen aus den Gebühren tatsächlich in der Justiz ankommen müssten. Justizsprecherin Sophie Wotschke verwies auf den akuten Personalmangel bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und forderte mehr Planstellen für Richterinnen, Staatsanwälte und Justizpersonal.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, welche der beiden Deckungsgrad-Zahlen – 117 Prozent laut ÖRAK-Zitat der Europaratsstudie oder 55 Prozent laut Justizministerium – die Kostensituation der österreichischen Justiz treffender beschreibt; beide Angaben sind bislang nur über Medienzitate aus Aussendung beziehungsweise Ministeriumsstellungnahme bekannt, nicht aus selbst eingesehenen Originaldokumenten. Ebenso unklar ist, ob die Kritik der Anwaltschaft und der NEOS-Vorstoß zu einer politischen Initiative führen, etwa zu einer Aussetzung des Gebühren-Automatismus durch den Nationalrat oder einer zweckgebundenen Verwendung der Mehreinnahmen für die Justiz. Positionen anderer Parteien als NEOS liegen aus den vorliegenden Quellen nicht vor.