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Mit 1. August 2026 sind Österreichs fixe Gerichtsgebühren laut Bundesministerium für Justiz um 5,71 Prozent gestiegen. Grundlage ist eine gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung: Laut Paragraf 31a Gerichtsgebührengesetz wird neu festgesetzt, sobald der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist – diese Schwelle wurde mit dem im Mai veröffentlichten Index für März 2026 überschritten. Betroffen sind unter anderem Pauschalgebühren in Zivilverfahren, die Scheidungsgebühr sowie Grundbuch- und Firmenbuchgebühren. Durch die jüngsten, aufeinanderfolgenden Erhöhungen kostet eine einvernehmliche Scheidung nun 406 statt zuvor 312 Euro – bestätigt sowohl vom Ministerium als auch von mehreren unabhängigen Medien.

Der Standard berichtet zusätzlich über einen Einzelfall: Für eine 2,4-Milliarden-Euro-Klage der Raiffeisen Bank International würden rund 41 Millionen Euro Gerichtsgebühren fällig, weil sich variable Gebühren am Streitwert orientieren und Österreich keine Höchstgrenze kennt. Dieser Fall sowie die Einordnung Österreichs als europaweiter Spitzenreiter bei Gerichtskosten sind bislang nur einzelquellig belegt. Anwältinnen und Anwälte kritisieren die Gebührenhöhe laut Medienberichten und fordern einen Gebührenstopp; eine direkte Stellungnahme einer Anwaltsvertretung liegt nicht vor.

Was passiert ist

Mit 1. August 2026 sind in Österreich die fixen Gerichtsgebühren laut Bundesministerium für Justiz um 5,71 Prozent gestiegen. Grund ist eine gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung: Laut Paragraf 31a Gerichtsgebührengesetz müssen die festen Gebühren neu festgesetzt werden, sobald der Verbraucherpreisindex gegenüber der letzten Anpassung um mehr als fünf Prozent gestiegen ist. Diese Schwelle wurde mit dem im Mai veröffentlichten endgültigen Verbraucherpreisindex für März 2026 überschritten. Betroffen sind unter anderem die Pauschalgebühren in Zivilverfahren, die Gebühr für eine einvernehmliche Scheidung sowie Eintragungs- und Abfragegebühren im Grundbuch und Firmenbuch.

Durch die jüngsten, aufeinanderfolgenden Erhöhungen liegt die Gebühr für eine einvernehmliche Scheidung inzwischen bei 406 Euro, zuvor waren es 312 Euro.

Was die Quellen zeigen

Der Anstieg ist sowohl über die Pressemitteilung des Justizministeriums als auch über mehrere voneinander unabhängige Medienberichte, etwa von Der Standard, SN.at und Heute.at, mit übereinstimmenden Zahlen dokumentiert. Der Standard berichtet zusätzlich über einen konkreten Anwendungsfall: Für eine Klage der Raiffeisen Bank International gegen die russische Strabag-Miteigentümerin über 2,4 Milliarden Euro würden demnach rund 41 Millionen Euro Gerichtsgebühren fällig, weil sich variable Gebühren am Streitwert orientieren und es dafür in Österreich keine Höchstgrenze gibt. Dieser Einzelfall stammt bislang nur aus dieser einen Quelle.

Was unklar bleibt

Ob Österreich im internationalen Vergleich tatsächlich, wie von Der Standard dargestellt, die höchsten Gerichtsgebühren Europas hat, ist mit den vorliegenden Quellen nicht durch eigenständige Vergleichsdaten belegt. Ebenso liegt keine direkte, namentlich zurechenbare Stellungnahme einer Rechtsanwaltskammer oder eines Anwaltsverbands vor – die Kritik der Anwältinnen und Anwälte ist bislang nur zusammenfassend über Medien dokumentiert. Auch der genaue Umfang und Zeitpunkt der vorangegangenen Erhöhung aus dem Vorjahr, auf die sich der Sprung von 312 auf 406 Euro mitstützt, ist mit den vorliegenden Quellen nicht im Detail nachvollzogen. Der RBI-Fall bleibt einzelquellig und ohne Stellungnahme der Bank.

Einordnung

Der aktuelle Schritt ist keine politische Ermessensentscheidung, sondern nach Darstellung des Justizministeriums die automatische Umsetzung einer gesetzlichen Indexierungsregel. Dass die Erhöhung dennoch als spürbare Belastung wahrgenommen wird, zeigt sich an der Kritik von Anwältinnen und Anwälten, die laut Medienberichten einen Gebührenstopp fordern. Wie das Justizministerium auf diese Kritik konkret reagiert, ist mit den vorliegenden Quellen nicht dokumentiert.