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Nachdem der Oberste Gerichtshof im März 2025 die Verurteilung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre bestätigt hatte, versuchte laut übereinstimmenden Medienberichten ein 60-Jähriger, das Urteil im Nachhinein zu erschüttern. Er bot sich der Kanzlei von Grassers Verteidiger Manfred Ainedter als IT-Forensiker an und behauptete, mit gefälschten E-Mails und angeblich wiederherstellbaren, gelöschten Forumspostings die Befangenheit der BUWOG-Vorsitzrichterin Marion Hohenecker beweisen zu können. Auf dieser Basis brachte der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer im Juni 2025 eine Anzeige gegen Hohenecker wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit ein, die laut Der Standard alternativ formuliert war; die Staatsanwaltschaft Wien stellte das streng vertrauliche Verfahren gegen die Richterin am 31. Juli 2026 ein, weil sich die Vorwürfe nicht erhärteten und auf gefälschten Unterlagen beruhten.

Der mutmaßliche Fälscher ist wohnungslos, besitzt keinen eigenen Computer und soll die Unterlagen größtenteils in einem öffentlichen Lesesaal der Arbeiterkammer Wien fabriziert haben. Er wurde dort am 19. Mai 2026 festgenommen, saß bis 24. Juni 2026 in Untersuchungshaft und legte laut Berichten ein weitgehendes Geständnis ab; gegen ihn läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung, Beweismittelfälschung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Am 21. August 2026 verteidigte Böhmdorfer die Anzeige erstmals öffentlich mit den Worten, man habe „von A bis Z lückenlos alles richtig gemacht“; Hoheneckers Anwalt Nikolaus Rast und Justizministerin Anna Sporrer reagierten laut Berichten mit scharfer Kritik beziehungsweise Besorgnis.

Neu bekannt wurde zudem, dass auch Grassers Trauzeuge und Mitverurteilter Walter Meischberger am Vorgehen gegen Hohenecker beteiligt war. Während er den Antritt seiner dreieinhalbjährigen Haftstrafe wegen angeblicher gesundheitlicher Vollzugsuntauglichkeit hinauszögerte – ein medizinischer Sachverständiger hielt ihn für nicht haftunfähig, sein Rechtsmittel dagegen ist beim Oberlandesgericht Wien anhängig –, wirkte er laut einem eigenen Schreiben Böhmdorfers an die Staatsanwaltschaft Wien vom 3. Juni 2026 als „Hilfskraft“ gegen die Richterin mit. Der mutmaßliche Fälscher berichtete zudem von mehreren stundenlangen Treffen mit Meischberger. Eine Stellungnahme Meischbergers oder seines Anwalts dazu liegt bislang nicht vor; ebenso offen bleiben der vollständige Name des 60-Jährigen, der Ausgang seines Strafverfahrens sowie die Frage, ob und wie Meischberger seine Haft nun tatsächlich antritt.

Was passiert ist

Nachdem der Oberste Gerichtshof im März 2025 die Verurteilung von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in der BUWOG-Affäre rechtskräftig bestätigt hatte, wurde nach übereinstimmenden Medienberichten versucht, das Urteil im Nachhinein zu erschüttern. Ein 60-Jähriger, der früher für eine bekannte Wiener Anwaltskanzlei gearbeitet hatte, wandte sich demnach an die Kanzlei von Grassers langjährigem Verteidiger Manfred Ainedter und bot sich als IT-Forensiker und Datenanalytiker an. Er behauptete, die Befangenheit der BUWOG-Vorsitzrichterin Marion Hohenecker mit gefälschten E-Mails und angeblich gelöschten, aber wiederherstellbaren Forumspostings belegen zu können. Laut Kurier traf sich Anwalt Norbert Wess persönlich mit dem Mann; für die vorgeblichen Beweise sollen insgesamt rund 22.500 Euro geflossen sein, wobei andere Quellen nur die Hälfte dieser Summe als tatsächlich bezahlt nennen.

Die Vorwürfe und ihr Ursprung

Auf Basis der Angaben und vermeintlichen Belege dieses Mannes brachte der frühere Justizminister Dieter Böhmdorfer am 24. Juni 2025 eine Sachverhaltsdarstellung gegen Hohenecker ein – ungewöhnlicherweise direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien. Die Anzeige unterstellte der Richterin Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit und insinuierte, sie habe das Verfahren gezielt an sich gezogen, vor Prozessbeginn eine Verurteilung Grassers zugesagt und dafür Geld erhalten. Verdächtigungen richteten sich laut den Berichten auch gegen Hoheneckers Ehemann, der als Richter am Landesgericht Korneuburg tätig ist, sowie gegen zwei Wiener Rechtsanwälte, denen Beihilfe bei Löschung von Belegen beziehungsweise Geldübergabe unterstellt wurde. Laut Der Standard war die Anzeige zudem alternativ konstruiert: Sollten sich die vorgelegten Unterlagen als Fälschung erweisen, sollte dies stattdessen als Verleumdung Hoheneckers durch den Informanten der Grasser-Anwälte gewertet werden – eine Konstruktion, die die Anzeigeerstatter unabhängig vom Ausgang der Echtheitsprüfung rechtlich abzusichern schien.

Wie die Staatsanwaltschaft reagierte

Die Staatsanwaltschaft Wien leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen die Richterin ein, das als streng vertraulicher Verschlussakt geführt wurde. Am 31. Juli 2026 wurde es eingestellt. Die Ermittlungen hätten den ursprünglichen Verdacht keineswegs erhärtet, sondern vielmehr ergeben, dass die Vorwürfe auf gefälschten Unterlagen beruhten.

Wer der Mann ist – und was ihm nun vorgeworfen wird

Laut Kurier, der sich auf APA-Recherchen stützt, ist der mutmaßliche Fälscher wohnungslos und besitzt keinen eigenen Computer oder Laptop. Die gefälschten Unterlagen soll er größtenteils in einem öffentlich zugänglichen Lesesaal der Arbeiterkammer Wien in der Prinz-Eugen-Straße erstellt haben. Dort wurde er am 19. Mai 2026 festgenommen und bis 24. Juni 2026 in Untersuchungshaft angehalten. In mehreren Vernehmungen soll er laut Berichten ein weitgehendes Geständnis abgelegt haben. Gegen ihn führt die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren wegen Verleumdung, Fälschung von Beweismitteln und schweren gewerbsmäßigen Betrugs. Wann Anklage erhoben wird und mit welchem Ausgang das Verfahren rechnet, ist bislang nicht bekannt.

Meischbergers Doppelrolle: krank für die Haft, aktiv gegen die Richterin

Erst rückwirkend rückte auch die Rolle von Ex-FPÖ-Generalsekretär Walter Meischberger, Grassers Trauzeuge, in den Fokus. Auch er wurde in der BUWOG-Affäre rechtskräftig verurteilt: Der Oberste Gerichtshof bestätigte im März 2025 den Schuldspruch, seine Strafe wurde von sieben auf dreieinhalb Jahre gesenkt. Anders als Grasser, der seine vierjährige Haft am 2. Juni 2025 antrat, rückte Meischberger jedoch nicht in die Justizanstalt Korneuburg ein: Er machte gesundheitliche Vollzugsuntauglichkeit geltend. Ein vom Landesgericht beigezogener medizinischer Sachverständiger kam jedoch zu dem Schluss, Meischberger sei nicht krank genug für einen Haftaufschub; sein Antrag wurde abgewiesen, wogegen er beim Oberlandesgericht Wien Rechtsmittel einlegte.

Just während das OLG über seine gesundheitlichen Einwände beriet, war Meischberger nach eigenem Eingeständnis von Anwalt Böhmdorfer als „Hilfskraft“ am Vorgehen gegen Richterin Hohenecker beteiligt. Böhmdorfer räumte dies in einem mit 3. Juni 2026 datierten Schreiben an die Staatsanwaltschaft Wien ein, das laut ORF der APA vorliegt – bekannt wurde dieses Schreiben allerdings erst jetzt, rund drei Monate später. Der mutmaßliche Urkundenfälscher gab gegenüber dem Bundesamt für Korruptionsbekämpfung an, Meischberger bei einem Treffen in der Kanzlei von Anwalt Norbert Wess kennengelernt und sich anschließend bei mehreren Treffen stundenlang mit ihm unterhalten zu haben – eine Darstellung, die bislang nur von dem Beschuldigten selbst stammt und nicht unabhängig bestätigt ist. Berichten mehrerer, offenbar auf derselben Agenturmeldung beruhender Regionalzeitungen zufolge akzeptierte die Staatsanwaltschaft Wien zudem Böhmdorfers Argumentation nicht, wonach Meischberger als Hilfsperson von einer Zeugenaussage befreit sei – dieser Status sei weder aus dem Akteninhalt ersichtlich noch ausreichend glaubhaft gemacht worden. Eine eigene Stellungnahme Meischbergers oder seines Anwalts zu alldem liegt bislang nicht vor.

Böhmdorfer verteidigt die Anzeige – scharfe Reaktionen

Rund ein Jahr nach seiner Anzeige äußerte sich Böhmdorfer am 21. August 2026 erstmals öffentlich zur Sache. In mehreren übereinstimmend berichtenden Medien wird er mit dem Satz zitiert, man habe „von A bis Z lückenlos alles richtig gemacht“ – eine Verteidigung, die er trotz der inzwischen erwiesenen Fälschung der zugrunde liegenden Unterlagen und der Einstellung des Verfahrens gegen die Richterin aufrechthält. Laut ORF bezeichneten Grassers Anwälte ihr Vorgehen zudem als „berufliche Pflicht“. Die Gegenseite reagierte deutlich: Hoheneckers Anwalt Nikolaus Rast wies Böhmdorfers Darstellung laut Berichten zurück und sprach davon, dass ein solches Vorgehen den Anwaltsstand beschädige. Justizministerin Anna Sporrer äußerte sich unabhängig davon besorgt und sprach laut Berichten von einem „gefährlichen Bild für unseren Rechtsstaat“. Eine im Wortlaut vorliegende, direkt eingeholte Stellungnahme von Rast oder Sporrer liegt nicht vor; beide Reaktionen sind bislang nur durch einzelne Medienberichte belegt. Erst wenige Tage nach dieser öffentlichen Verteidigung wurde bekannt, dass auch Meischberger in die Vorgänge gegen Hohenecker involviert war – ein Umstand, den Böhmdorfer nach eigenem Schreiben bereits seit Juni 2026 kannte.

Was unklar bleibt

Öffentlich nicht bekannt ist bislang der vollständige Name des 60-Jährigen; auch sein genaues Motiv liegt nicht offen. Unklar bleibt zudem, welcher der beiden kursierenden Beträge – rund 22.500 Euro oder nur die Hälfte davon – tatsächlich geflossen ist. Eine ausführlichere schriftliche Begründung der Staatsanwaltschaft Wien für die Einstellung des Verfahrens gegen die Richterin liegt öffentlich ebenso wenig vor wie eine eigene, im Volltext einsehbare Stellungnahme von Richterin Hohenecker selbst. Auch bleibt offen, ob die scharfe Kritik an Grassers Anwälten disziplinar- oder standesrechtliche Folgen hat und wie sich Anwalt Norbert Wess beziehungsweise die Kanzlei Ainedter zu ihrer Rolle im Kontakt mit dem mutmaßlichen Fälscher öffentlich positionieren. Neu hinzugekommen sind offene Fragen zu Meischberger: Ob und wie er selbst oder sein Anwalt zu seiner Rolle im Vorgehen gegen Hohenecker Stellung nehmen, ob er seine Haftstrafe nun tatsächlich antritt oder der Vollzug weiter ausgesetzt bleibt, und ob die Staatsanwaltschaft oder eine Aufsichtsbehörde aus seiner Doppelrolle Konsequenzen zieht, ist derzeit offen. Die Namen der beiden in der ursprünglichen Anzeige erwähnten Rechtsanwälte sind nicht öffentlich bekannt und werden hier bewusst nicht genannt.

Einordnung

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf mögliche Angriffe auf die richterliche Unabhängigkeit im Umfeld eines der aufsehenerregendsten Wirtschaftsstrafverfahren der jüngeren österreichischen Geschichte. Dass ein früherer Justizminister eine mutmaßlich auf gefälschtem Material beruhende Anzeige gegen eine amtierende Richterin einbrachte und damit ein geheimes Ermittlungsverfahren auslöste, ist bemerkenswert – zugleich zeigt die Einstellung des Verfahrens, dass die internen Kontrollmechanismen der Justiz in diesem Fall gegriffen haben. Dass Böhmdorfer die Anzeige auch nach Bekanntwerden der Fälschung und der Verfahrenseinstellung unverändert verteidigt, während Hoheneckers Anwalt und die Justizministerin öffentlich Besorgnis äußern, markiert eine konfrontative Phase der Auseinandersetzung. Die neu bekanntgewordene Rolle Meischbergers verschärft dieses Bild zusätzlich: Ein zweiter rechtskräftig Verurteilter der BUWOG-Affäre war demnach nicht nur Zaungast, sondern aktiv am Versuch beteiligt, die zuständige Richterin zu desavouieren – just in jener Phase, in der er selbst mit gesundheitlichen Argumenten seinen eigenen Haftantritt hinauszuzögern versuchte. Dass der mutmaßliche Urheber der Fälschungen offenbar ein wohnungsloser Mann ohne eigenen Computer war, der die Dokumente in einer öffentlichen Bibliothek erstellte, relativiert weiterhin das Bild eines von langer Hand professionell geplanten Komplotts – wirft aber zugleich die Frage auf, wie tief Verurteilte und ihr Umfeld bereit waren, sich auf einen einzelnen, wenig glaubwürdigen Informanten einzulassen. Eine abschließende Bewertung der Rolle einzelner Beteiligter, insbesondere Meischbergers und der beteiligten Anwälte, ist auf Basis der bisher öffentlich bekannten Unterlagen weiterhin nicht möglich.