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Das irische Parlament hat im Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das ein öffentlich einsehbares Register verurteilter häuslicher Gewalttäter schaffen soll. Bekannt ist es als „Jennie’s Law“, benannt nach Jennifer Poole, einer 24-jährigen Mutter zweier Kinder aus Dublin, die 2021 von ihrem Ex-Partner getötet wurde; dieser wurde 2022 zu lebenslanger Haft verurteilt. Laut einem Bericht hatte er bereits 2015 eine frühere Partnerin mit einem Messer angegriffen – ein Detail, das unabhängig nicht weiter bestätigt ist.

Nach übereinstimmenden Berichten soll das Register auf der Website der irischen Gerichtsverwaltung Courts Service veröffentlicht werden, wobei die Aufnahme eines Urteils im Ermessen des Richters liegt und Betroffene zustimmen müssen. Verurteilte können frühestens nach drei Jahren eine Streichung beantragen. Anders als beim britischen „Clare’s Law“, das nur eine Anfrage bei der Polizei erlaubt, wäre das Register damit direkt öffentlich einsehbar.

Hintergrund ist eine hohe Zahl an Meldungen häuslicher Gewalt: Women’s Aid Ireland zählte 2025 rund 62.275 Fälle, ein Plus von 33 Prozent. Offen bleibt, ob und wann Präsidentin Catherine Connolly das Gesetz unterzeichnet und es damit tatsächlich in Kraft tritt.

Was passiert ist

Das irische Parlament hat im Juli 2026 ein Gesetz verabschiedet, das erstmals ein öffentlich einsehbares Register verurteilter häuslicher Gewalttäter schaffen soll. Bekannt ist das Vorhaben unter dem Namen „Jennie’s Law“. Laut Justizministerium hat die Vorlage sämtliche Stadien im Oireachtas, dem aus Unterhaus (Dáil) und Oberhaus (Seanad) bestehenden irischen Parlament, durchlaufen. Damit ist der parlamentarische Beschluss erfolgt; für das formale Inkrafttreten steht laut vorliegenden Berichten noch die Unterzeichnung durch Präsidentin Catherine Connolly aus.

Der Fall Jennie Poole

Namensgeberin des Gesetzes ist Jennifer „Jennie“ Poole aus Dublin. Die 24-jährige Mutter zweier Kinder wurde am 17. April 2021 von ihrem damaligen Partner getötet, der dafür am 29. April 2022 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. Nach Angaben des Kurier hatte derselbe Mann bereits 2015 eine frühere Partnerin und deren Mutter mit einem Messer angegriffen und dafür eine zweijährige Haftstrafe verbüßt – ein Umstand, von dem Jennie Poole und ihre Familie nichts wussten und erst im Zuge des Gerichtsverfahrens erfuhren. Die Familie kämpfte danach vier Jahre lang für ein Gesetz, das genau diese Informationslücke schließen soll. Diese Vorgeschichte des Täters stützt sich in den vorliegenden Quellen auf einen einzelnen Bericht und ist unabhängig nicht weiter bestätigt.

Wie das Register funktionieren soll

Nach übereinstimmenden Berichten soll das Register auf der Website des irischen Courts Service, der Gerichtsverwaltung, veröffentlicht werden. Ob ein Urteil aufgenommen wird, liegt im Ermessen des zuständigen Richters oder der Richterin; einbezogen werden können Angaben zu Verurteilung, Strafmaß sowie weitere als relevant erachtete Informationen zur Tat. Betroffene sollen der Veröffentlichung vorab zustimmen müssen. Verurteilte Personen können frühestens drei Jahre nach ihrer Verurteilung eine Streichung aus dem Register beantragen, über die im Einzelfall ein Gericht entscheidet. Im Vergleich dazu erlaubt das britische „Clare’s Law“, ebenfalls nach einem Gewaltopfer benannt, keinen direkten öffentlichen Zugriff: Auskunft über die Vergangenheit eines Partners lässt sich dort nur über einen Antrag bei der Polizei einholen. Insofern gilt der irische Ansatz eines unmittelbar zugänglichen öffentlichen Registers als in dieser Form europaweit neuartig.

Ausmaß des Problems

Die Hilfsorganisation Women’s Aid Ireland verzeichnete in ihren eigenen Angaben für 2025 insgesamt 62.275 Meldungen von häuslicher Gewalt und Missbrauch, davon 57.520 gegen Frauen und 4.755 gegen Kinder. Das entspricht einem Anstieg von rund 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Organisation ordnet den Anstieg sowohl einem anhaltend hohen Ausmaß an Gewalt gegen Frauen als auch einem gewachsenen öffentlichen Verständnis dafür zu, was als häusliche Gewalt gilt. Im Umfeld der Debatte um „Jennie’s Law“ wurde auch der Umgang mit Betroffenen in der Öffentlichkeit thematisiert, etwa nach der Tötung einer weiteren Frau in Irland Anfang Juli 2026, bei der es in sozialen Medien zu Vorwürfen der Mitschuld an das Opfer kam.

Was unklar bleibt

Offen ist nach derzeitigem Kenntnisstand, ob und wann Präsidentin Catherine Connolly das Gesetz unterzeichnet und es damit formal in Kraft setzt. Ebenso ist kein konkreter Starttermin für den tatsächlichen Betrieb des Registers auf der Courts-Service-Website bekannt. Unklar bleibt zudem, welche Straftatbestände im Detail als „schwere häusliche Gewalt“ gelten und damit eine Aufnahme ins Register ermöglichen, sowie – wie erwähnt – die unabhängige Bestätigung der früheren Verurteilung des Täters im Fall Poole aus dem Jahr 2015.