Ein deutsches Gericht hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Grund ist laut übereinstimmenden Medienberichten ein von Krah verlorener Rechtsstreit gegen ZDF-Satiriker Jan Böhmermann, dessen Prozesskosten Krah nicht vollständig bezahlt haben soll. Ausgangspunkt war ein in Böhmermanns Podcast vorgelesener Hörerbrief, wonach Krah am Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe – eine Zahl, die Böhmermann selbst auf rund 50 korrigierte; die zugrundeliegende einstweilige Verfügung Krahs hatte das Landgericht Düsseldorf abgewiesen.
Die ursprünglich auf eine Spiegel-Recherche zurückgehende Meldung wird inzwischen von einer breiten Zahl deutscher, österreichischer und internationaler Medien übereinstimmend wiedergegeben, darunter Der Standard, Die Presse, Kurier, t-online, taz, ORF sowie das Rechtsportal LTO und dpa-Meldungen. Demnach mussten zunächst rund 5.000 Euro per Vollstreckungsverfahren eingetrieben werden, weitere 296,26 Euro sollen offen gewesen sein; zu einem Termin zur Vermögensauskunft Mitte Juli sei Krah nicht erschienen. Neu ist eine über dpa verbreitete Äußerung einer Sprecherin des Amtsgericht Chemnitz: Geprüft werde, ob ein Antrag auf Aufhebung von Krahs Immunität gestellt wird, da eine tatsächliche Vollstreckung laut Grundgesetz der Zustimmung des Bundestags bedürfte. Krah selbst erklärte laut dpa, er habe bereits im Januar gezahlt und lasse einen offenbar noch offenen Kleinbetrag nun durch seinen Anwalt klären.
Offen bleibt, ob tatsächlich ein Immunitätsaufhebungsantrag gestellt und wie der Bundestag darüber entscheidet, ob der Haftbefehl in der Folge vollstreckt wird und wie die AfD-Parteiführung auf den Vorgang reagiert. Ein direkt eingesehenes Gerichtsdokument liegt weiterhin nicht vor.
Was passiert ist
Ein deutsches Gericht hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Grund ist laut übereinstimmenden Medienberichten ein Rechtsstreit, den Krah gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann geführt und verloren hatte. Die Prozesskosten aus diesem Verfahren soll Krah nicht vollständig beglichen haben.
Ausgelöst wurde der ursprüngliche Streit dadurch, dass Böhmermann in seinem Podcast einen Hörerbrief vorlas, wonach Krah am Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Böhmermann ergänzte im selben Moment, dass es sich tatsächlich um rund 50 Flaschen gehandelt habe. Krah war gegen diese Aussage mit einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Düsseldorf vorgegangen, das den Antrag laut dem Rechtsportal LTO abwies – dieses Verfahren bildet die rechtliche Grundlage für die nun offenen Prozesskosten.
Was die Quellen zeigen
Die Meldung geht auf eine Recherche des Magazins Spiegel zurück und wird inzwischen von einer breiten Zahl deutscher, österreichischer und internationaler Medien inhaltlich übereinstimmend wiedergegeben – darunter Der Standard, Die Presse, Kurier, t-online, taz, ORF sowie das Rechtsportal LTO und dpa-Meldungen, etwa über swissinfo verbreitet. Demnach musste Böhmermann zunächst rund 5.000 Euro der zugesprochenen Prozesskosten im Wege eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben; weitere 296,26 Euro sollen weiterhin offen gewesen sein. Eine Gerichtsvollzieherin habe für Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, zu dem Krah nicht erschienen sei, woraufhin sie den Haftbefehl beim Amtsgericht Chemnitz beantragt habe.
In den ursprünglichen Berichten kommen beide Streitparteien zu Wort: Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski wird mit den Worten zitiert, es könne nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entziehe. Krah selbst äußerte sich damals laut Spiegel überrascht darüber, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden.
Neu: Immunitätsfrage und Krahs aktuelle Stellungnahme
Über dpa-Meldungen liegt inzwischen eine Äußerung einer Sprecherin des Amtsgericht Chemnitz vor: Demnach wird geprüft, ob ein Antrag auf Aufhebung von Krahs Immunität als Bundestagsabgeordneter gestellt wird. Für den Erlass des Haftbefehls selbst war eine solche Zustimmung nicht nötig – für dessen tatsächliche Vollstreckung wäre sie laut Grundgesetz (Artikel 46 Absatz 3) aber erforderlich, da sie Krahs persönliche Freiheit einschränken würde.
Krah selbst äußerte sich in diesem Zusammenhang gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erneut: Er habe im Rechtsstreit mit Böhmermann bereits im Januar gezahlt, es gehe offenbar nur noch um einen zusätzlichen Kleinbetrag an Kosten, den er nun begleichen werde; seinen Anwalt habe er um Klärung gebeten. Eine unabhängige Bestätigung dieser Darstellung liegt bislang nicht vor.
Was unklar bleibt
Ein Gerichtsdokument oder eine im Wortlaut geprüfte amtliche Stellungnahme zu den Details des – laut Gericht nicht-öffentlichen – Verfahrens liegt weiterhin nicht vor; die Darstellung stützt sich auf die ursprüngliche Spiegel-Recherche sowie auf über dpa verbreitete Zitate. Offen ist, ob tatsächlich ein Antrag auf Aufhebung von Krahs Immunität gestellt und vom Bundestag behandelt wird, ob der Haftbefehl in der Folge vollstreckt wird und wie hoch die tatsächlich noch offene Forderung ist, nachdem Krah nur von einem „Kleinbetrag“ sprach. Auch eine Reaktion der AfD-Parteiführung auf den Vorgang ist bislang nicht bekannt.
Einordnung
Der Fall reiht sich in eine längere öffentliche Auseinandersetzung zwischen Krah und Böhmermann ein, die ihren Ursprung in einer satirischen Podcast-Episode und einer beim Landgericht Düsseldorf abgewiesenen einstweiligen Verfügung hatte. Bemerkenswert ist, dass es sich laut den vorliegenden Berichten um die Nichtzahlung eines vergleichsweise geringen, bereits rechtskräftig festgestellten Geldbetrags handelt – der Vorgang hat inzwischen aber eine verfassungsrechtliche Dimension bekommen, da eine Vollstreckung an die Zustimmung des Bundestags zur Aufhebung von Krahs Immunität geknüpft wäre. Eine abschließende juristische Bewertung des weiteren Verfahrensgangs ist auf Basis der aktuellen Quellenlage weiterhin nicht möglich.
