Das Justizministerium hat in einer Anfragebeantwortung an die Grünen erstmals bundesweite Zahlen zu Strafverfahren wegen rassistisch umgedichteter Versionen des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino vorgelegt: Seit dem ersten breiten Bekanntwerden des Phänomens 2024 waren demnach mindestens 26 Verfahren anhängig, von der Anfangsverdachtsprüfung bis zum Gerichtsprozess. Verurteilungen gab es laut den Angaben nur in den seltensten Fällen.
Am häufigsten beschäftigte das Thema die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz mit je fünf Fällen – nur in Innsbruck kam es zu einer Verurteilung. Drei Fälle liefen jeweils in Wien und Salzburg, weitere in Wels. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) erklärte, das Skandieren fremdenfeindlicher Parolen könne grundsätzlich Wiederbetätigung oder Verhetzung erfüllen, hänge aber von der subjektiven Tatseite und Begleitumständen wie dem Hitlergruß ab. Das Ministerium betonte, die Erhebung beruhe mangels systematischer Abfragemöglichkeit im Wesentlichen auf Erinnerungen und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Grünen orten in der niedrigen Verurteilungsquote ein strukturelles Problem – eine Einschätzung, die bislang unwidersprochen im Raum steht. Wie andere Parteien oder das Ministerium selbst darauf reagieren, ist offen.
Was passiert ist
Das Justizministerium hat in einer Anfragebeantwortung an die Grünen erstmals bundesweite Zahlen zu Strafverfahren wegen rassistisch umgedichteter Versionen des Partyhits „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino vorgelegt. Demnach waren seit dem ersten öffentlichen Bekanntwerden des Phänomens mindestens 26 Verfahren anhängig – von einer bloßen Anfangsverdachtsprüfung bis zu Gerichtsprozessen. Verurteilungen gab es dabei laut den Angaben nur in den seltensten Fällen. Anlass der parlamentarischen Anfrage war die wachsende Zahl von Vorfällen, bei denen Rechtsextreme den ursprünglich unpolitischen Song mit fremdenfeindlichen Parolen wie „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ unterlegten.
Die Zahlen aus den Bundesländern
Am häufigsten beschäftigte das Phänomen laut Anfragebeantwortung die Staatsanwaltschaften Innsbruck und Graz mit je fünf Fällen. In Innsbruck kam es zu einer Verurteilung, in Graz hingegen in keinem der fünf Fälle zu einer Anklage. In Wien wurden drei Fälle bearbeitet, darunter ein eingestelltes Verhetzungsverfahren gegen elf Beschuldigte, denen vorgeworfen wurde, das Lied in einem Park abgespielt und dabei „Ausländer raus“ gerufen zu haben, sowie ein noch laufendes Ermittlungsverfahren wegen eines auf Instagram gestellten Videos. Auch in Salzburg behandelte die Staatsanwaltschaft drei Fälle – in einem wurde das Verfahren unter Bestimmung einer Probezeit vorläufig eingestellt, in einem weiteren ein Verhandlungstermin anberaumt. Die Staatsanwaltschaft Wels meldete laut Ministerium ebenfalls einschlägige Fälle. Das Justizressort betonte, die Aufstellung beruhe „mangels effektiver automationsunterstützter Abfragemöglichkeit“ im Wesentlichen auf Erinnerungen der Behörden und erhebe keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Rechtliche Einordnung durch das Ministerium
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) stellte in der Beantwortung klar, dass das Skandieren der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ grundsätzlich geeignet sein kann, den Tatbestand der Wiederbetätigung oder der Verhetzung zu erfüllen. Entscheidend sei aber stets die subjektive Tatseite im Einzelfall: Automatisch strafbar sei der Ruf nicht, es brauche zusätzliche Begleitumstände wie das Zeigen des Hitlergrußes oder weitere „konkret einschlägige Phrasen“, damit ein Verfahren zu einer Anklage oder Verurteilung führt. Diese enge rechtliche Schwelle dürfte mit erklären, warum die Zahl der Verfahren die Zahl der Verurteilungen deutlich übersteigt.
Vom Partyhit zum rechtsextremen Erkennungszeichen
Das Umdichten von „L’amour toujours“ durch Rechtsextreme wurde erstmals 2024 einer breiten Öffentlichkeit bekannt. Für Aufsehen sorgte im Mai jenes Jahres ein in sozialen Netzwerken kursierendes Video von der deutschen Nordseeinsel Sylt, in dem junge Menschen vor einem Lokal fremdenfeindliche Parolen zu dem Song skandierten. Seither mehrten sich vergleichbare Vorfälle auch in Österreich, was die Grünen zur parlamentarischen Anfrage an das Justizministerium veranlasste.
Was unklar bleibt
Die Grünen sehen in der geringen Verurteilungsquote ein strukturelles Problem bei der Verfolgung solcher Vorfälle – eine Einschätzung, die bislang nur von der anfragestellenden Partei selbst stammt und in den vorliegenden Quellen nicht durch andere politische Reaktionen oder eine unabhängige rechtliche Bewertung gegengeprüft wird. Offen bleibt zudem, wie das Justizministerium oder andere Parteien auf diesen Befund reagieren wollen, wie sich die Verfolgungspraxis in Österreich etwa im Vergleich zu Deutschland darstellt, und ob die vom Ministerium selbst eingeräumte Unvollständigkeit der Datenlage die tatsächliche Zahl der Vorfälle über die genannten 26 Verfahren hinaus nach oben verzerrt.