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Die Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in Österreich stehen still. Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat vor rund zwei Monaten einen Gesetzesentwurf in die Regierungskoordination eingebracht, wartet aber weiterhin auf eine Rückmeldung von ÖVP und NEOS. Die eigentliche EU-Umsetzungsfrist war bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen.

Der Entwurf sieht Einkommensberichte für Unternehmen ab 100 Beschäftigten, ein Auskunftsrecht über Entgelte für gleichwertige Arbeit, Gehaltsangaben in Stellenausschreibungen sowie Verwaltungsstrafen bis 60.000 Euro vor. Die NEOS befürchten überbordende Bürokratie und wollen die EU-Richtlinie selbst überarbeitet sehen, die ÖVP vermisst eine vorherige Einigung der Sozialpartner. Das Arbeitsministerium verweist auf ergebnislos abgeschlossene Sozialpartnerverhandlungen; Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer bestätigen, dass aktuell keine solchen Gespräche laufen.

Österreich steht mit der Verzögerung EU-weit nicht allein: Medienberichten zufolge, die sich auf eine ETUC-Übersicht berufen, haben bislang nur drei EU-Staaten die Richtlinie vollständig umgesetzt. Wann sich die Koalition auf eine gemeinsame Linie einigt, ist derzeit offen.

Was passiert ist

Die Verhandlungen zur Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie in Österreich sind ins Stocken geraten. Vor rund zwei Monaten hat Arbeitsministerin Korinna Schumann (SPÖ) einen Gesetzesentwurf in die politische Koordinierung der Bundesregierung eingebracht. Seither wartet ihr Ressort auf eine Rückmeldung der Koalitionspartner ÖVP und NEOS. Die eigentlich vorgesehene Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie war bereits am 7. Juni 2026 abgelaufen – einen Tag davor hatte Schumann ihren Entwurf vorgelegt, nachdem eine rechtzeitige Einigung der Sozialpartner nicht zustande gekommen war.

Was der Entwurf vorsieht

Nach dem vorliegenden Entwurf müssten Unternehmen ab 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig Einkommensberichte erstellen. Beschäftigte sollen ein Auskunftsrecht über die eigene Entgelthöhe im Vergleich zum Durchschnittsentgelt jener Kolleginnen und Kollegen erhalten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. In Stellenausschreibungen müsste künftig das Einstiegsgehalt oder zumindest dessen Spanne genannt werden. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Transparenzpflichten drohen Unternehmen Verwaltungsstrafen von bis zu 60.000 Euro. Schumann bezeichnete den Entwurf als vernünftige und praxistaugliche Umsetzung der EU-Vorgabe und forderte die Koalitionspartner auf, rasch eine gemeinsame politische Lösung zu finden.

Streit in der Koalition

Die NEOS äußerten sich gegenüber der APA skeptisch: Sie befürchten, die Umsetzung des Entwurfs würde zu überbordender Bürokratie führen, und wollen Unternehmen nicht mit zusätzlichen Dokumentations- und Berichtspflichten belasten. Sie verweisen zudem darauf, dass in Österreich bereits kollektivvertragliche Gehaltsstrukturen bestehen, und plädieren stattdessen für eine Überarbeitung der EU-Richtlinie selbst im Rahmen eines „Stop the Clock“-Verfahrens auf europäischer Ebene. In der ÖVP wiederum vermisst man eine vorangegangene Einigung der Sozialpartner. Das Arbeitsministerium hält dem entgegen, die Sozialpartnerverhandlungen seien nach zweieinhalb Jahren und mehr als 30 Runden bereits ergebnislos abgeschlossen worden. Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer bestätigten unabhängig voneinander, dass derzeit keine Sozialpartnergespräche zur Lohntransparenz laufen – die Wirtschaftskammer sieht den Ball nun beim Arbeitsministerium und wünscht sich eine „möglichst unbürokratische Lösung ohne Gold-Plating“.

Einordnung: EU-weiter Kontext

Österreich steht mit der verzögerten Umsetzung nicht allein da. Mehreren Medienberichten zufolge, die sich auf eine Übersicht des Europäischen Gewerkschaftsbunds (ETUC) berufen, haben von den 27 EU-Mitgliedstaaten bislang nur drei die Richtlinie vollständig umgesetzt, während Österreich zu einer Gruppe von rund elf Staaten zählt, die noch kein Gesetzesverfahren eingeleitet haben. Eine eigenständige Prüfung dieser Übersicht liegt nicht vor. Bei fortgesetzter Verzögerung drohen EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission, wie in der Berichterstattung zur Fristsituation angemerkt wird.

Was unklar bleibt

Offen ist, wann und in welcher Form sich die Koalition auf eine gemeinsame Linie einigt und ob dabei Schumanns Entwurf, eine überarbeitete Fassung oder eine gänzlich neue Grundlage zum Tragen kommt. Unklar ist auch, ob der NEOS-Vorstoß für eine EU-weite Überarbeitung der Richtlinie („Stop the Clock“) auf europäischer Ebene überhaupt mehrheitsfähig ist und welche zeitlichen Folgen das für Österreich hätte. Ebenso wenig lässt sich derzeit beurteilen, mit welchen konkreten Schritten die EU-Kommission auf die verstrichene Umsetzungsfrist reagieren könnte.