Textlänge

Der Untreue-Prozess gegen den zurückgetretenen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wird an diesem Freitag vor dem Landesgericht Linz fortgesetzt, ein Urteil wird laut übereinstimmenden Berichten noch am selben Tag erwartet. Luger soll als Stadtchef im Zuge der Brucknerhausaffäre ein juristisches Gutachten um rund 19.000 Euro beauftragt haben, das nach Ansicht der Staatsanwaltschaft vor allem seinem eigenen Interesse gedient habe. Er hat sich bislang nicht schuldig bekannt.

Am 3. Juli 2026 war die Verhandlung vertagt worden, weil zwei weitere Gutachter geladen werden sollten; sie erscheinen nun nicht persönlich, ihre Stellungnahmen werden verlesen. Luger war bereits Jahre zuvor infolge der Brucknerhausaffäre von seinem Bürgermeisteramt zurückgetreten.

Laut Berichten war das Verfahren zwischenzeitlich per Diversion eingestellt worden, ehe das Oberlandesgericht Linz dies nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben haben soll. Diese Vorgeschichte sowie der Ausgang des heutigen Prozesstags sind anhand der vorliegenden Quellen nicht abschließend geklärt.

Was passiert ist

Der Untreue-Prozess gegen den zurückgetretenen Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) wird an diesem Freitag vor dem Landesgericht Linz fortgesetzt. Luger soll in seiner Zeit als Stadtchef im Zuge der sogenannten Brucknerhausaffäre ein juristisches Gutachten um rund 19.000 Euro in Auftrag gegeben haben. Die Staatsanwaltschaft sieht darin vor allem ein Interesse Lugers selbst und nicht jenes der Stadt bzw. der Linzer Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) – der Vorwurf lautet auf Untreue. Luger hat sich bislang nicht schuldig bekannt. Laut übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien soll noch am Freitag ein Urteil fallen.

Hintergrund: die Brucknerhausaffäre

Luger war bereits Jahre zuvor infolge der Brucknerhausaffäre von seinem Amt als Linzer Bürgermeister zurückgetreten. Im Kern jener Affäre stand die Bestellung der künstlerischen Leitung im Umfeld von LIVA und Brucknerhaus, in deren Zuge Luger öffentlich in die Kritik geraten war. Das nun verhandelte Gutachten steht in Zusammenhang mit dieser Affäre; welchen genauen Anlass und Inhalt es hatte, lässt sich anhand der vorliegenden Quellen nicht im Detail nachvollziehen.

Der Verfahrensverlauf

Am 3. Juli 2026 war die Verhandlung vertagt worden, weil das Gericht zwei zusätzliche Gutachter laden wollte. Diese treten nun nicht persönlich als Zeugen auf, ihre schriftlichen Stellungnahmen werden stattdessen verlesen. Laut mehreren Medienberichten sowie Gerichtsmitteilungen war das Verfahren zwischenzeitlich mittels einer Diversion – einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung eines Geldbetrags – beendet worden. Das Oberlandesgericht Linz habe diese Einstellung jedoch nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben, weshalb es nun zum Prozess kommt. Diese Vorgeschichte stützt sich auf eine über Suchergebnisse erschlossene Zusammenfassung amtlicher Pressemitteilungen der Gerichte, die nicht im Volltext eingesehen wurden, und lässt sich daher nicht abschließend verifizieren.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das Gericht am Freitag entscheidet und mit welcher Begründung. Unklar ist auch, ob und wie sich Luger beziehungsweise seine Verteidigung im Detail zu den Vorwürfen äußern und ob im Fall einer Verurteilung Rechtsmittel ergriffen werden. Die genauen Inhalte des umstrittenen Gutachtens sowie der beiden verlesenen Gutachter-Stellungnahmen liegen nicht vor.

Einordnung

Untreue wird im österreichischen Strafrecht je nach Schadenshöhe unterschiedlich streng geahndet; bei einem Schadensbetrag im niedrigen fünfstelligen Bereich, wie er hier im Raum steht, sieht das Gesetz laut einem Bericht einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe vor. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für Luger die Unschuldsvermutung.