Das Landesgericht Linz hat den zurückgetretenen Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Freitag, dem 21. August 2026, vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Freispruch erfolgte rund 20 Minuten nach Fortsetzung der Verhandlung, in der eine schriftliche Stellungnahme der beiden Gutachter verlesen wurde. Die Richterin begründete die Entscheidung damit, dass Luger mit dem rund 19.000 Euro teuren Rechtsgutachten lediglich einen juristischen Rat eingeholt habe, wodurch kein Vermögensschaden entstanden sei – die zuvor erfolgte Weitergabe der Hearingunterlagen an den späteren LIVA-Geschäftsführer Dietmar Kerschbaum sei zwar falsch gewesen, aber nicht Gegenstand dieses Prozesses. Der verhandelte Schaden war mit 19.061,15 Euro angegeben worden; Luger hatte das Geld bereits zurückgezahlt.
Hintergrund ist die Brucknerhaus-Affäre von 2017: Luger soll seinem bevorzugten Bewerber Kerschbaum vorab Hearingfragen zugespielt und, nachdem dies durch einen Whistleblower aufgeflogen war, das nun verhandelte Gutachten bestellt haben. Eine ursprünglich vorgesehene Diversion war zuvor vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben worden, was das Verfahren erst fortsetzte. Kerschbaum verlor im Zuge der Affäre seinen LIVA-Posten und scheiterte zuletzt mit einer Berufung gegen seine Entlassung vor dem Oberlandesgericht Linz. Unverändert offen bleibt eine laut Kurier bei der Staatsanwaltschaft eingelangte neue Sachverhaltsdarstellung mit möglichen weiteren Vorwürfen, ebenso der politische Schlagabtausch zwischen Linzer ÖVP und SPÖ um die Offenlegung von Beraterkosten.
Ob die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch ein Rechtsmittel ergreift und wie es mit der neuen Sachverhaltsdarstellung weitergeht, ist derzeit nicht bekannt.
Freispruch nach rund 20 Minuten
Das Landesgericht Linz hat den zurückgetretenen Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) am Freitag, dem 21. August 2026, vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Freispruch erfolgte rund 20 Minuten nach Fortsetzung der Verhandlung: Zu Beginn wurde eine schriftliche Stellungnahme der beiden geladenen Gutachter verlesen, die selbst nicht vor Gericht erscheinen mussten. Die Verteidigung hatte argumentiert, das umstrittene Rechtsgutachten habe nicht nur Lugers persönliche Situation betroffen, sondern sei auch für die Linzer Veranstaltungsgesellschaft LIVA relevant gewesen, und einen Freispruch gefordert. Die Richterin folgte dem. In der Urteilsbegründung hielt sie fest, dass die Weitergabe der Hearingunterlagen an den späteren LIVA-Geschäftsführer Dietmar Kerschbaum zwar falsch gewesen sei – dies sei aber nicht Gegenstand dieses Prozesses gewesen. Luger habe mit dem Gutachten lediglich einen juristischen Rat eingeholt, wodurch kein Vermögensschaden entstanden sei. Der im Verfahren verhandelte Schaden war mit 19.061,15 Euro angegeben worden; das Geld hatte Luger bereits zuvor zurückgezahlt. Luger selbst zeigte sich nach dem Urteil „froh und erleichtert“ und verließ das Gericht gemeinsam mit seinem Anwalt.
Hintergrund: die Brucknerhaus-Affäre
Der Fall reicht bis 2017 zurück. Im Auswahlverfahren für die künstlerische Geschäftsführung der LIVA – und damit für die Intendanz des Brucknerhauses – soll Luger seinem bevorzugten Bewerber Dietmar Kerschbaum vorab die Fragen der Hearingkommission zugespielt haben. Als durch einen Whistleblower bekannt wurde, dass Kerschbaum die Fragen bereits gekannt hatte, gab Luger, der als Bürgermeister zugleich LIVA-Aufsichtsratsvorsitzender war, das nun verhandelte Rechtsgutachten in Auftrag – nach Darstellung der Staatsanwaltschaft, obwohl er selbst die undichte Stelle gewesen war. An die Öffentlichkeit gelangte die Affäre laut vorliegenden Berichten erst im August 2024, als Chats zwischen Luger und Kerschbaum veröffentlicht wurden, aus denen hervorging, dass Luger die Unterlagen selbst verschickt hatte; kurz darauf trat er als Bürgermeister zurück. Eine ursprünglich für Luger vorgesehene Diversion war zuvor vom Oberlandesgericht Linz nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft aufgehoben worden, wodurch das Strafverfahren fortgesetzt werden musste – dies bestätigt auch eine offizielle Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Linz. Zu Prozessbeginn im Juli 2026 hatte Luger einen „großen Fehler“ eingeräumt, sich aber nicht schuldig bekannt. Kerschbaum verlor im Zuge der Affäre seinen Posten bei der LIVA; er ging gegen die Entlassung gerichtlich vor, scheiterte damit aber zuletzt mit einer Berufung vor dem Oberlandesgericht Linz.
Offene Vorwürfe und politischer Schlagabtausch
Unverändert offen bleibt, was es mit einer laut einem Kurier-Bericht bei der Staatsanwaltschaft Linz eingelangten neuen Sachverhaltsdarstellung auf sich hat, die weitere, womöglich höhere Geldsummen betrifft. Ob daraus ein Anfangsverdacht und ein eigenständiges Verfahren entstehen, war laut diesem Bericht in Prüfung; in der Berichterstattung über den nun erfolgten Freispruch spielte diese Darstellung keine erkennbare Rolle. Ebenfalls unverändert ist der politische Schlagabtausch in Linz: Die Linzer ÖVP wirft der SPÖ unter dem amtierenden Bürgermeister Dietmar Prammer vor, Kosten für den Krisenmanager Stefan Illek nicht vollständig offengelegt zu haben, und fordert Transparenz. Die SPÖ erklärte laut Kurier, „falls erforderlich“ zu kooperieren, ohne im vorliegenden Bericht näher auf die konkreten Vorwürfe einzugehen.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob die Staatsanwaltschaft gegen den nicht rechtskräftigen Freispruch ein Rechtsmittel ergreift und das Verfahren damit in eine weitere Instanz geht. Der Inhalt der laut Kurier bei der Staatsanwaltschaft eingelangten neuen Sachverhaltsdarstellung sowie deren möglicher Ausgang sind weiterhin nicht öffentlich bekannt. Auch die vollständige Position der Linzer SPÖ zu den Illek-Kosten sowie eine offizielle Einordnung des Urteils durch Stadt Linz oder LIVA liegen bislang nicht vor. Der volle Wortlaut der Urteilsbegründung sowie der Inhalt der verlesenen Gutachter-Stellungnahmen sind ebenfalls nicht öffentlich zugänglich.