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Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats New Mexico hat das US-Justizministerium verklagt. Sie wirft dem Ministerium vor, die Herausgabe ungeschwärzter Akten zu blockieren, die für Ermittlungen zu Jeffrey Epsteins früherer Zorro Ranch in Santa Fe County wichtig seien - dort soll es laut bisherigen Angaben zu Missbrauch und Menschenhandel gekommen sein. Generalstaatsanwalt Raúl Torrez will die Herausgabe der Dokumente gerichtlich erzwingen; das Justizministerium äußerte sich zunächst nicht.

Die New-Mexico-Ermittlungen waren 2019 eingestellt worden und erst nach einer teilweise geschwärzten Veröffentlichung von Epstein-Akten durch das Ministerium wieder aufgenommen worden. Torrez zufolge habe das Ministerium über mehrere Monate wiederholte Anfragen um Akteneinsicht unbeantwortet gelassen; ein Sprecher hatte einen ähnlichen Vorwurf zuvor als „falsch“ zurückgewiesen und auf mögliche Rechtsverstöße bei ungeschwärzter Weitergabe verwiesen.

Offen bleibt, wie das Ministerium formal reagiert und wie das Gerichtsverfahren ausgeht. Auch der genaue Umfang der verlangten Akten und der Stand einer bereits erfolgten Durchsuchung der Ranch sind aus den vorliegenden Quellen nicht abschließend zu klären.

Was passiert ist

Die Staatsanwaltschaft des US-Bundesstaats New Mexico hat das US-Justizministerium verklagt. Sie wirft dem Ministerium vor, die Herausgabe ungeschwärzter Akten zu blockieren, die für die laufenden Ermittlungen zu Aktivitäten des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein auf dessen früherer Zorro Ranch in Santa Fe County von Bedeutung seien. New Mexicos oberster Staatsanwalt Raúl Torrez will mit der Klage die Herausgabe der unbearbeiteten Dokumente gerichtlich erzwingen. Das US-Justizministerium äußerte sich zum Zeitpunkt der Klage zunächst nicht dazu.

Was die Quellen zeigen

New Mexicos Justizministerium hat den Schritt in einer eigenen Pressemitteilung bestätigt. Darin wird betont, der Bundesstaat habe eine Pflicht, Überlebende zu schützen und Straftaten aufzuklären, die sich in New Mexico ereignet hätten. Torrez hatte dem Ministerium schon zuvor vorgeworfen, die Zusammenarbeit zu verweigern; ein Sprecher hatte diesen Vorwurf gegenüber dem Portal Axios damals als „falsch“ zurückgewiesen und argumentiert, eine ungeschwärzte Weitergabe der Akten würde gegen geltendes Recht verstoßen. Mehrere internationale Medien, die eigenständig zum Fall recherchiert haben, berichten zusätzlich, dass New Mexico über mehrere Monate wiederholt um Akteneinsicht angesucht habe, ohne die verlangten Unterlagen zu erhalten - diese Darstellung stammt bislang jedoch von der klagenden Seite selbst.

Vorgeschichte: die Zorro Ranch

Die Ermittlungen zu Epstein in New Mexico waren ursprünglich 2019 auf Antrag der Bundesanwaltschaft des Southern District of New York eingestellt worden. Im Zentrum steht die sogenannte Zorro Ranch, die laut bisherigen Angaben Epstein gehört haben soll und auf der es laut Medienberichten zu sexuellem Missbrauch und Menschenhandel gekommen sein soll. Nachdem das US-Justizministerium vor einigen Monaten größere Mengen an - teilweise geschwärzten - Epstein-Akten veröffentlicht hatte, kündigte die Staatsanwaltschaft in New Mexico an, ihre Ermittlungen wieder aufzunehmen. Diese Wiederaufnahme ist der unmittelbare Hintergrund der aktuellen Klage.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das US-Justizministerium inhaltlich auf die konkrete Klage reagieren wird und mit welchem Ergebnis das Verfahren vor dem zuständigen Bundesgericht endet. Unklar bleibt zudem, welche der von New Mexico verlangten Dokumente tatsächlich existieren, in welchem Umfang Persönlichkeits- oder Ermittlungsschutz einer Herausgabe entgegenstehen könnte und ob die von Torrez erwähnte, bereits erfolgte Durchsuchung der Zorro Ranch neue Erkenntnisse liefert. Eine unabhängige juristische Einschätzung der aufgeworfenen Transparenz- und Datenschutzfragen liegt uns nicht vor.

Einordnung

Der Fall Epstein sorgt seit Jahren wiederholt für Kontroversen um den Umgang der US-Bundesbehörden mit den zugehörigen Ermittlungsakten - auch abseits dieses Falls war das Justizministerium zuletzt wiederholt mit Vorwürfen konfrontiert, Informationen zu Epstein zurückzuhalten oder nur selektiv offenzulegen. New Mexico gilt als einer der wenigen verbliebenen Schauplätze, an dem noch strafrechtliche Verfahren im Umfeld Epsteins möglich wären. Die Klage ist damit nicht nur ein juristischer Streit um Aktenzugang, sondern auch ein politisch aufgeladener Testfall für das Verhältnis zwischen einem Bundesstaat und der Bundesregierung in einem hochsensiblen Themenfeld.