Österreich hat begonnen, Asylsuchende im Dublin-Verfahren nach Italien zurückzuschicken. Seit Inkrafttreten des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni 2026 wurden nach Angaben der italienischen Nachrichtenagenturen ANSA und LaPresse, die sich auf das österreichische Innenministerium berufen, bereits vier Menschen nach Italien gebracht. Die Überstellungen erfolgten mit regulären Zug- oder Busfahrkarten, die die Behörde zur Verfügung stellte. Österreich folgt damit Deutschland und der Schweiz, die im Rahmen desselben Pakts bereits zuvor ähnliche Rückführungen vorgenommen haben.
Bei den Betroffenen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle: Personen, die zuerst in Italien in die EU eingereist und dann in ein anderes Mitgliedsland weitergereist waren, wo grundsätzlich Italien für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig bleibt. Laut Eurostat-Zahlen, die nur eine der drei ausgewerteten Quellen nennt, könnte Italien insgesamt mehr als 24.000 Menschen zurücknehmen müssen; bisher kehrten erst rund 85 tatsächlich zurück.
Offen bleibt, wie viele weitere Überstellungen aus Österreich folgen könnten und ob die Regelung auch für vor dem 12. Juni Eingereiste gilt. Zwischen Italien, das eine engere Auslegung vertritt, und Staaten wie Deutschland gibt es laut Berichten zudem Uneinigkeit über die Reichweite des Pakts. Eine eigene Stellungnahme des österreichischen Innenministeriums liegt bislang nicht vor.
Was passiert ist
Österreich hat begonnen, Asylsuchende im sogenannten Dublin-Verfahren nach Italien zurückzuschicken. Seit Inkrafttreten des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts am 12. Juni 2026 wurden nach übereinstimmenden Berichten vier Menschen nach Italien gebracht. Das meldeten die italienischen Nachrichtenagenturen ANSA und LaPresse unter Berufung auf das österreichische Innenministerium; ORF, Kurier und Kleine Zeitung griffen die Meldung am 19. August auf. Die Überstellungen erfolgten demnach nicht per Charterflug oder mit Polizeieskorte, sondern mit regulären Zug- oder Busfahrkarten, welche die zuständige Behörde den Betroffenen zur Verfügung stellte. Damit folgt Österreich dem Vorgehen Deutschlands und der Schweiz, die laut denselben Berichten im Rahmen desselben Pakts bereits zuvor wieder Menschen nach Italien zurückgeschickt haben.
Was die Quellen zeigen
Bei den vier Fällen handelt es sich um sogenannte Dublin-Fälle: Menschen, die zunächst in einem EU-Land ankamen und anschließend in einen anderen Mitgliedstaat weiterreisten, um dort einen Asylantrag zu stellen. Nach den europäischen Zuständigkeitsregeln ist grundsätzlich jener Staat für die Prüfung des Asylantrags verantwortlich, in dem die Person zuerst in die EU eingereist ist – in diesen Fällen Italien. Der Kurier ergänzt unter Berufung auf Eurostat-Zahlen, Italien könnte insgesamt mehr als 24.000 Menschen zurücknehmen müssen, die nach ihrer Ersteinreise in andere europäische Staaten weitergereist waren; bislang seien aber erst rund 85 Personen tatsächlich zurückgekehrt. Diese Zahl wird nur von einer der drei Quellen genannt und war nicht unabhängig zu bestätigen.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie viele weitere Personen aus Österreich in den kommenden Monaten von Rücküberstellungen betroffen sein könnten – das österreichische Innenministerium hat dazu laut den vorliegenden Berichten bislang keine Angaben gemacht. Unklar ist auch, ob die neue Praxis nur Menschen betrifft, die nach dem Stichtag 12. Juni 2026 weitergereist sind, oder auch bereits zuvor eingereiste Asylsuchende erfasst. Eine direkte Stellungnahme des österreichischen Innenministeriums gegenüber heimischen Medien liegt nicht vor; sämtliche Angaben stammen aus der Wiedergabe italienischer Agenturmeldungen. Auch Reaktionen von Asylrechtsorganisationen wie der Asylkoordination Österreich oder dem UNHCR zur praktischen Umsetzung fehlen bislang in der Berichterstattung.
Einordnung
Die vier österreichischen Fälle sind Teil eines größeren europäischen Streits über die Reichweite des neuen EU-Asyl- und Migrationspakts. Laut Kurier vertritt die italienische Regierung unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni die Position, dass Rücküberstellungen nur jene Dublin-Fälle betreffen sollten, die nach dem 12. Juni weitergereist sind – was die Zahl der Betroffenen vergleichsweise klein hielte. Andere Regierungen, allen voran Deutschland, legten die neuen Regeln demnach weiter aus. Wie sich Österreich in dieser Auslegungsfrage positioniert, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor. Da die gesamte Darstellung auf einer einzigen Meldungskette italienischer Agenturen beruht und eine unmittelbare Bestätigung durch die österreichische Regierung noch aussteht, ist die Einordnung der Größenordnung – vier bestätigte Fälle gegenüber einer möglichen Gesamtzahl im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich EU-weit – vorerst nur ein erster Anhaltspunkt.