Ein russisches Gericht hat den Oppositionspolitiker und Kriegsgegner Lew Schlosberg zu elf Jahren und einem Monat Haft im Straflager verurteilt. Richterin Viktoria Maljamowa sprach den Vizechef der liberalen Partei Jabloko unter anderem der Verunglimpfung der russischen Streitkräfte schuldig, die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre und einen Monat gefordert. Schlosberg kündigte über seine Partei Berufung an; in seinem Schlusswort kritisierte er, Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte seien zu willfährigen Instrumenten der Macht geworden.
Jabloko-Chef Nikolai Rybakow sprach von einer Tragödie, die den Zusammenbruch der russischen Justiz zeige, weil Schlosberg für seinen Einsatz für einen Waffenstillstand bestraft werde. Amnesty International bezeichnete das Urteil als Vergeltung für die friedliche Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung. Eine Stellungnahme russischer Behörden oder des Kreml liegt in den eingesehenen Quellen nicht vor.
Der Fall reiht sich in eine breitere Verfolgung von Kriegsgegnern in Russland ein, während Jabloko parallel vor Gericht um die Zulassung zur Parlamentswahl im September kämpft. Wie das angekündigte Berufungsverfahren ausgeht, ist offen.
Was passiert ist
Ein russisches Gericht hat den prominenten Oppositionspolitiker und Kriegsgegner Lew Schlosberg zu elf Jahren und einem Monat Haft in einem Straflager verurteilt. Richterin Viktoria Maljamowa sprach den 63-jährigen Vizechef der liberalen Partei Jabloko unter anderem der Verunglimpfung der russischen Streitkräfte schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor zwölf Jahre und einen Monat Haft gefordert, das Urteil blieb leicht darunter. Die ursprünglich für den Vormittag angesetzte Urteilsverkündung wurde auf den Nachmittag verlegt. Schlosberg kündigte über seine Partei an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Die Vorwürfe und der Prozessverlauf
Im Zentrum der Anklage steht der Vorwurf, Schlosberg habe die russischen Streitkräfte verunglimpft; internationale Berichte, etwa der Moscow Times, sprechen zusätzlich von einem Vorwurf der Verbreitung von Falschinformationen über das Militär. Als formale Anlässe nennt die Moscow Times unter anderem Schlosbergs Teilnahme an öffentlichen Debatten und das Teilen eines Zeitungscovers mit einem Putin-Porträt – diese Detailangabe stammt aus einer einzelnen Quelle und wird von den österreichischen Medien im Cluster nicht bestätigt. In seinem von der Richterin mehrfach unterbrochenen Schlusswort kritisierte Schlosberg, der russische Staat habe Ermittlungsbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte zu willfährigen Instrumenten gemacht, um Bürger zum Schweigen zu bringen. Zudem hatte die Richterin laut den Berichten einen Verhandlungstermin in Anwesenheit der Jabloko-Anwälte abgelehnt und Schlosberg einen Pflichtverteidiger zugeteilt.
Reaktionen
Jabloko-Parteichef Nikolai Rybakow nannte das Urteil eine Tragödie, die den Zusammenbruch der heutigen russischen Justiz verdeutliche. Schlosberg werde zu Unrecht bestraft, weil er sich für ein Waffenstillstandsabkommen und die Rettung von Menschenleben ausgesprochen und sich zudem geweigert habe, Russland wie viele andere Oppositionelle zu verlassen. Amnesty International bezeichnete die Verurteilung als eindeutige Vergeltungsmaßnahme dafür, dass Schlosberg sein Recht auf freie Meinungsäußerung genutzt habe, um zu Frieden aufzurufen. Eine Stellungnahme russischer Behörden, des Gerichts oder des Kreml zur Verteidigung des Urteils liegt in den eingesehenen Quellen nicht vor.
Einordnung
Der Fall reiht sich laut den vorliegenden Berichten in eine breitere Verfolgung russischer Kriegsgegner ein: Menschenrechtler sprechen von Hunderten politischen Gefangenen, die wegen ihrer Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine in Straflagern sitzen. Zeitgleich kämpften Jablokos Juristen laut den Berichten vor dem Obersten Gericht in Moskau um die Zulassung der Partei zur Parlamentswahl im September – ein Verfahren, dessen Ausgang ebenfalls offen ist.
Was unklar bleibt
Offen bleibt, wie das von Schlosberg und Jabloko angekündigte Berufungsverfahren ausgeht und wann darüber entschieden wird. Ebenso unklar ist, ob und wie sich russische Behörden, das Gericht oder der Kreml öffentlich zu dem Fall und der Kritik daran äußern werden. Die von der Moscow Times genannten zusätzlichen Anklage-Details – etwa zu Debattenteilnahme und geteiltem Zeitungscover – sind bislang nur einquellig belegt und lassen sich anhand der österreichischen Berichterstattung nicht bestätigen.