Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) will die Ausnahmefrist von verpflichtenden Integrationsmaßnahmen für Mütter mit Asylstatus von drei auf zwei Jahre nach der Geburt verkürzen. Bisher müssen betroffene Frauen erst ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes etwa Deutschkurse oder Qualifizierungsangebote besuchen; künftig soll dies schon mit dem zweiten Geburtstag greifen. Schumann lancierte den Vorschlag in einem Interview mit mehreren Zeitungen, ein Sprecher bestätigte ihn der APA.
Die Ministerin begründet den Schritt mit früherem Zugang zu Sprachkursen, Qualifizierung und Arbeitsmarkt sowie mehr wirtschaftlicher Unabhängigkeit; zudem solle die Frist stärker an die Karenzregelung für erwerbstätige Frauen angeglichen werden. Das Integrationsministerium von Claudia Bauer (ÖVP) sieht dagegen wenig zusätzlichen Bedarf: Der laufende Entwurf des Integrationspflichtengesetzes sehe bereits Deutschkurse mit Kinderbetreuung für Frauen mit Kindern jeden Alters vor.
Der Vorstoß fällt in eine länger laufende, zwischen den Koalitionspartnern nicht restlos geklärte Debatte um das Integrationspflichtengesetz. Ob Schumanns Vorschlag darin Eingang findet und wie viele Frauen betroffen wären, ist offen.
Was passiert ist
Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) hat vorgeschlagen, die Ausnahmefrist von verpflichtenden Integrationsmaßnahmen für Mütter mit Asylstatus zu verkürzen. Bisher müssen betroffene Frauen erst ab dem dritten Lebensjahr ihres Kindes an solchen Maßnahmen teilnehmen – etwa an Deutschkursen oder Qualifizierungsangeboten. Nach Schumanns Vorschlag soll diese Ausnahme bereits mit dem zweiten Geburtstag des Kindes enden. Die Ministerin lancierte die Idee in einem Interview mit mehreren Zeitungen; ein Sprecher bestätigte sie laut ORF gegenüber der Nachrichtenagentur APA.
Begründung der Ministerin
Schumann begründete den Vorschlag damit, Frauen sollten früher die Möglichkeit erhalten, Deutsch zu lernen, sich zu qualifizieren und wirtschaftlich unabhängig zu werden. „Wer arbeiten kann, muss arbeiten“, sagte sie in einem Statement. Mit der Verkürzung solle die Regelung außerdem stärker an die arbeitsrechtliche Karenzregelung für erwerbstätige Frauen angeglichen werden, erklärte sie gegenüber „Heute“ und den „Salzburger Nachrichten“. Die kürzere Frist soll nach Darstellung der Ministerin auch die gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Frauen stärken.
Reaktion des Integrationsministeriums
Das von ÖVP-Ministerin Claudia Bauer geführte Integrationsministerium reagierte zurückhaltend. In einem Statement verwies das Ministerium darauf, dass im derzeit verhandelten Entwurf des Integrationspflichtengesetzes bereits Maßnahmen für Frauen mit Kindern „egal welchen Alters“ vorgesehen seien. Entsprechende Deutschkurse mit begleitender Kinderbetreuung und an Tagesrandzeiten stünden schon jetzt zur Verfügung, hieß es. Damit signalisierte das Ministerium, aus seiner Sicht bestehe für Schumanns zusätzlichen Vorstoß wenig Anlass.
Einordnung
Der Vorschlag reiht sich in eine längere Debatte um das Integrationspflichtengesetz ein, das die Koalition seit Monaten verhandelt und das unter anderem Sanktionen für die Verweigerung von Sprach- und Wertekursen vorsehen soll. Einer Zusammenfassung der „Salzburger Nachrichten“ zufolge waren die Koalitionspartner zuletzt uneins über Zeitplan und Ausgestaltung dieses Gesetzes; ob und wie sich Schumanns Vorschlag zur Fristverkürzung darin wiederfindet, ist offen. Die unterschiedliche Akzentuierung der beiden Ministerien – Schumanns Betonung von Pflicht und wirtschaftlicher Unabhängigkeit gegenüber Bauers Verweis auf bereits bestehende Angebote – deutet auf unterschiedliche Schwerpunkte innerhalb der Koalition hin.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob der Vorschlag tatsächlich in eine Gesetzesänderung mündet oder vorerst ein Debattenbeitrag bleibt. Auch der genaue Verhandlungsstand des Integrationspflichtengesetzes zwischen den Koalitionspartnern lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht abschließend klären. Stellungnahmen von Gewerkschaften, Arbeiterkammer oder Frauenorganisationen zu Schumanns Vorschlag liegen bislang nicht vor, ebenso keine Zahlen dazu, wie viele Frauen von der Änderung betroffen wären.