Der in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko soll in einer Einvernahme Ende Juli 2026 den früheren Bundeskanzler Alfred Gusenbauer rund um eine umstrittene Abschlagszahlung belastet haben. Das berichtete zuerst „Der Standard“, ORF, Die Presse und Kleine Zeitung griffen die Meldung auf. Die WKStA ermittelt seit Frühjahr 2026 gegen Gusenbauer wegen Untreue und Betrug – er soll als Aufsichtsratschef der Signa Development und Signa Prime 2022 seine Befugnisse missbraucht und beide Gesellschaften um rund zehn Millionen Euro geschädigt haben.
Laut den Berichten wusste Gusenbauer nach Benkos Aussage, dass für die Zahlung ein Beschluss des Gesamtaufsichtsrats nötig gewesen wäre, habe den Vertrag aber ohne diesen abgeschlossen. Vor dem Handelsgericht soll Gusenbauer selbst eingeräumt haben, dass ein Umlaufbeschluss nötig gewesen wäre, dieser aber an Einwänden einzelner Aufsichtsratsmitglieder gescheitert sei; er berief sich auf einen älteren Aufsichtsratsbeschluss und eine „substanzielle Verbesserung“ der Prime. Benko widersprach dem.
Gusenbauer weist die Vorwürfe laut seinem Anwalt zurück und kooperiere mit den Behörden. Offen bleiben die Identität eines mitbeschuldigten Vorstandsmitglieds sowie der weitere Verlauf der Ermittlungen. Da mehrere Medien sich auf denselben Ursprungsbericht stützen, gilt der genaue Inhalt von Benkos Aussage vorerst als nicht unabhängig bestätigt.
Was passiert ist
Der in Untersuchungshaft sitzende Signa-Gründer René Benko soll in einer Einvernahme Ende Juli 2026 den früheren Bundeskanzler und Ex-Aufsichtsratschef der Signa Prime, Alfred Gusenbauer, rund um eine umstrittene Abschlagszahlung belastet haben. Das berichtete zuerst die Tageszeitung „Der Standard“, ORF, Die Presse und Kleine Zeitung griffen die Meldung auf. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt bereits seit dem Frühjahr 2026 gegen Gusenbauer wegen Untreue und Betrug. Im Zentrum steht der Vorwurf, er habe im Oktober und November 2022 als Aufsichtsratschef der Signa Development und der Signa Prime seine Befugnisse missbraucht und dabei beide Gesellschaften um insgesamt rund zehn Millionen Euro geschädigt.
Was die Quellen zeigen
Laut den Berichten soll Gusenbauer gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied der beiden Gesellschaften eine „ungerechtfertigte Abschlagszahlung auf eine Erfolgsbeteiligung“ vereinbart und deren Auszahlung angeordnet haben – ohne Zustimmung des gesamten Aufsichtsrats. Benko soll in seiner Einvernahme angegeben haben, das Geld sei im November 2022 auf Basis eines unterschriebenen Vertrags geflossen und Gusenbauer habe gewusst, dass dafür ein Beschluss des Gesamtaufsichtsrats nötig gewesen wäre – schließlich sei im Vorfeld von der Anwaltskanzlei der Signa ein entsprechender Umlaufbeschluss vorbereitet worden. Auch das mitbeschuldigte Vorstandsmitglied habe das laut Benko gewusst. Wegen dieses möglichen Zusammenwirkens wird auch gegen den Vorstand wegen Untreue ermittelt, da er Gusenbauer zu den Taten bestimmt haben soll. Vor dem Handelsgericht soll Gusenbauer selbst eingeräumt haben, dass ein Umlaufbeschluss nötig gewesen wäre, dieser aber an „grundsätzlichen Einwänden einiger Aufsichtsratsmitglieder“ gescheitert sei. Er sei dennoch davon ausgegangen, den Vertrag abschließen zu dürfen – gestützt auf einen Aufsichtsratsbeschluss aus dem Jahr 2019 und eine aus seiner Sicht „substanzielle Verbesserung“ der Signa Prime. Benko widersprach dieser Darstellung in seiner Einvernahme mit den Worten, das „stimmt so einfach nicht“.
Reaktionen
Gusenbauer selbst äußert sich laut den Berichten nicht direkt zu Benkos Aussagen. Sein Anwalt wird mit den Worten zitiert, sein Mandant weise die Vorwürfe zurück, kooperiere aber mit den Behörden. Zu dem Thema soll sich Gusenbauer bereits zuvor in einem Anfechtungsverfahren geäußert haben, das der Masseverwalter der Signa Prime gegen das mitbeschuldigte Vorstandsmitglied führt und an dem Gusenbauer als Nebenintervenient beteiligt ist.
Was unklar bleibt
Offen ist, um welches Vorstandsmitglied es sich bei der zweiten beschuldigten Person handelt und welche Rolle es genau gespielt haben soll. Auch das genaue Datum der Einvernahme Benkos und der Stand des WKStA-Verfahrens sind nicht im Detail bekannt. Unklar bleibt zudem, ob ein Gericht die Frage, ob der Aufsichtsratsbeschluss aus 2019 die Zahlung tatsächlich gedeckt hätte, inhaltlich prüfen und entscheiden wird. Eine direkte, ausführliche Stellungnahme Gusenbauers über seinen Anwalt hinaus liegt bislang nicht vor.
Einordnung
Der Fall ist Teil der laufenden juristischen Aufarbeitung der Signa-Pleite, in deren Zuge bereits mehrere Gesellschaften der Gruppe insolvent gegangen sind – etwa, wie berichtet, drei weitere Tochterfirmen rund um die Wiener Postsparkasse im Juli 2026. Dass ein früherer Bundeskanzler in einem zentralen Untreue-Verfahren rund um Signa im Fokus steht, verleiht dem Fall zusätzliche politische Brisanz. Die aktuelle Berichterstattung beruht jedoch überwiegend auf einem einzigen Ursprungsbericht, weshalb der genaue Inhalt von Benkos Aussage vorerst nicht unabhängig bestätigt ist.