Der wegen eines geplanten Anschlags auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien verurteilte Beran A. ist mit einer Klage gegen den Medienkonzern Walt Disney gescheitert. Das Landesgericht Wien wies am Mittwoch seine Forderung nach Entschädigung ab. A. hatte argumentiert, seine Sicherheitsinteressen und die seiner Eltern seien verletzt worden, weil in einer Disney+-Dokumentation über die Sängerin für wenige Sekunden seine Wohnadresse zu sehen gewesen sei.
Die zuständige Richterin folgte dieser Argumentation nicht: A. wohne seit rund zwei Jahren nicht mehr an der gezeigten Adresse und werde dies auch in den kommenden Jahren nicht tun; zudem gehöre der Wohnsitz ohnehin nicht zum höchstpersönlichen Lebensbereich. Sein Name war in der Doku nicht genannt worden. A.s Eltern hatten bereits vor dem Verfahren je 3.000 Euro Entschädigung erhalten, die betreffende Videosequenz wurde im Mai gelöscht.
A. war im August 2024 wenige Tage vor dem geplanten Anschlag festgenommen und im Mai 2026 erstinstanzlich, nicht rechtskräftig, zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Seine Anwältin kündigte gegen das aktuelle Urteil volle Berufung an.
Was passiert ist
Der wegen eines geplanten Anschlags auf ein Konzert von Taylor Swift in Wien verurteilte Beran A. ist mit einer Zivilklage gegen den Medienkonzern Walt Disney gescheitert. Das Landesgericht Wien wies am Mittwoch seine Forderung nach Entschädigung ab. Grundlage der Klage war eine Sequenz in einer Disney+-Dokumentation über die Sängerin, in der für wenige Sekunden die Wohnadresse des Klägers zu sehen war. A. sah dadurch nach Angaben seiner Anwältin Ulrike Zeller die Sicherheitsinteressen von ihm selbst und seinen Eltern verletzt und sprach von einer Veröffentlichung „auf dem Silbertablett“ vor einem Millionenpublikum.
Hintergrund: Der vereitelte Anschlag
Beran A. war wenige Tage vor dem geplanten Anschlag, am 7. August 2024, festgenommen worden und befand sich damit bereits in Untersuchungshaft, als die Disney+-Dokumentation veröffentlicht wurde. Im Mai 2026 wurde er am Ende eines Prozesses, in dem neben dem geständigen geplanten Anschlag auf das Konzert auch der Vorwurf der Beihilfe zu einem terroristischen Mord in Mekka verhandelt wurde, erstinstanzlich und nicht rechtskräftig zu 15 Jahren Haft verurteilt. Bei einer früheren Einvernahme hatte er laut Gerichtsberichten erklärt, vor der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ als „Held“ dastehen und „berühmt“ werden zu wollen.
Die Begründung des Gerichts
Die zuständige Richterin folgte im aktuellen Zivilverfahren der Argumentation von Disneys Vertreter Georg Kresbach, wonach sich A. durch seine Tat selbst zum Teil der Öffentlichkeit gemacht habe. Sie begründete die Abweisung der Klage zusätzlich damit, dass A. an der gezeigten Adresse seit rund zwei Jahren nicht mehr wohne und dies auch in den kommenden Jahren nicht tun werde – und dass der Wohnsitz selbst dann nicht zum „höchstpersönlichen Lebensbereich“ zähle. Ins Gewicht fiel für das Gericht zudem, dass A.s Name in der Dokumentation nicht genannt wurde und er dadurch allein nicht identifizierbar sei. A.s Eltern hatten bereits im Vorfeld des Verfahrens je 3.000 Euro Entschädigung erhalten, die betreffende Sequenz wurde rund ein halbes Jahr nach Veröffentlichung, am 12. Mai, gelöscht. A. selbst hat nun die Verfahrenskosten zu tragen; seine Anwältin kündigte volle Berufung an, das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Was unklar bleibt
Aus den vorliegenden Berichten geht keine eigene Stellungnahme von Disney über das Prozessergebnis hinaus hervor, ebenso liegt kein vollständiger Urteilstext vor. Offen ist damit, wie die Berufungsinstanz über das jetzt ergangene erstinstanzliche Urteil entscheiden wird. Ebenfalls offen ist der weitere Verlauf des separaten, ebenfalls nicht rechtskräftigen Strafverfahrens gegen A. wegen des geplanten Konzertanschlags.
