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Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Einspruch von Präsident Donald Trump gegen eine Entschädigungszahlung an die frühere Journalistin E. Jean Carroll zurückgewiesen. Das Urteil über 5,6 Millionen Dollar (rund 4,83 Millionen Euro) ist damit rechtskräftig. Laut Carrolls Anwältin hat Trump die Summe bereits im Juli überwiesen.

Grundlage ist ein Zivilprozess von 2023 vor einem Bundesgericht in Manhattan, in dem Trump wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll sowie wegen Verleumdung haftbar gemacht wurde – die Geschworenen sprachen ihr zwei Millionen Dollar für den Übergriff und drei Millionen Dollar für die Verleumdung zu. Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman missbraucht zu haben; als die Vorwürfe 2019 öffentlich wurden, nannte Trump sie eine Lügnerin. Das führte zu einem zweiten Verleumdungsverfahren, in dem Trump zusätzlich zu 83,3 Millionen Dollar verurteilt wurde – dieses Urteil wurde bestätigt, seine Vollstreckung bleibt aber ausgesetzt.

Eine Reaktion Trumps oder des Weißen Hauses auf die aktuelle Entscheidung liegt bislang nicht vor, ebenso wenig eine eigene Stellungnahme Carrolls.

Was passiert ist

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einen Einspruch von Präsident Donald Trump gegen eine Entschädigungszahlung an die frühere Journalistin E. Jean Carroll zurückgewiesen. Das zugrunde liegende Urteil über 5,6 Millionen Dollar, umgerechnet rund 4,83 Millionen Euro, ist damit rechtskräftig. Laut Carrolls Anwältin hat Trump die Summe bereits im Juli überwiesen. Ein Bundesrichter in New York hatte die Auszahlung angeordnet, nachdem der Supreme Court zuvor bereits Trumps Rechtsmittel gegen das erstinstanzliche Urteil vom Mai 2023 abgelehnt hatte.

Was die Quellen zeigen

Ausgangspunkt ist ein Zivilprozess vor einem Bundesgericht im New Yorker Bezirk Manhattan, in dem Trump 2023 wegen eines sexuellen Übergriffs auf Carroll sowie wegen anschließender Verleumdung haftbar gemacht wurde. Die Geschworenen sprachen ihr damals zwei Millionen Dollar für den Übergriff und drei Millionen Dollar für die Verleumdung zu, hinzu kamen seit der Entscheidung angefallene Zinsen. Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie 1996 in einer Umkleidekabine des New Yorker Luxuskaufhauses Bergdorf Goodman sexuell missbraucht zu haben. Als die Vorwürfe 2019 in einem Buch öffentlich wurden, bezeichnete Trump Carroll als „Verrückte“ und warf ihr vor zu lügen – Äußerungen, die zu einem zweiten, separaten Verleumdungsverfahren führten. Darin wurde Trump zur Zahlung von 83,3 Millionen Dollar verurteilt; dieses Urteil wurde in der Berufung bestätigt, seine Vollstreckung ist jedoch weiterhin ausgesetzt.

Was unklar bleibt

Eine Stellungnahme Trumps oder des Weißen Hauses zur aktuellen Entscheidung des Supreme Court liegt in den vorliegenden Berichten nicht vor, ebenso keine eigene Reaktion Carrolls. Wie es mit der Vollstreckung des separaten 83,3-Millionen-Dollar-Urteils konkret weitergeht und wann diese Aussetzung enden könnte, wird in den Quellen nicht näher erläutert. Die Angabe, Trump habe die 5,6 Millionen Dollar bereits im Juli überwiesen, stammt allein von Carrolls Anwältin und ist unabhängig nicht bestätigt.

Einordnung

Mit der Zurückweisung des Rechtsmittels endet der juristische Instanzenweg in diesem konkreten Verfahrensstrang, der sich über mehrere Jahre und Instanzen gezogen hatte. Der Fall bleibt insofern bemerkenswert, als ein amtierender US-Präsident zu einer zivilrechtlich rechtskräftig festgestellten Haftung wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung verurteilt wurde, während ein zweites, deutlich höher dotiertes Verleumdungsurteil gegen ihn weiterhin nicht vollstreckt wird.