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Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens hat gegen Uber ein Bußgeld von rund 825 Millionen Euro verhängt. Der Fahrdienst habe zwischen 2020 und 2022 (nach einer Quelle bereits ab 2018) Konten von Fahrern automatisiert und ohne vorherige Mitteilung gesperrt – ein Verstoß gegen Artikel 22 der DSGVO, der vollautomatisierte Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Betroffene verbietet. Zusätzlich soll Uber das Auskunftsrecht der Fahrer verletzt haben. Uber hat laut Behörde bereits Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt und hält die Strafe laut Medienberichten für unverhältnismäßig; die beanstandete Praxis sei laut Behörde inzwischen eingestellt.

Mehrere unabhängige Medien bestätigen den Kern der Vorwürfe. Laut heise geht der Fall auf eine Beschwerde einer französischen Menschenrechtsorganisation zurück, der sich rund 170 Uber-Fahrer angeschlossen hatten; die Behördenvertreterin Monique Verdier betont, solche folgenreichen Entscheidungen hätten von einem Menschen geprüft werden müssen. Es soll sich um die zweithöchste je verhängte DSGVO-Strafe handeln – hinter einer 1,2-Milliarden-Euro-Buße gegen Meta (2023) und vor einer 530-Millionen-Euro-Strafe gegen TikTok. Die Behörde hatte Uber bereits 2018, 2023 und 2024 mit Bußgeldern belegt; die Rechtsmittel gegen die beiden letzteren sind noch nicht entschieden.

Offen bleiben die genaue Zahl betroffener Fahrer, die technischen Details des Systems sowie der Ausgang der laufenden Berufungsverfahren.

Was passiert ist

Die niederländische Datenschutzbehörde Autoriteit Persoonsgegevens (AP) hat gegen den Fahrdienst Uber ein Bußgeld von rund 825 Millionen Euro verhängt – nach Angaben von heise exakt 824.990.000 Euro. Hintergrund ist laut Behörde, dass Uber zwischen 2020 und 2022 Konten von Fahrern automatisiert gesperrt habe, ohne die Betroffenen darüber zu informieren; eine Quelle nennt bereits 2018 als Beginn der beanstandeten Praxis. Die vollautomatisierten Sperrungen ohne menschliche Prüfung verstoßen laut Behörde gegen Artikel 22 der DSGVO, der Entscheidungen mit erheblichen Folgen für Betroffene nicht allein einem Algorithmus überlassen will; zusätzlich habe Uber das Auskunftsrecht der Fahrer verletzt. Nach Angaben der Behörde hat Uber bereits Rechtsmittel gegen die neue Entscheidung eingelegt und die Strafe laut Medienberichten als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Die Behörde erklärt zugleich, Uber habe die beanstandete Praxis inzwischen eingestellt.

Was die Quellen zeigen

Mehrere voneinander unabhängige Medien – der niederländische öffentlich-rechtliche Sender NOS, das Portal NL Times, eine Reuters-Meldung sowie heise, Kurier und Kleine Zeitung – bestätigen den Kern der Meldung übereinstimmend. Betroffen waren demnach unter anderem Fahrer, die verdächtigt wurden, ihre Einnahmen etwa durch unnötige Umwege künstlich erhöht zu haben; ihre Konten wurden per Algorithmus temporär oder in manchen Fällen dauerhaft gesperrt. Laut heise geht der Fall auf eine Beschwerde einer französischen Menschenrechtsorganisation zurück, bei der sich rund 170 Uber-Fahrer gemeldet hatten; die französische Datenschutzbehörde CNIL gab den Fall wegen Ubers europäischem Sitz in den Niederlanden an die dortige AP ab. Die stellvertretende Behördenchefin Monique Verdier wird mit den Worten zitiert, Fahrer seien „ohne Vorwarnung deaktiviert“ worden und hätten „von einem Moment auf den anderen kein Einkommen mehr über Uber“ gehabt – solche folgenreichen Entscheidungen hätten zunächst von einem Menschen geprüft werden müssen. Berichten zufolge handelt es sich um die zweithöchste bislang unter der DSGVO verhängte Geldstrafe, hinter einer 1,2-Milliarden-Euro-Strafe gegen Meta (2023) und vor einer 530-Millionen-Euro-Strafe gegen TikTok, beide verhängt durch die irische Datenschutzbehörde.

Was unklar bleibt

Aus den vorliegenden Quellen geht nicht hervor, wie viele Fahrerkonten konkret betroffen waren und mit welchen genauen technischen Kriterien das automatisierte System Sperrungen auslöste. Auch der Ausgang der von Uber eingelegten Rechtsmittel – gegen die neue Strafe ebenso wie gegen frühere Bußgelder von 2023 und 2024 – ist naturgemäß offen. Laut einer Uber-Stellungnahme gegenüber Reuters umfasst das eigene Verfahren mittlerweile menschliche Prüfungen sowie Widerspruchsmöglichkeiten für Fahrer – eine unabhängige Bestätigung dieser Angabe liegt nicht vor. Auch ob die vorläufige Einordnung als zweithöchste DSGVO-Strafe Bestand hat, hängt vom weiteren Verfahrensverlauf ab.

Einordnung

Es ist nicht die erste hohe Datenschutzstrafe für Uber in den Niederlanden: Dieselbe Behörde soll das Unternehmen laut heise bereits 2018 mit 600.000 Euro, 2023 mit 10 Millionen Euro und 2024 mit rund 290 Millionen Euro belegt haben – Letzteres wegen der Übermittlung von Fahrerdaten in die USA. Gegen die Bescheide von 2023 und 2024 sind Ubers Rechtsmittel weiterhin nicht entschieden. Anders als bei diesen früheren Fällen ging es beim aktuellen Rekordbußgeld nach Angaben der Behörde nicht um Fehlverhalten bei Nutzerdaten, sondern spezifisch um die Rechte der Fahrer als Betroffene automatisierter Entscheidungen. Der Fall reiht sich damit in eine Serie von DSGVO-Verfahren gegen große Plattformkonzerne ein, bei denen zunehmend automatisierte Entscheidungssysteme und ihre Kontrolle durch Menschen im Mittelpunkt stehen.