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Erstmals hat sich das österreichische Innenministerium zu den Berichten über mögliche Rückführungszentren geäußert – ohne Uganda beim Namen zu nennen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte laut mehreren Medienberichten, dass es Sondierungsgespräche mit Drittstaaten über solche Zentren gibt, nannte aber unter Verweis auf vereinbartes Stillschweigen keine Länder. Laut Recherchen ist Österreich seit Anfang 2026 Teil einer „Implementation Group“ mehrerer EU-Staaten im Rahmen des neuen EU-Asylpakts; Innenminister Gerhard Karner soll am 4. September beim Ministertreffen dazu in Kopenhagen dabei sein. Laut übereinstimmenden, letztlich auf einen griechischen Zeitungsbericht mit anonymen diplomatischen Quellen zurückgehenden Medienmeldungen verhandeln Österreich, Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Griechenland konkret über ein Rückführungszentrum in Uganda für bis zu 10.000 Menschen mit abgelehnten Asylanträgen, das frühestens 2027 als Pilotprojekt starten könnte; Ruanda gilt als Alternativstandort, Kenia soll ausgeschieden sein. Eine Uganda-spezifische Bestätigung durch eine beteiligte Regierung oder durch Uganda liegt weiterhin nicht vor.

Die rechtliche Grundlage für solche Zentren schuf 2026 die neue, von Rat und Europäischem Parlament vereinbarte EU-Rückführungsverordnung, die eine Vereinbarung mit einem menschenrechtskonformen Drittstaat voraussetzt. Uganda ist seit 1992 Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit; Außenministerin Beate Meinl-Reisinger besuchte das Land im Oktober 2025, wobei laut Außenamt auch allgemein über Migration gesprochen wurde – das heutige Konzept der Rückführungszentren existierte damals noch nicht. Zusätzliches Gewicht bekommt die Debatte durch Ugandas 2023 unterzeichnetes Gesetz, das für „schwere“ Fälle homosexueller Handlungen die Todesstrafe vorsieht; bereits im Jänner 2026 hatten die Grünen deshalb Zweifel an Ugandas Eignung geäußert, ehe nun auch die FPÖ die Regierung wegen angeblicher reiner Ankündigungspolitik scharf kritisierte. Die Uganda-Pläne reihen sich zudem in eine breitere europäische Debatte über Rückführungszentren in Drittstaaten ein, wie sie zuletzt im Zusammenhang mit der Ceuta-Krise und Italiens Vorstoß für ein europaweites „Albanien-Modell“ sichtbar wurde – wie im bisherigen Bericht dargestellt. Ob es beim Kopenhagener Ministertreffen zu einer Einigung kommt und wie sich Regierung, Uganda und Zivilgesellschaft weiter positionieren, bleibt offen.

Neu: Innenministerium äußert sich – aber nicht zu Uganda konkret

Erstmals hat sich das österreichische Innenministerium zu den Berichten über mögliche Rückführungszentren geäußert – allerdings ohne Uganda beim Namen zu nennen. Ein Ministeriumssprecher bestätigte laut mehreren übereinstimmenden Medienberichten, dass es Sondierungsgespräche mit Drittstaaten über die Einrichtung solcher Zentren gibt, wollte aber nicht sagen, mit welchen Ländern konkret verhandelt wird: Darüber sei Stillschweigen vereinbart worden. Damit dementiert das Ministerium die Uganda-Meldungen nicht, bestätigt sie aber auch nicht ausdrücklich. Laut Medienrecherchen ist Österreich seit Anfang 2026 Teil einer sogenannten „Implementation Group“ mehrerer EU-Staaten, die im Rahmen des neuen EU-Asylpakts an der Einrichtung von Rückführungszentren arbeitet; Innenminister Gerhard Karner soll persönlich am Ministertreffen der Gruppe am 4. September in Kopenhagen teilnehmen. Eine offizielle, Uganda-spezifische Bestätigung oder ein Dementi durch eine der beteiligten Regierungen oder durch Uganda selbst liegt weiterhin nicht vor.

FPÖ und Grüne kritisieren die Pläne

Kaum waren die ersten Berichte über mögliche Uganda-Verhandlungen bekannt, reagierte die FPÖ scharf. Generalsekretär Michael Schnedlitz erklärte in einer Aussendung vom 13. August, Verhandlungen mit EU-Staaten über ein Asyllager „am anderen Ende der Welt“ mit dem „Zauberwort 2027“ und einem bloßen Prüftreffen im September seien keine Asylpolitik, sondern „eine PowerPoint für die Medien“. Wer frühestens 2027 liefern wolle und noch keinen konkreten Plan habe, werde „nie liefern“, so Schnedlitz. Rückführungen scheiterten seiner Darstellung nach nicht an Uganda, sondern am fehlenden Willen der Regierung. Auch ein weiterer FPÖ-Vertreter äußerte sich laut einer Sekundärquelle kritisch und wertete den Uganda-Plan als Eingeständnis, dass direkte Rückführungen in Herkunftsländer nicht funktionierten – diese Aussage liegt der Redaktion nur über eine Zweitquelle vor und konnte nicht im Original eingesehen werden. Die Kritik ist nicht neu auf FPÖ beschränkt: Bereits im Jänner 2026 hatten die Grünen über ihren außenpolitischen Sprecher Stögmüller in einer eigenen Aussendung Zweifel an der Glaubwürdigkeit Ugandas bei der Einhaltung von Menschenrechten für mögliche Rückkehrzentren geäußert – ein Hinweis darauf, dass das Thema in Österreich bereits vor der aktuellen Berichtswelle diskutiert wurde.

Worum es in den Gesprächen laut Medienberichten geht

Laut übereinstimmenden Berichten österreichischer Medien, die sich auf die griechische Zeitung „Kathimerini“ und deren anonyme diplomatische Quellen stützen, verhandeln Österreich, Deutschland, die Niederlande, Dänemark und Griechenland über die Einrichtung eines Rückführungszentrums in Uganda. Vorgesehen wäre demnach die Unterbringung von bis zu 10.000 Menschen, deren Asylanträge in EU-Staaten bereits abgelehnt wurden; von dort aus soll ihre Rückkehr in die Herkunftsländer organisiert werden. Ein Start als Pilotprojekt wird frühestens für 2027 in Aussicht gestellt. Die zuständigen Minister der fünf Länder sollen sich am 4. September in Kopenhagen zum Verhandlungsstand austauschen, bevor technische Expertenteams nach Afrika entsandt werden sollen, um Details zu klären. Als Alternative zu Uganda wird Ruanda genannt – dies griff mittlerweile auch eine zweite, unabhängige Redaktion auf –, Kenia sei den Berichten zufolge aus den Gesprächen ausgeschieden. Eine Uganda-spezifische Bestätigung durch die österreichische Bundesregierung, eines der anderen beteiligten Länder oder durch Uganda selbst liegt nach wie vor nicht vor; die Faktenlage zum konkreten Standort stützt sich weiterhin im Kern auf Medienberichte, die letztlich auf eine einzige Ursprungsquelle zurückgehen.

Rechtlicher Hintergrund: Die neue EU-Rückführungsverordnung

Dass über Rückführungszentren außerhalb der EU inzwischen offen verhandelt wird, hat einen konkreten rechtlichen Hintergrund: 2026 einigten sich der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen der Asylreform auf eine neue Rückführungsverordnung, die solche Zentren in Drittstaaten grundsätzlich ermöglicht. Laut einer offiziellen Mitteilung des Rats setzt die Einrichtung eines Zentrums eine Vereinbarung mit dem jeweiligen Drittstaat voraus, der internationale Menschenrechtsstandards einschließlich des Grundsatzes des Non-Refoulement – also des Verbots, Menschen in Staaten zurückzuschicken, in denen ihnen Verfolgung oder unmenschliche Behandlung droht – einhalten muss. Diese Rechtsgrundlage erklärt, warum das Konzept, das noch bei Meinl-Reisingers Uganda-Besuch im Oktober 2025 nicht konkret bestand, seit diesem Jahr in mehreren EU-Staaten in die praktische Verhandlungsphase getreten ist.

Österreichs Beziehung zu Uganda

Uganda ist nach Angaben des österreichischen Außenministeriums seit 1992 Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Außenministerin Beate Meinl-Reisinger besuchte das Land am 15. und 16. Oktober 2025 anlässlich des Gipfeltreffens der Bewegung der Blockfreien Staaten; laut Außenamt wurde bei diesem Besuch auch allgemein über Migration gesprochen, wobei das heute diskutierte Konzept eines Rückführungszentrums damals noch nicht in konkreter Form existierte. Österreich unterhält demnach seit Langem enge Kontakte zu Uganda – dem Vernehmen nach, also einer vagen, nicht näher spezifizierten Angabe zufolge, würde die Regierung ein Rückführungszentrum aber lieber an einem anderen Standort sehen, sofern sich eine Alternative findet.

Menschenrechtsfragen: Ugandas Anti-Homosexuellen-Gesetz

Uganda steht menschenrechtlich seit Jahren in der Kritik. Präsident Yoweri Museveni unterzeichnete 2023 ein Gesetz, das für „schwere“ Fälle homosexueller Handlungen die Todesstrafe vorsieht, für „homosexuelle Handlungen“ lebenslange Haft und für die „Förderung von Homosexualität“ mehrjährige Haftstrafen, wie unter anderem Amnesty International dokumentiert. Das Gesetz wurde international, auch von europäischen Regierungen, als schwerer Grundrechtseingriff kritisiert. Genau an diesem Punkt setzte auch die frühere Kritik der Grünen an: Bereits im Jänner 2026 bezweifelten sie, dass Uganda angesichts dieser Gesetzeslage als Standort für ein europanahes Rückführungszentrum überhaupt infrage kommen dürfe. Ob und wie solche Bestimmungen bei der Auswahl Ugandas berücksichtigt wurden und welche Schutzvorkehrungen die neue EU-Rückführungsverordnung für Betroffene in der Praxis tatsächlich sicherstellen würde, geht aus den bisherigen Berichten nicht hervor.

Vorgeschichte: Rückführungszentren als europaweiter Trend

Die Uganda-Gespräche fügen sich in eine breitere europäische Debatte über Rückführungszentren in Drittstaaten ein, wie sie zuletzt auch im Zusammenhang mit der Ceuta-Krise sichtbar wurde: Italien hatte dort, wie im bisherigen Bericht dargestellt, eine Ausweitung des sogenannten Albanien-Modells auf EU-Ebene vorgeschlagen und dies mit anderen Regierungschefs diskutiert. Die neue EU-Rückführungsverordnung liefert diesem Trend nun erstmals eine gemeinsame Rechtsgrundlage; die berichteten Uganda-Pläne wären, sollten sie sich bestätigen, eine der ersten konkreten Ausformungen davon – unabhängig von den separaten Entwicklungen rund um Ceuta selbst.

Was noch offen ist

Unklar bleibt vor allem, ob die Regierungen der fünf Länder oder Uganda selbst die Gespräche mit Uganda konkret bestätigen, welche rechtlichen und Schutzstandards für Betroffene tatsächlich gelten sollen und ob das Ministertreffen am 4. September in Kopenhagen zu einem Abkommen führt. Offen ist auch, ob Innenminister Karner dort tatsächlich persönlich verhandelt, wie Menschenrechtsorganisationen und die österreichische Zivilgesellschaft auf die Pläne reagieren und ob Ruanda als Alternativstandort ernsthaft weiterverfolgt wird.