Eine US-Bundesrichterin hat eine zentrale einwanderungspolitische Maßnahme der Trump-Regierung für rechtswidrig erklärt. Jeannette A. Vargas, Bundesrichterin in Manhattan, kippte die im Jänner vom Außenministerium unter Marco Rubio verkündete Aussetzung der Erteilung von Einwanderungsvisa an Staatsangehörige aus 75 Ländern. Die Regelung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen und habe die gesetzlichen Befugnisse des Außenministers überschritten, da sie Visa kategorisch aufgrund der Nationalität verweigert habe.
Geklagt hatten Einwandererrechtsorganisationen – darunter laut einer Agenturmeldung das Catholic Legal Immigration Network –, Visa-Antragsteller und US-Bürger, die Familienangehörige sponserten. Das Außenministerium hatte den Stopp mit dem Risiko begründet, Betroffene könnten Sozialleistungen beanspruchen. Betroffen waren Staaten in Lateinamerika, am Balkan, in Südasien, Afrika, dem Nahen Osten und der Karibik.
Offen bleibt, ob die Regierung Berufung einlegt, wie viele Menschen konkret betroffen waren und ab wann die Visa-Bearbeitung wieder regulär läuft. Das Gerichtsdokument selbst wurde für diese Zusammenfassung nicht eingesehen.
Was passiert ist
Eine US-Bundesrichterin hat eine zentrale einwanderungspolitische Maßnahme der Regierung von Präsident Donald Trump für rechtswidrig erklärt. Jeannette A. Vargas, Bundesrichterin am US-Bezirksgericht in Manhattan, kippte am Freitag (Ortszeit) die Aussetzung der Erteilung von Einwanderungsvisa an Staatsangehörige aus 75 Ländern. Die im Jänner vom Außenministerium unter Marco Rubio verkündete Regelung sei „offensichtlich rechtswidrig“ gewesen und habe die gesetzlichen Befugnisse des Außenministers überschritten, so die Richterin laut übereinstimmenden Berichten. Die Richtlinie habe die Erteilung von Visa kategorisch aufgrund der Staatsangehörigkeit verboten und damit geltendes Einwanderungsrecht außer Kraft gesetzt.
Wer geklagt hat und warum
Geklagt hatten laut den vorliegenden Quellen Einwandererrechtsorganisationen, Antragsteller auf Einwanderungsvisa und US-Bürger, die Familienangehörige im Ausland sponserten. Eine zusätzlich recherchierte US-Agenturmeldung nennt als eine der klagenden Organisationen das Catholic Legal Immigration Network. Die Kläger hatten argumentiert, die Regelung verletze unter anderem geltendes Einwanderungsrecht und rechtsstaatliche Verfahrensgarantien. Das Außenministerium hatte den Visa-Stopp ursprünglich damit begründet, bei Antragstellern aus den betroffenen 75 Staaten bestehe ein hohes Risiko, dass sie der öffentlichen Hand zur Last fallen und Sozialleistungen in Anspruch nehmen würden. Betroffen waren Menschen aus lateinamerikanischen Ländern wie Brasilien, Kolumbien und Uruguay, aus Balkanstaaten wie Bosnien und Herzegowina und Albanien, aus südasiatischen Ländern wie Pakistan und Bangladesch sowie aus zahlreichen Staaten Afrikas, des Nahen Ostens und der Karibik.
Was unklar bleibt
Offen ist, ob die Trump-Regierung gegen die Entscheidung Berufung einlegt und wie sich das Außenministerium konkret dazu äußert. Auch eine belastbare Zahl, wie viele Visa-Antragsteller durch die monatelange Aussetzung tatsächlich betroffen waren, liegt aus den vorliegenden Quellen nicht vor. Unklar ist zudem, ab welchem genauen Zeitpunkt die Visa-Bearbeitung für Antragsteller aus den 75 Ländern wieder regulär aufgenommen wird und ob das Urteil sofort wirksam ist oder von der Regierung im Berufungsverfahren vorerst ausgesetzt werden könnte. Das eigentliche Gerichtsdokument mit Aktenzeichen wurde für diesen Artikel nicht eingesehen.
Einordnung
Die Entscheidung reiht sich in eine Serie gerichtlicher Auseinandersetzungen um die restriktive Einwanderungspolitik der Trump-Regierung ein, die seit Amtsantritt einen erklärt harten Kurs in diesem Bereich verfolgt. Die Aussetzung der Visa-Erteilung für Staatsangehörige aus 75 Ländern zählte zu den weiterreichenderen Maßnahmen dieses Kurses, weil sie Antragsteller unabhängig von individuellen Umständen allein aufgrund ihrer Nationalität betraf. Mit der Entscheidung von Richterin Vargas ist zumindest diese konkrete Regelung vorerst gestoppt – ob sie vor höheren Gerichten Bestand haben wird, ist damit noch nicht entschieden.