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Ein US-Bundesrichter hat die Klage der Trump-Regierung gegen die Universität Harvard abgewiesen. Richter Richard Stearns urteilte am Donnerstag in Boston, das US-Justizministerium habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass Harvard gegen Bestimmungen des US-Bürgerrechtsgesetzes zum Schutz vor Diskriminierung verstößt. Das Ministerium hatte Harvard im März 2026 verklagt und der Hochschule vorgeworfen, während pro-palästinensischer Proteste 2024 ein feindliches Umfeld für jüdische und israelische Studierende geduldet zu haben.

Laut US-Medienberichten bezog sich die Klage überwiegend auf Vorfälle aus dem Studienjahr 2023/24; spätere Einzelfälle aus 2025 wertete der Richter als zu vereinzelt, um einen andauernden Rechtsverstoß zu belegen. Harvard erklärte, den Schutz jüdischer und israelischer Studierender ernst zu nehmen und bereits Maßnahmen ergriffen zu haben.

Die Entscheidung ist bereits die zweite juristische Niederlage der Regierung im Streit mit Harvard, nachdem zuvor auch Versuche, Bundesmittel zu entziehen und internationale Studierende auszuschließen, gerichtlich gestoppt wurden. Ob die Regierung Berufung einlegt, ist offen; der vollständige Urteilstext wurde für diesen Artikel nicht eingesehen.

Was passiert ist

Ein US-Bundesrichter hat die Klage der Regierung von Präsident Donald Trump gegen die Universität Harvard abgewiesen. Richter Richard Stearns urteilte am Donnerstag in Boston, das US-Justizministerium habe nicht ausreichend nachgewiesen, dass Harvard aktuell gegen Bestimmungen des US-Bürgerrechtsgesetzes zum Schutz vor Diskriminierung verstößt. Die Entscheidung betrifft eine Klage, die das Justizministerium im März 2026 eingebracht hatte.

Hintergrund der Klage

Die Regierung warf Harvard vor, während pro-palästinensischer Proteste auf dem Campus im Studienjahr 2023/24 ein feindliches Umfeld für jüdische und israelische Studierende geduldet und nicht ausreichend gegen antisemitisches und anti-israelisches Verhalten eingeschritten zu sein. Mit der Klage wollte die Regierung unter anderem erreichen, dass Harvard hohe Zuschüsse aus Bundesmitteln zurückzahlen muss und keine weiteren Bundesgelder mehr beanspruchen kann. Laut US-Medienberichten stützte sich die Klageschrift größtenteils auf Vorfälle aus dem Studienjahr 2023/24; nur wenige weitere Vorfälle aus dem Jahr 2025 wurden angeführt. Der Richter wertete diese späteren Einzelfälle als zu vereinzelt und zusammenhanglos, um einen andauernden Verstoß gegen das Bürgerrechtsgesetz zu belegen.

Reaktionen und größerer Kontext

Harvard erklärte laut Berichten, die Hochschule nehme den Schutz ihrer jüdischen und israelischen Studierenden und Mitarbeiter ernst und habe bereits verschiedene Maßnahmen gegen Antisemitismus ergriffen. Die Entscheidung ist nicht die erste juristische Niederlage der Regierung im Streit mit Harvard: Auch frühere Vorstöße, der Universität Bundesmittel in Milliardenhöhe zu entziehen und die Aufnahme internationaler Studierender zu erschweren, wurden laut Berichten gerichtlich weitgehend gestoppt. Die Trump-Regierung geht seit ihrem erneuten Amtsantritt generell gegen Harvard und weitere Hochschulen vor, die sie als politisch linksgerichtet betrachtet.

Was unklar bleibt

Der vollständige Urteilstext wurde für diesen Artikel nicht selbst eingesehen, die Darstellung stützt sich auf Medienberichte. Offen ist, ob die Trump-Regierung gegen die Abweisung Berufung einlegt und wie sich die Entscheidung auf die weiteren, noch ungeklärten Konflikte zwischen der Regierung und Harvard auswirkt – etwa um Bundesmittel oder die Zulassung internationaler Studierender. Eine Stellungnahme der Regierung zu den nächsten Schritten liegt bislang nicht vor.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine Serie rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen der Trump-Regierung und US-Eliteuniversitäten ein, in denen Gerichte wiederholt gegen die Regierung entschieden haben. Für Harvard ist die Abweisung ein Erfolg in einem der prominentesten Streitpunkte mit der Regierung, löst aber die grundsätzliche politische Auseinandersetzung um Hochschulfinanzierung und Zulassungspolitik nicht auf.