Eine Gruppe von 25 demokratisch geführten US-Bundesstaaten hat beim US-Gericht für internationalen Handel in New York Klage gegen die jüngsten Zölle der Trump-Regierung eingereicht. Betroffen sind Importe aus 60 Handelspartnern, darunter die EU, mit Abgaben von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent, die seit 24. Juli 2026 gelten. Als Begründung hatte die Regierung unzureichende Maßnahmen der Handelspartner gegen Zwangsarbeit angeführt.
Die klagenden Staaten bezeichnen diese Begründung als „Vorwand“ für einen erneuten, ihrer Ansicht nach rechtswidrigen Versuch, uneingeschränkte Zollbefugnisse auszuüben. Das Weiße Haus weist die Vorwürfe zurück und verteidigt die genutzte Rechtsgrundlage als legales Instrument. Die Klage folgt auf ein Urteil des Supreme Court vom Februar 2026, das einen Großteil von Trumps früheren globalen Zöllen bereits für rechtswidrig erklärt hatte, weshalb die Regierung Milliarden an Zöllen zurückzahlen muss.
Wie das New Yorker Gericht entscheidet und wann, ist offen. Auch welche der 25 Bundesstaaten im Detail beteiligt sind, welche Sektoren am stärksten betroffen sind und wie die Erfolgsaussichten der Klage rechtlich einzuschätzen sind, lässt sich aus den bisher vorliegenden Berichten nicht abschließend beantworten.
Was passiert ist
Eine Gruppe von 25 demokratisch geführten US-Bundesstaaten hat Klage gegen die jüngsten Zölle der Regierung von Präsident Donald Trump eingereicht. Die Klage richtet sich gegen Einfuhrabgaben von 10 beziehungsweise 12,5 Prozent auf Waren aus 60 Handelspartnern, zu denen auch die Europäische Union zählt. Eingebracht wurde sie beim US-Gericht für internationalen Handel (Court of International Trade, CIT) in New York, das bereits über frühere Zollklagen gegen die Trump-Regierung entschieden hat. Die Zölle sind seit 24. Juli 2026 in Kraft und gelten nicht für sämtliche Warengruppen: Ausgenommen sind laut US-Angaben unter anderem Produkte, die bereits anderen Zöllen unterliegen, etwa Stahl und Aluminium.
Die Argumentation der Klägerstaaten
Als Anlass für die neuen Zölle hatte die US-Regierung angegeben, die betroffenen Handelspartner würden nicht ausreichend gegen den Export von in Zwangsarbeit hergestellten Waren vorgehen. Die klagenden Bundesstaaten – darunter Kalifornien, New York und Oregon – bestreiten das. In ihrer Klageschrift bezeichnen sie die Zwangsarbeit-Untersuchungen als „Vorwand“ für einen „rechtswidrigen Versuch, uneingeschränkte Zollbefugnisse auszuüben“. Der Generalstaatsanwalt Oregons, Dan Rayfield, erklärte auf der Plattform X, die neuen Zölle trieben die Kosten für arbeitende Familien nach oben und verteuerten Alltagsgüter wie Kleidung und Elektronik. Das Weiße Haus wies die Vorwürfe zurück: Man nutze eine „rechtmäßige Befugnis“, um unangemessene Handelspraktiken zu beenden, erklärte ein Sprecher, die genutzte Rechtsvorschrift sei „ein legales Instrument“.
Hintergrund: Zweiter Anlauf nach der Niederlage vor dem Supreme Court
Die neuen Zölle sind nicht Trumps erster Versuch, breit angelegte Importabgaben durchzusetzen. Der Oberste Gerichtshof der USA hatte im Februar 2026 einen Großteil der ursprünglichen, im Frühjahr 2025 angekündigten globalen Zölle für rechtswidrig erklärt: Die Richter urteilten, Trump habe seine Befugnisse überschritten, weil er sich auf ein Notstandsgesetz gestützt hatte, das dafür keine tragfähige Grundlage biete. In der Folge muss die Regierung Milliarden an bereits eingehobenen Zöllen zurückzahlen. Die nun beklagten Zölle traten laut den vorliegenden Berichten genau in dem Moment in Kraft, als ein befristeter globaler Übergangszoll von zehn Prozent auslief – aus Sicht von Kritikern ein Hinweis darauf, dass die Regierung mit neuer rechtlicher Begründung an ihrer bisherigen Zollpolitik festhalten will. Bereits im Juli hatten kleinere US-Unternehmen versucht, die Zölle am Tag ihres Inkrafttretens juristisch zu stoppen; Bundesstaaten waren zudem schon gegen frühere Zölle der zweiten Trump-Amtszeit erfolgreich vorgegangen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie und bis wann das Gericht in New York über die Klage entscheidet, und ob die Bundesstaaten damit ähnlich erfolgreich sind wie bei früheren Verfahren gegen Trumps Zollpolitik. Die vorliegenden Quellen nennen nicht alle 25 beteiligten Bundesstaaten einzeln und liefern keine unabhängige juristische Einschätzung der Erfolgsaussichten. Ebenso wenig lässt sich aus den bisherigen Berichten ableiten, welche Wirtschaftssektoren und welche EU-Staaten von den Zöllen am stärksten betroffen sind. Auch zu Details der zugrundeliegenden Zwangsarbeit-Untersuchungen selbst liegen keine weiteren geprüften Informationen vor.
Einordnung
Die Klage reiht sich in eine längere Serie juristischer Auseinandersetzungen um Trumps Zollpolitik ein, die seit Beginn seiner zweiten Amtszeit im Jänner 2025 ein zentrales wirtschaftspolitisches Vorhaben der Regierung ist. Sollte das Gericht die neuen Importabgaben ebenfalls kassieren, wäre das nach der Entscheidung des Supreme Court im Februar ein weiterer Rückschlag für diesen Kurs. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen in den USA und der EU bleibt die Zollfrage damit vorerst ungeklärt, mit direkten Auswirkungen auf Importpreise, solange keine gerichtliche Entscheidung vorliegt.
