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Die Weiterbildungszeit, das Nachfolgemodell der Bildungskarenz, kann seit 8. Juni 2026 beantragt werden. Bis Ende Juli hat das Arbeitsmarktservice (AMS) laut eigenen Angaben auf APA-Anfrage 550 Förderanträge genehmigt, 312 waren noch in Bearbeitung und 471 wurden abgelehnt – die meisten davon, weil zu früh angesucht wurde. Anders als bei der alten Bildungskarenz fördert das AMS nur noch arbeitsmarktrelevante, überbetrieblich verwertbare Ausbildungen, Arbeitgeber müssen sich finanziell beteiligen und das Jahresbudget ist auf 150 Millionen Euro gedeckelt.

Für Geringverdienende ist das Modell finanziell attraktiver als zuvor: Die Mindestbeihilfe liegt 2026 bei 1.286 Euro pro Monat, inklusive Arbeitgeberbeitrag sind bis zu 2.163 Euro möglich. 28,9 Prozent der bisherigen Teilnehmenden haben schon eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen.

Das AMS verweist zudem auf das seit Jänner geltende Zuverdienst-Aus für Arbeitslose, das laut AMS-Chef Johannes Kopf rund 1.700 zusätzliche Wechsel in Vollversicherung bewirkt habe. Kritik von Kunst- und Kulturschaffenden, die dadurch teils unter die Armutsschwelle gerutscht seien, bleibt in den vorliegenden Quellen unbelegt und ohne Einzelstimmen.

Was passiert ist

Seit 8. Juni 2026 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Weiterbildungszeit beantragen, das Nachfolgemodell der bisherigen Bildungskarenz. Bis Ende Juli hat das Arbeitsmarktservice (AMS) 550 Förderanträge genehmigt, wie das AMS auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA mitteilte. 312 Anträge waren zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung, 471 wurden abgelehnt.

Warum viele Anträge abgelehnt wurden

Laut AMS erfolgte die überwiegende Mehrzahl der Ablehnungen, weil Antragstellende zu früh angesucht hatten. Anders als bei der alten Bildungskarenz fördert die Weiterbildungszeit nur noch Aus- und Weiterbildungen, die arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sind. Zudem müssen sich Arbeitgeber finanziell an der Maßnahme beteiligen. Das Gesamtbudget ist mit 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt.

Wer profitiert und wie viel

Für Geringverdienende ist das neue Modell nach den vorliegenden Berichten finanziell attraktiver als die alte Bildungskarenz, die sich ausschließlich an der Höhe des Arbeitslosengeldes orientierte. 2026 liegt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe bei 1.286 Euro pro Monat, was 31 Beihilfen-Tagsätzen zu mindestens 41,49 Euro entspricht. Die tatsächliche Höhe richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell; inklusive Arbeitgeberbeitrag sind bis zu 2.163 Euro pro Monat möglich. Unter den bisherigen Nutzerinnen und Nutzern der Weiterbildungszeit haben laut AMS 28,9 Prozent bereits eine tertiäre Ausbildung abgeschlossen.

Zuverdienst-Aus als zweite Baustelle

Parallel zur neuen Weiterbildungszeit verweist das AMS auf eine weitere Arbeitsmarktreform: Seit Jänner 2026 können Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr geringfügig dazuverdienen. AMS-Chef Johannes Kopf wird mit der Einschätzung zitiert, im ersten Halbjahr 2026 seien rund 1.700 Personen mehr aus einer geringfügigen in eine vollversicherte Beschäftigung gewechselt als im Vergleichszeitraum des Vorjahres, rund 1.000 davon beim selben Dienstgeber; er wertet dies als Erfolg der Reform. Dem steht laut Berichten anhaltende Kritik von Kunst- und Kulturschaffenden gegenüber, von denen ein Teil durch den Wegfall des Zuverdiensts unter die Armutsschwelle gerutscht sein soll. Konkrete Zahlen dazu liegen bisher nicht vor, und Betroffene selbst kommen in der vorliegenden Berichterstattung nicht zu Wort.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie viele Anträge in einem vergleichbaren Zeitraum unter der alten Bildungskarenz gestellt wurden und ob sich die Antragszahlen zur Weiterbildungszeit erhöhen, sobald sich das Problem der verfrühten Antragstellung gelegt hat. Eine unabhängige Bestätigung der AMS-Zahlen, etwa durch Statistik Austria, liegt nicht vor. Auch das Ausmaß der Kritik von Kulturschaffenden am Zuverdienst-Aus ist mangels Zahlen und Einzelstimmen nicht näher bezifferbar.