Ein Strafgericht in Kairo hat die ägyptische Fernsehmoderatorin Sarah Chalifa (auch: Khalifa) gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Herstellung und zum Verkauf synthetischer Drogen zum Tode verurteilt. Neun Mitangeklagte erhielten lebenslange Haftstrafen. Laut Staatsanwaltschaft stellten Ermittler mehr als 750 Kilogramm Drogen sicher, im Prozess sagten 20 Zeugen aus. Internationale Berichte von Al Jazeera und der Zeitung Al-Ahram ergänzen, dass insgesamt 28 Personen angeklagt und sieben davon freigesprochen wurden.
Chalifa, die vor allem durch eine Kriminalsendung bekannt wurde und rund 2,5 Millionen Instagram-Follower hat, bestreitet die Vorwürfe. Sie soll erklärt haben, nie zuvor Drogen gesehen zu haben, bevor sie bei Ermittlungen damit fotografiert worden sei. Das Urteil ist anfechtbar, ihr Anwalt kündigte laut Al Jazeera bereits Berufung an.
Ägypten vollstreckt die Todesstrafe durch Erhängen; laut Amnesty International wurden im Land im Vorjahr 23 Todesurteile vollstreckt. Ein Österreich- oder EU-Bezug ist nicht erkennbar, ebenso ist offen, wie das Berufungsverfahren ausgeht und ob es internationale Reaktionen auf den konkreten Fall gibt.
Was passiert ist
Ein Strafgericht in Kairo hat die ägyptische Fernsehmoderatorin Sarah Chalifa – in internationalen Medien auch als Sarah Khalifa geführt – gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten zum Tode verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe eine kriminelle Vereinigung zur Herstellung und zum Vertrieb synthetischer Drogen gebildet hatte. Neun Mitangeklagte wurden zu lebenslanger Haft verurteilt. Chalifa war im April des Vorjahres festgenommen worden; sie wurde in Ägypten vor allem durch eine Sendung zu Kriminalthemen bekannt und betrieb daneben ein Zentrum für Schönheitschirurgie, das sie unter anderem gegenüber ihren rund 2,5 Millionen Instagram-Followern bewarb.
Was die Quellen zeigen
Im Prozess sagten 20 Zeuginnen und Zeugen aus, zusätzlich wurden Nachrichten, Fotos und Videos als Beweismittel ausgewertet. Die Staatsanwaltschaft gab an, dass Ermittler mehr als 750 Kilogramm Drogen sichergestellt hätten. Diese Kernpunkte finden sich sowohl in der über ORF, Die Presse und Kleine Zeitung verbreiteten Agenturmeldung (APA/dpa) als auch – unabhängig davon – in Berichten von Al Jazeera und der ägyptischen Zeitung Al-Ahram. Al Jazeera und Al-Ahram berichten zusätzlich, dass insgesamt 28 Personen angeklagt waren und sieben von ihnen freigesprochen wurden – ein Detail, das in den österreichischen Kurzmeldungen fehlt. Laut Al-Ahram holte das Gericht vor der Urteilsverkündung, wie bei Todesurteilen in Ägypten gesetzlich vorgesehen, eine Stellungnahme des Großmuftis des Landes ein; dieses Detail ist bislang nur durch diese eine Quelle belegt.
Reaktion der Verurteilten
Chalifa bestreitet die Vorwürfe. Ägyptischen Medien zufolge erklärte sie: „Ich schwöre bei Gott, dass nichts davon je passiert ist“, und sie habe „noch nie zuvor Drogen“ gesehen, bevor sie bei den Ermittlungen damit fotografiert worden sei. Eine direkt eingesehene Stellungnahme von ihr oder ihrer Verteidigung liegt nicht vor, die Zitate stammen aus zweiter Hand über Agenturberichte. Das Urteil kann noch angefochten werden; laut Al Jazeera kündigte ihr Anwalt bereits an, Berufung einzulegen. Zwei weitere Angeklagte sind laut Staatsanwaltschaft derzeit auf freiem Fuß und mit Reiseverboten belegt.
Einordnung
Ägypten wendet bei Drogendelikten strenge Gesetze an, die Todesstrafe wird im Land durch Erhängen vollstreckt. Der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge wurden in Ägypten im vergangenen Jahr 23 Todesurteile vollstreckt – diese Zahl ist Teil der Agenturmeldung und stammt letztlich von Amnesty, nicht aus eigener Prüfung. Ein direkter Österreich- oder EU-Bezug des Falls ist aus den vorliegenden Quellen nicht erkennbar; die Berichterstattung stützt sich ausschließlich auf ägyptische und internationale Medienquellen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie das angekündigte Berufungsverfahren verläuft und wann eine Entscheidung zu erwarten ist. Unklar ist auch, ob sich internationale Menschenrechtsorganisationen oder ausländische Regierungen zu diesem konkreten Fall äußern werden. Das Detail zur Konsultation des Großmuftis sowie die Angaben zu insgesamt 28 Angeklagten und sieben Freisprüchen sind bislang nur durch einzelne Quellen belegt und nicht unabhängig doppelt bestätigt.

