Kurz vor dem geplanten Beschluss der „Aktivpension“ im Nationalrat übt das gewerkschaftsnahe Momentum Institut Kritik: Nach einer eigenen Analyse profitieren Bezieher hoher Pensionen in absoluten Zahlen deutlich stärker vom geplanten Steuerfreibetrag als Bezieher niedriger Pensionen. Wer 1.000 Euro Bruttopension und 500 Euro Zuverdienst hat, spart sich rund 226 Euro im Jahr, bei 3.500 Euro Bruttopension sind es rund 2.347 Euro. Grund ist die Steuerberechnung: Wer bereits mehr Pension bezieht, zahlt auf den Zuverdienst mehr Lohnsteuer und profitiert daher stärker von der Reduktion. Das Gesetzespaket hat den Sozialausschuss bereits mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS passiert; final beschlossen werden soll es am Mittwoch, den 23. September 2026, im Plenum.
Die Aktivpension sieht einen Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich bzw. 15.000 Euro jährlich vor, gültig ab 1. Jänner des kommenden Jahres für Angestellte wie Selbstständige mit mindestens 40 Versicherungsjahren, für Frauen mit einer Einschleifregelung bis 2033. Im selben Gesetzespaket soll außerdem die Familienbeihilfe für Ukrainer und subsidiär Schutzberechtigte neu geregelt werden: Wer in der Grundversorgung ist, soll die Leistung rückwirkend ab Juli nicht mehr erhalten, während zugleich die Erwerbstätigkeitspflicht bei Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld für diese Gruppen entfällt. Zusätzlich sind mehr Mittel für den Ausgleichstaxfonds zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie ein Gesetz zur Verwaltungsvereinfachung und zum KI-Einsatz in Behördenverfahren vorgesehen. Momentum-Ökonomin Barbara Schuster spricht von einem „teuren Paket mit sozialer Schieflage“ und warnt vor Mitnahmeeffekten ohne wesentlichen Beschäftigungseffekt.
Eine Stellungnahme der Regierungsparteien zur Momentum-Kritik liegt weiterhin nicht vor, ebenso wenig Reaktionen von Opposition, Flüchtlings- oder Behindertenorganisationen zu den übrigen Programmpunkten. Ob das Gesetzespaket am 23. September unverändert beschlossen wird, ist der letzte offene Schritt.
Was passiert ist
Kurz vor dem geplanten Beschluss der „Aktivpension“ im Nationalrat übt das gewerkschaftsnahe Momentum Institut Kritik an der Maßnahme. Nach einer eigenen Analyse kommt das Institut zum Schluss, dass der geplante Steuerfreibetrag sozial nicht treffsicher ist: Menschen mit hohen Pensionen profitieren in absoluten Euro-Beträgen deutlich stärker davon als Menschen mit niedrigen Pensionen. Das zugehörige Gesetzespaket hat den Sozialausschuss des Nationalrats bereits mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ÖVP, SPÖ und NEOS passiert. Die finale Abstimmung im Plenum ist für Mittwoch, den 23. September 2026, angesetzt, ab wann die Aktivpension ab 1. Jänner 2027 gelten soll.
Was die Zahlen zeigen
Das Momentum Institut rechnet mehrere Beispielfälle durch. Wer eine Bruttopension von 1.000 Euro bezieht und monatlich 500 Euro brutto dazuverdient, spart sich durch die Steuerreduktion rund 226 Euro im Jahr. Bei einer Bruttopension von 1.500 Euro sind es bereits rund 1.253 Euro, bei 2.500 Euro rund 1.760 Euro und bei 3.500 Euro sogar rund 2.347 Euro jährlich. Grund für diesen Effekt ist laut Institut die Berechnung der Lohnsteuer: Sie ergibt sich aus der Summe von Pension und Zuverdienst abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Wer bereits eine höhere Pension bezieht, zahlt auf den Zuverdienst mehr Lohnsteuer – und profitiert dadurch stärker von einer Steuersenkung. Menschen mit niedrigeren Pensionen zahlen schon jetzt weniger Steuer auf ihren Zuverdienst, weshalb die zusätzliche Entlastung für sie geringer ausfällt.
Was die Aktivpension vorsieht
Kern der Regelung ist ein Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro im Monat beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr für Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben und dennoch zumindest teilweise weiterarbeiten. Die Steuerbegünstigung soll ab 1. Jänner des kommenden Jahres sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige gelten. Voraussetzung sind mindestens 40 Versicherungsjahre, wobei für Frauen eine Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen ist, die 2027 bei 34 Jahren beginnt. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss künftig keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen; Selbstständige leisten weiterhin den fiktiven Dienstgeberbeitrag. Laut der offiziellen Ankündigung des Parlaments gehört zum selben Gesetzespaket zudem, dass Arbeitnehmer ab 2028 Beiträge aus der „Abfertigung Neu“ risikoreicher, aber renditestärker veranlagen können sollen, sowie eine schrittweise Zusammenführung ruhender Betrieblicher-Vorsorge-Konten.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung
Die Plenarsitzung am 23. September beginnt mit zwei „Aktuellen Stunden“: Auf Ansuchen der SPÖ wird zunächst mit Sozialministerin Korinna Schumann über Fachkräfte, Beschäftigung und Standort debattiert, danach thematisieren die Neos in einer „Europastunde“ ein „Europa der großen Ideen statt der kleinen Vorschriften“. Im selben Gesetzespaket wie die Aktivpension soll außerdem die Familienbeihilfe neu geregelt werden: Ukrainische Vertriebene, die sich in der Grundversorgung befinden, sollen die Leistung rückwirkend ab Juli nicht mehr erhalten – laut einem Bericht mit einer Ausnahme für erheblich behinderte Kinder, wobei im parlamentarischen Verfahren noch weitere Ausnahmen hinzukommen könnten. Zugleich soll für Ukraine-Vertriebene und subsidiär Schutzberechtigte bei Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld künftig keine Erwerbstätigkeit mehr Voraussetzung sein. Weiters soll der Ausgleichstaxfonds zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen zusätzliche Mittel erhalten – laut einem Medienbericht gestaffelt von 65 Millionen Euro 2026 bis 14,4 Millionen Euro ab 2029. Schließlich steht ein Gesetzesantrag zur Verwaltungsvereinfachung auf dem Programm, der die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren vorantreiben und rechtliche Grundlagen für den Einsatz von KI schaffen soll, etwa für Chatbot-gestützte Antragstellung und automatisierte Erledigungen.
Einordnung und Kritik
Die stellvertretende Chefökonomin von Momentum, Barbara Schuster, bringt die Kritik auf den Punkt: Die Aktivpension sei „ein teures Paket mit sozialer Schieflage“. Sie vermutet zudem sogenannte Mitnahmeeffekte: Schon heute arbeiteten manche Menschen auch in der Pension weiter – genau diese Gruppe erhalte nun eine zusätzliche Steuererleichterung, ohne dass dadurch automatisch mehr ältere Menschen in Beschäftigung kämen. Das Momentum Institut gilt als dem ÖGB nahestehend und tritt regelmäßig mit sozialpolitischen Verteilungsanalysen an die Öffentlichkeit; eine Einordnung der Zahlen aus anderer wirtschaftswissenschaftlicher oder politischer Perspektive liegt in den vorliegenden Quellen weiterhin nicht vor. Auch zur geplanten Familienbeihilfe-Neuregelung für Ukrainer und zu den Ausgleichstaxfonds-Mitteln fehlt bislang jede Stellungnahme von Betroffenen, Opposition oder Interessenvertretungen.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie die Regierungsparteien beziehungsweise das zuständige Ministerium auf die Kritik des Momentum Instituts reagieren. Ebenso unklar bleibt, wie hoch die budgetären Gesamtkosten der Maßnahme ausfallen und wie andere Wirtschaftsforschungsinstitute wie WIFO oder IHS sowie die Sozialpartner die Verteilungswirkung einschätzen. Zwar hat das Gesetzespaket den Sozialausschuss bereits passiert, doch ob es am 23. September im Plenum unverändert beschlossen wird oder es noch Abänderungsanträge gibt, ist nicht abschließend geklärt. Unklar ist zudem, wie Oppositionsparteien, Flüchtlingsorganisationen oder Betroffene selbst auf die geplante Familienbeihilfe-Kürzung für Ukrainer in Grundversorgung reagieren, ob die berichtete Ausnahme für erheblich behinderte Kinder tatsächlich in dieser Form beschlossen wird, und wie Behindertenorganisationen die Höhe der zusätzlichen Ausgleichstaxfonds-Mittel bewerten.

