Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klimaaktivistin Anja Windl laut Berichten von Der Standard, Die Presse und Kurier wegen Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Grundlage war ein Instagram-Beitrag, in dem Windl nach einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Bundesparteizentrale in Wien mit dem Kommentar „bitte nachahmen“ zur Nachahmung aufgerufen hatte. Laut Kurier lautet das Strafmaß auf vier Monate bedingte Haft; diese Angabe ist bislang nicht durch weitere der ausgewerteten Quellen bestätigt.
Windl, bekannt als „Klima-Shakira“, war bis zur Auflösung der Gruppierung 2024 eines der bekanntesten Gesichter der österreichischen „Letzten Generation“. In einem separaten Verfahren wurde sie bereits im Mai 2026 in Wien wegen Sachbeschädigung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt – ebenfalls nicht rechtskräftig.
Offen bleibt, ob Windls Verteidigung Berufung einlegt und wie die ÖVP auf das aktuelle Urteil reagiert. Auch das genaue Strafmaß im aktuellen Fall ist bislang nur einfach belegt.
Was passiert ist
Das Landesgericht Klagenfurt hat die Klimaaktivistin Anja Windl laut mehreren österreichischen Medien wegen Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung verurteilt. Berichten von Der Standard, Die Presse und Kurier zufolge erging das Urteil am 16. Juli 2026; es ist nicht rechtskräftig, Windl kann somit noch Rechtsmittel ergreifen. Laut Kurier lautet das verhängte Strafmaß auf vier Monate bedingte Haft – diese konkrete Zahl liegt bislang nur in einer der ausgewerteten Quellen vor, die übrigen Berichte sprechen in ihren Kurzfassungen allgemein von einer Verurteilung, ohne ein Strafmaß zu nennen.
Hintergrund: Der Instagram-Post
Grundlage des Verfahrens war laut den vorliegenden Berichten ein Beitrag, den Windl auf Instagram veröffentlicht hatte. Im Zusammenhang mit einer Sachbeschädigung an der ÖVP-Bundesparteizentrale in Wien postete sie den Kommentar „bitte nachahmen“. Die Presse ordnet die Sachbeschädigung als Verschmutzung der Zentrale mit Hundekot ein. Die Staatsanwaltschaft wertete den Aufruf zur Nachahmung offenbar als eigenständige Straftat, unabhängig von der ursprünglichen Sachbeschädigung selbst. Ob und in welchem Verfahren diese zugrunde liegende Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale strafrechtlich behandelt wurde oder wird, geht aus den vorliegenden Quellen nicht hervor.
Wer ist Anja Windl
Windl ist eine 29-jährige deutsche Staatsbürgerin, die laut ergänzend recherchierten Angaben seit Herbst 2017 in Klagenfurt lebt und dort Psychologie studiert(e). In Boulevardmedien wird sie unter dem Spitznamen „Klima-Shakira“ geführt, was sie selbst als sexistisch kritisiert hat. Von 2022 bis zur Selbstauflösung der Gruppierung im August 2024 war sie eine der bekanntesten Aktivistinnen der österreichischen „Letzten Generation“. In einem davon zu unterscheidenden, separaten Verfahren wurde Windl bereits im Mai 2026 vom Landesgericht Wien wegen schwerer Sachbeschädigung im Zusammenhang mit Straßenblockaden aus dem Jahr 2023 zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt; auch dieses Urteil war laut Berichten zunächst nicht rechtskräftig. Beide Gerichtsverfahren betreffen unterschiedliche Taten und sollten nicht verwechselt werden.
Was unklar bleibt
Aus den vorliegenden Quellen geht nicht hervor, ob und wann Windls Verteidigung Berufung gegen das Klagenfurter Urteil ankündigt. Eine Stellungnahme der ÖVP zu dem Urteil liegt bislang nicht vor. Auch das genaue Strafmaß ist bislang nur durch eine der drei ausgewerteten Redaktionen belegt; ob es sich tatsächlich um vier Monate bedingte Haft handelt, ist damit noch nicht durch mehrere unabhängige Quellen bestätigt. Unklar bleibt zudem, wie die strafrechtliche Bewertung der ursprünglichen Sachbeschädigung an der ÖVP-Zentrale ausgegangen ist beziehungsweise ausgehen wird.
Einordnung
Der Fall berührt ein Spannungsfeld, das in Österreich seit den Aktionen der „Letzten Generation“ wiederholt diskutiert wird: die Grenze zwischen politischem Protest, öffentlicher Meinungsäußerung und strafbarer Aufforderung zu Straftaten. Dass ein Gericht einen Social-Media-Aufruf zur Nachahmung einer Sachbeschädigung als eigenständiges Delikt bewertet, ist juristisch nicht neu, dürfte angesichts Windls Bekanntheit aber erneut Debatten über die Grenzen von Aktivismus auslösen. Da das Urteil nicht rechtskräftig ist, handelt es sich vorerst um eine erstinstanzliche Einschätzung des Landesgerichts Klagenfurt und keine endgültige rechtliche Feststellung. Eine abschließende rechtliche oder publizistische Bewertung ist auf Basis der vorliegenden Berichte nicht möglich.

