Alle behördlichen Verfahren zu den vier wegen erhöhter Asbestwerte gesperrten Steinbrüchen im Burgenland – drei im Bezirk Oberwart, einer im Bezirk Oberpullendorf – sind nun bei der Bezirkshauptmannschaft Oberwart gebündelt. Grundlage ist eine Verordnung der Landesregierung vom 31. Juli 2026, veröffentlicht im Landesgesetzblatt. Das Land begründet den Schritt laut einer Stellungnahme des Landesmedienservice an die APA mit der Notwendigkeit einer einheitlichen Vorgangsweise und der Sicherstellung des nötigen Fachwissens bei den komplexen Mineralrohstoffgesetz-Verfahren.
Die Steinbrüche selbst waren bereits zu Jahresbeginn 2026 gesperrt worden; die eigentlichen Verfahren laufen weiter, ihr Ausgang ist offen. Parallel dazu hatte Greenpeace Ende Juli erhöhte Asbestwerte an burgenländischen Ausflugszielen wie Burg Schlaining gemeldet. Die Landesimmobilien Burgenland widersprachen dem unter Berufung auf eine eigens beauftragte Fachfirma, die dort keine Gesundheitsgefährdung feststellte, und wiesen Greenpeace’ Probenentnahme als nicht normgerecht zurück.
Unabhängig geprüft ist dieser Widerspruch nicht. Offen bleiben zudem der Zeitplan für den Abschluss der Steinbruch-Verfahren, Reaktionen der betroffenen Betriebe sowie mögliche Folgen für Beschäftigte und Betriebsgenehmigungen.
Was passiert ist
Alle Verfahren rund um die vier wegen erhöhter Asbestwerte gesperrten Steinbrüche im Burgenland liegen ab sofort bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Oberwart. Betroffen sind drei Betriebe im Bezirk Oberwart und ein Betrieb im Bezirk Oberpullendorf. Grundlage dafür ist eine Verordnung der burgenländischen Landesregierung vom 31. Juli 2026, die am Dienstag im Landesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Bisher waren sowohl die BH Oberpullendorf als auch die BH Oberwart getrennt mit den gleich gelagerten Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz befasst – künftig läuft alles über eine einzige Behörde.
Warum die Zuständigkeit gebündelt wird
Aus dem Landesmedienservice hieß es auf Anfrage der Nachrichtenagentur APA, es handle sich um komplexe Verfahren, deren Bündelung im Hinblick auf eine einheitliche Vorgangsweise und die Sicherstellung des erforderlichen Fachwissens geboten sei. Landesregierungen können eine Bezirkshauptmannschaft per Verordnung ermächtigen, sprengelübergreifend über bestimmte Angelegenheiten zu entscheiden, wenn dies im Interesse der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit liegt. Von dieser Möglichkeit macht das Land Burgenland mit der neuen Verordnung nun Gebrauch. Eine Stellungnahme der betroffenen Steinbruch-Betriebe zur Bündelung liegt nicht vor.
Hintergrund: Die Asbest-Sperren seit Jahresbeginn
Die vier Steinbrüche wurden bereits zu Jahresbeginn 2026 wegen erhöhter Asbestbelastung geschlossen. Die eigentlichen behördlichen Verfahren dazu laufen bei der Behörde weiterhin – die aktuelle Änderung betrifft ausschließlich die Zuständigkeit, nicht den Ausgang der einzelnen Verfahren. Details zu Höhe und Messmethodik der ursprünglichen Asbestwerte, die zu den Schließungen geführt hatten, liegen aus dem vorliegenden Quellenmaterial nicht vor.
Parallel diskutiert: Asbest an Ausflugszielen
Im selben Zeitraum sorgte ein weiterer Asbest-Fall im Burgenland für Aufsehen: Ende Juli hatte Greenpeace nach eigenen Angaben erhöhte Asbestwerte an burgenländischen Ausflugszielen gemeldet, darunter Burg Schlaining. Die Landesimmobilien Burgenland (LIB) erklärten daraufhin, eine von ihnen beauftragte Fachfirma habe bestätigt, dass von den dort verwendeten Materialien keine Gesundheitsgefährdung ausgehe und Wege und Plätze bedenkenlos genutzt werden könnten. Die von Greenpeace veröffentlichten Ergebnisse würden laut LIB auf nicht nachvollziehbaren und nicht normgerechten Probenentnahmen beruhen. Eine unabhängige Einordnung dieses Widerspruchs zwischen Umweltorganisation und Landesimmobilien liegt nicht vor; beide Positionen sind bislang nur aus der Berichterstattung, nicht aus eigener Prüfung der jeweiligen Befunde bekannt.
Was unklar bleibt
Offen ist, wann und mit welchem Ergebnis die Verfahren zu den vier Steinbrüchen abgeschlossen werden – etwa ob einzelne Betriebe wieder öffnen dürfen oder dauerhaft geschlossen bleiben. Auch fehlen Reaktionen der Steinbruch-Betreiber selbst sowie Angaben zu Folgen für Beschäftigte und Betriebsgenehmigungen. Beim Nebenschauplatz Burg Schlaining bleibt unklar, wessen Messmethodik – jene von Greenpeace oder jene der von der LIB beauftragten Firma – belastbarer ist; eine unabhängige Prüfstelle hat sich dazu bisher nicht geäußert.
Einordnung
Die Bündelung bei der BH Oberwart ist zunächst ein rein organisatorischer Schritt und löst die zugrunde liegende Asbest-Problematik nicht. Sie soll laut Land eine einheitlichere und fachlich abgesicherte Bearbeitung der komplexen Verfahren ermöglichen, sagt aber nichts darüber aus, ob und wann die betroffenen Steinbrüche wieder betrieben werden dürfen. Der parallele Streit um Asbestwerte an Ausflugszielen zeigt zudem, dass die Bewertung von Asbestbelastungen im Burgenland derzeit auf unterschiedlichen, einander widersprechenden Untersuchungen einzelner Akteure beruht – ein Umstand, der bei der Einordnung weiterer Meldungen zu diesem Themenkomplex zu berücksichtigen ist.
