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Seit dem Ende des Schuljahres 2016/17 gilt in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18: Wer die Schulpflicht erfüllt hat, muss bis zum 18. Lebensjahr entweder eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung absolvieren. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Regelung zogen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bei einer Pressekonferenz Bilanz.

Laut Schumann wurden seither 36.000 Jugendliche begleitet, die die Pflicht zunächst nicht erfüllt hatten; 86 Prozent dieser Fälle seien positiv abgeschlossen worden. Die Begleitung erfolgt unter anderem durch Jugendcoaching, AMS und regionale Koordinierungsstellen. Bei anhaltender Nichterfüllung drohen Erziehungsberechtigten laut einem der Berichte Verwaltungsstrafen zwischen 100 und 1.000 Euro. Seit diesem Jahr gibt es zudem verpflichtende Perspektivengespräche an Schulen.

Wie sich die Fälle regional verteilen, wie oft tatsächlich Strafen verhängt wurden und wie wirksam die Maßnahme langfristig ist, geht aus den vorliegenden – ausschließlich ministeriellen – Angaben nicht hervor.

Was passiert ist

Seit dem Ende des Schuljahres 2016/17 gilt in Österreich die Ausbildungspflicht bis 18: Wer die Schulpflicht erfüllt hat, muss bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs entweder eine weiterführende Schule besuchen oder eine andere Ausbildung absolvieren. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Regelung zogen Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) und Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz Bilanz.

Die Zahlen im Detail

Laut Schumann wurden seit Einführung der Ausbildungspflicht 36.000 Jugendliche begleitet, die die Vorgabe zunächst nicht erfüllt hatten. In 86 Prozent dieser Fälle sei die Ausbildungspflicht nach der Begleitung wieder erfüllt worden, bilanzierte die Ministerin. Die Begleitung erfolgt unter anderem durch das Jugendcoaching des Sozialministeriumservice, das AMS und regionale Koordinierungsstellen. Für Jugendliche, die eine Lehre oder Schule abgebrochen haben, gibt es demnach gezielte Unterstützungsangebote; in Ausnahmefällen ist auch eine befristete Beschäftigung möglich, wenn sie an eine Ausbildung heranführt.

Wie die Pflicht durchgesetzt wird

Erfüllt werden kann die Ausbildungspflicht laut dem ORF-Bericht neben dem Schulbesuch oder einer Lehre bzw. überbetrieblichen Ausbildung auch durch Vorbereitungskurse für Externistenprüfungen oder durch Angebote für Jugendliche mit Assistenzbedarf. Kommt es dennoch zu keiner Erfüllung, drohen laut derselben Quelle Verwaltungsstrafen für die Erziehungsberechtigten in Höhe von 100 bis 500 Euro, im Wiederholungsfall von 200 bis 1.000 Euro; diese Angabe liegt bislang nur in einer einzelnen Quelle vor. Bildungsminister Wiederkehr verwies zudem auf die kürzlich eingeführten verpflichtenden Perspektivengespräche an Schulen, die aus seiner Sicht eine Lücke beim Wissen über Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten schließen sollen.

Was unklar bleibt

Aus den vorliegenden Berichten geht nicht hervor, wie sich die 36.000 begleiteten Fälle regional oder nach Ausbildungsform verteilen, wie oft tatsächlich Verwaltungsstrafen verhängt wurden und wie die neuen Perspektivengespräche im Detail umgesetzt werden. Eine unabhängige, ministeriumsexterne Evaluierung der Langzeitwirksamkeit der Ausbildungspflicht liegt in den Quellen ebenfalls nicht vor – die präsentierten Zahlen stammen von den zuständigen Ministerien selbst.

Einordnung

Die Bilanz reiht sich in eine breitere bildungspolitische Debatte in Österreich ein, in der zuletzt auch Themen wie Nachhilfebedarf oder schulische Perspektiven für Jugendliche diskutiert wurden. Die Zehn-Jahres-Bilanz liefert dazu erstmals eine zusammenfassende Zahl begleiteter Fälle, bleibt aber auf die Darstellung der beiden Ministerien beschränkt; eine Einordnung durch außenstehende Fachleute, Opposition oder Jugendvertretungen liegt bislang nicht vor.