Vizekanzler und Wohnbauminister Andreas Babler (SPÖ) hat bei einer Sondersitzung des Bundesrats bekräftigt, den Einbau von Klimaanlagen und anderen Hitzeschutzmaßnahmen in Wohnungen rechtlich erleichtern zu wollen. Laut einer Presseaussendung seines Büros sowie übereinstimmenden Berichten von Der Standard und ORF soll dazu gemeinsam mit dem Justizministerium eine zeitgemäße Neuregelung erarbeitet werden.
Hintergrund ist die aktuelle Rechtslage: Wohnungseigentümer benötigen für den Einbau einer Klimaanlage meist die Zustimmung der übrigen Miteigentümer, andernfalls muss vor Gericht ein strenger Maßstab erfüllt werden. Für Mieterinnen und Mieter seien die Hürden noch höher. Neben Klimageräten nennt Babler auch Außenjalousien, Rollläden, Sonnenschutzbeschichtungen sowie den Ausbau von Fernkälte als Hitzeschutzmaßnahmen.
Ein konkreter Gesetzesentwurf oder Zeitplan liegt laut den vorliegenden Quellen bislang nicht vor, ebenso fehlen Stellungnahmen von Mietervereinigungen, Hauseigentümerverbänden oder der Opposition. Es handelt sich damit vorerst um eine politische Absichtserklärung, deren konkrete Umsetzung noch offen ist.
Was passiert ist
Vizekanzler und Wohnbauminister Andreas Babler (SPÖ) hat bei einer Sondersitzung des Bundesrats zum Thema Hitzeschutz in Wohnungen seine Pläne bekräftigt, den Einbau von Klimaanlagen und anderen Hitzeschutzmaßnahmen rechtlich zu erleichtern. Laut einer Presseaussendung seines Büros sowie übereinstimmender Berichterstattung von Der Standard und ORF will Babler gemeinsam mit dem Justizministerium an einer zeitgemäßen und rasch umsetzbaren Neuregelung arbeiten. Anlass waren laut den Quellen die jüngsten Hitzewellen, die gezeigt hätten, wie stark hohe Temperaturen den Alltag in den eigenen vier Wänden beeinträchtigen können.
Was die Quellen zeigen
Nach der aktuellen Rechtslage benötigen Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer für den Einbau einer Klimaanlage in der Regel die Zustimmung der übrigen Miteigentümer im Haus. Kommt diese nicht zustande, muss laut den vorliegenden Berichten vor Gericht nachgewiesen werden, dass die Maßnahme verkehrsüblich ist oder einem wichtigen Interesse dient — ein Maßstab, den die Rechtsprechung den Quellen zufolge streng auslegt. Für Mieterinnen und Mieter seien die Hürden noch höher. Neben Klimageräten nennt Babler laut Presseaussendung auch Außenjalousien, Rollläden, Sonnenschutzbeschichtungen, bessere Wärmedämmung und den Ausbau von Fernkälte als Beitrag zum langfristigen Hitzeschutz. Die Aussage, wonach Innentemperaturen von rund 30 Grad Gesundheitsrisiken bergen und die normale Nutzbarkeit einer Wohnung infrage stellen können, wird ihm in den Quellen ebenfalls zugeschrieben.
Was unklar bleibt
Weder die Presseaussendung noch die Berichte von Der Standard und ORF enthalten einen konkreten Gesetzestext, einen Zeitplan oder ein geplantes Datum für das Inkrafttreten einer Neuregelung. Offen ist damit, wie genau die angekündigte Erleichterung ausgestaltet werden soll — etwa ob die Zustimmungspflicht ganz entfällt, gelockert oder durch ein Anzeigeverfahren ersetzt wird. Auch Stellungnahmen von Mietervereinigungen, Hauseigentümerverbänden, Wohnbauträgern oder Oppositionsparteien zu diesem konkreten Vorstoß waren in den gesichteten Quellen nicht enthalten. Ebenso fehlen Angaben zu möglichen Kosten für Vermieter oder Eigentümergemeinschaften sowie ein Vergleich mit Regelungen in anderen EU-Ländern.
Einordnung
Die Ankündigung fügt sich in eine breitere politische Debatte über Hitzeschutz und leistbares Wohnen in Österreich ein, die angesichts wiederkehrender Hitzewellen an Bedeutung gewinnt. Dass ein Regierungsmitglied ein eigenes Vorhaben in einer Presseaussendung und im Parlament ankündigt, ist als Ereignis gut abgesichert — es handelt sich aber um eine Absichtserklärung, nicht um einen beschlossenen oder auch nur vorliegenden Gesetzesentwurf. Bis zu einer tatsächlichen Umsetzung dürfte es noch Verhandlungen mit dem Justizministerium sowie vermutlich weiteren Interessenvertretungen brauchen, deren Ausgang derzeit offen ist.

