Das Landesgericht Wien hat die Eltern eines mehrfach misshandelten Babys vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Laut übereinstimmenden Berichten von ORF, „Der Standard“, Kurier und Kleine Zeitung hielt die Richterin es für erwiesen, dass einer der beiden Elternteile das Kind misshandelt hat – „Einer von Ihnen beiden war’s“, sagte sie –, doch ließ sich nicht klären, wer von beiden verantwortlich war. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem damals wenige Monate alten Mädchen waren laut Gerichtsmedizin zumindest zweimal die Beine verdreht worden, was multiple Knochenbrüche zur Folge hatte; ein Kinderarzt hatte die Verletzungen im Februar 2025 entdeckt. Laut ORF-Berichterstattung weist der Vater ein Strafregister mit vier Gewaltverurteilungen auf und wurde separat wegen eines weiteren Übergriffs zu neun Monaten Haft verurteilt – diese Angaben stammen bislang nur aus einer Quelle.
Das Kind lebt mittlerweile bei Pflegeeltern und hat sich körperlich weitgehend erholt. Offen bleiben Reaktionen von Kinderschutzstellen sowie Erkenntnisse dazu, wie häufig solche ungeklärten Täterschaftsfälle in Österreich vorkommen.
Der Freispruch
Das Landesgericht Wien hat die Eltern eines mehrfach misshandelten Babys vom Vorwurf der schweren Körperverletzung freigesprochen. Die Anklage hatte im Vater den unmittelbaren Täter vermutet, in der Mutter eine Beitragstäterin, die die Übergriffe ihres Partners nicht verhindert habe. Die Richterin hielt es für erwiesen, dass einer der beiden Elternteile das Kind misshandelt hat: „Einer von Ihnen beiden war’s“, sagte sie laut übereinstimmenden Berichten von ORF und „Der Standard“ am Ende der Verhandlung – wer von beiden es war, ließ sich aber nicht feststellen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Ausmaß der Verletzungen
Dem damals wenige Monate alten Mädchen waren laut Gerichtsmedizin zumindest zweimal die Beine verdreht worden, was multiple Knochenbrüche zur Folge hatte. In der Verhandlung war von „Rotier- und Schleuderbewegungen“ die Rede; eine gewaltsame Fremdeinwirkung habe die schmerzhaften Frakturen zweifelsfrei verursacht. Entdeckt wurde die Misshandlung, nachdem die Mutter das Kind Mitte Februar 2025 zu einem Kinderarzt gebracht hatte, der es umgehend in ein Spital überwies. Dort wurden neben frischen Verletzungen auch ältere Frakturen festgestellt.
Vorgeschichte und Hintergrund
Laut ORF-Berichterstattung lernten sich Vater und Mutter während eines Freigangs des Vaters kennen, dessen Strafregister vier Verurteilungen wegen Gewaltdelikten aufweist; er saß zuletzt bis März 2025 eine längere Freiheitsstrafe ab. Ab Herbst 2024 verbrachte er laut diesen Angaben regelmäßig Wochenenden bei seiner Partnerin – die Anklage ging davon aus, dass die Gewalttaten an solchen Wochenenden verübt wurden. In einem separaten, ebenfalls rechtskräftigen Verfahren wurde der Vater zu neun Monaten unbedingter Haft verurteilt, weil er eine frühere Partnerin geschlagen hatte. Beide Elternteile bestritten im Prozess durchgehend, dem Kind etwas angetan zu haben.
Was unklar bleibt
Wie es im Detail zu den Verletzungen kam und warum sich die Täterschaft trotz eindeutig nachgewiesener Gewalteinwirkung keinem Elternteil zuordnen ließ, bleibt nach dem Urteil offen. Reaktionen von Kinderschutzorganisationen, der Wiener Kinder- und Jugendhilfe oder anderer Stellen zu diesem ungewöhnlichen Freispruch liegen bislang nicht vor. Auch wie häufig es in Österreich vorkommt, dass bei nachgewiesener Kindesmisshandlung die Täterschaft nicht geklärt werden kann, ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich. Angaben zur Vorgeschichte des Vaters stammen bislang nur aus einer einzelnen Quelle und sind unabhängig nicht bestätigt.
Aktuelle Situation des Kindes
Das Paar hat sich mittlerweile getrennt. Das inzwischen fast zweijährige Mädchen lebt bei Pflegeeltern. Laut Gerichtsmedizin hat sich das Kind körperlich den Umständen entsprechend erholt, schwere Dauerfolgen seien nicht zu erwarten – auch diese Angabe stammt bislang nur aus einer Quelle.

