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Ein 23-jähriger Mann aus Omaha im US-Bundesstaat Nebraska ist am 13. August 2026 zu 121 Monaten Haft – gut zehn Jahren – verurteilt worden. Laut einer Pressemitteilung der US-Staatsanwaltschaft für den Bezirk Nebraska sowie übereinstimmenden Berichten von ORF und DER STANDARD hatte er im Februar 2026 eine Bankfiliale in Omaha überfallen, Angestellte mit einer Pistole bedroht und rund 9.175 US-Dollar erbeutet. Zuvor hatte er sich beim Chatbot ChatGPT unter anderem über Polizei-Reaktionszeiten und die Reparatur seiner Waffe informiert.

Trotzdem lief die Tat aus seiner Sicht schief: Er betrat die Bank unmaskiert, wurde von Überwachungskameras gefilmt, später beim Einkaufen mit dem Bargeld erfasst und flüchtete schließlich zu Fuß vor der Polizei, wobei er einen Teil des Geldes verlor. Bei der Festnahme bestritt er zunächst seine Beteiligung, erlaubte den Ermittlern aber Zugriff auf sein Handy, wo die ChatGPT-Unterhaltungen gefunden wurden. Das Gericht verhängte 37 Monate für den Raub und 84 Monate für die Bedrohung mit der Waffe, danach folgen fünf Jahre Bewährungsaufsicht.

Offen bleibt, wie OpenAI auf den Fall reagiert und wie oft KI-Chatbots bereits vergleichbar für Straftaten genutzt wurden.

Was passiert ist

Ein 23-jähriger Mann aus Omaha im US-Bundesstaat Nebraska ist am 13. August 2026 von einem Bundesgericht zu 121 Monaten Haft – umgerechnet gut zehn Jahren – verurteilt worden. Laut einer Pressemitteilung der US-Staatsanwaltschaft für den Bezirk Nebraska sowie übereinstimmenden Berichten von ORF und DER STANDARD hatte er im Februar 2026 eine Filiale der i3Bank in Omaha überfallen, Angestellte mit einer Pistole bedroht und dabei rund 9.175 US-Dollar erbeutet – umgerechnet je nach Kursstand rund 7.900 Euro. Vor der Tat hatte er sich den Ermittlungen zufolge beim Chatbot ChatGPT unter anderem darüber informiert, wie schnell die Polizei nach einem Überfall eintreffen dürfte und wie sich seine Pistole zerlegen und reparieren lasse.

Wie die Ermittler ihn überführten

Trotz der Vorbereitung mit dem Chatbot lief für den Täter mehrfach etwas schief, wie ORF und DER STANDARD unter Berufung auf Behördenangaben schildern. Er betrat die Bank unmaskiert, sodass die Überwachungskameras sein Gesicht aufzeichneten. Auch sein Fluchtfahrzeug samt Kennzeichen wurde von Sicherheitskameras in der Nachbarschaft erfasst. Später sei er auf Videoaufnahmen mehrerer Geschäfte in einem Einkaufszentrum zu sehen gewesen, wie er mit dem erbeuteten Bargeld einkaufte. Als er in der Nähe seines Wohnsitzes Polizisten bemerkte, flüchtete er zu Fuß und ließ dabei ein Bündel Geld fallen. Bei der Festnahme bestritt er zunächst eine Beteiligung an dem Überfall, erlaubte den Ermittlern aber Zugriff auf sein Mobiltelefon – dort fanden sie die ChatGPT-Unterhaltungen. Der US-Staatsanwaltschaft zufolge geht daraus auch hervor, dass er sich zusätzlich über die Beschaffung von Munition erkundigt habe, obwohl er als vorbestrafter Straftäter keine Waffen besitzen durfte.

Das Urteil

Das Bundesgericht in Omaha verurteilte den Mann zu insgesamt 121 Monaten Haft: 37 Monate für den Bankraub selbst und weitere, im Anschluss zu verbüßende 84 Monate dafür, dass er bei der Tat eine Schusswaffe gezogen und Angestellte damit bedroht hatte. Nach der Haftentlassung ist laut der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft eine fünfjährige Bewährungsaufsicht vorgesehen.

Einordnung

Der Fall wird international als Beispiel dafür angeführt, dass frei verfügbare KI-Chatbots auch zur Vorbereitung von Straftaten genutzt werden können. Überführt wurde der Mann letztlich aber nicht wegen, sondern trotz seiner Recherchen mit ChatGPT – ausschlaggebend waren klassische Ermittlungsmethoden wie Überwachungskameras und die Auswertung des sichergestellten Telefons. Ob und wie OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT, auf den Fall reagiert oder welche Vorkehrungen gegen einen solchen Missbrauch bestehen, ist derzeit nicht bekannt; eine Stellungnahme des Unternehmens liegt nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, mit welchem genauen Wortlaut die Anfragen an ChatGPT gestellt wurden und ob der Chatbot dabei auf erkennbar strafbare Absichten reagierte. Auch eine Stellungnahme der Verteidigung des Verurteilten liegt nicht vor. Unklar ist zudem, wie häufig KI-Chatbots bereits in vergleichbaren Strafverfahren als Beweismittel oder Tatwerkzeug eine Rolle gespielt haben.