Österreichs Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat in einem Interview mit der „Welt am Sonntag“ eine Debatte über die Verkleinerung der EU-Kommission angestoßen. Sie stellte infrage, ob die derzeitige „exorbitant hohe“ Zahl von 27 Kommissaren samt Stäben und Dienststellen notwendig sei, und räumte ein, nicht alle Kommissare beim Namen zu kennen. Mehrere Ressorts überschnitten sich, so Bauer, andere Aufgaben wären bei den Mitgliedstaaten besser aufgehoben.
Hintergrund ist der Lissabon-Vertrag von 2009, der ursprünglich nur 18 statt 27 Kommissare vorsah – entsprechend zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, mit einem Rotationssystem zur gleichberechtigten Besetzung. Der Plan scheiterte am Widerstand Irlands, weshalb die Staats- und Regierungschefs 2013 eine unbefristete Ausnahmeregelung beschlossen: Bis heute entsendet jedes Mitgliedsland einen eigenen Kommissar, aus Österreich derzeit Magnus Brunner als Migrationskommissar.
Offen bleibt, wie die EU-Kommission, andere Mitgliedstaaten oder die österreichische Bundesregierung insgesamt auf Bauers Vorstoß reagieren und welche konkreten Posten sie streichen würde. Eine echte Verkleinerung würde zudem eine einstimmige Vertragsänderung voraussetzen.
Was passiert ist
Österreichs Europaministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat eine Debatte über die Größe der EU-Kommission losgetreten. Im Interview mit der deutschen „Welt am Sonntag“ stellte sie infrage, ob die derzeitige Zahl von 27 Kommissarinnen und Kommissaren samt ihren Kabinetten, Stäben und Dienststellen wirklich notwendig sei. Wörtlich fragte sie sich, „ob diese exorbitant hohe Zahl an Kommissaren mit all den Stäben und Dienststellen wirklich nötig ist“. Auf die Frage, ob sie alle 27 Kommissare beim Namen kenne, antwortete Bauer knapp mit „Nein“.
Sie forderte, die aus ihrer Sicht „inflationäre Zahl“ zum politischen Thema zu machen: „27 EU-Länder bedeuten nicht automatisch, dass es auch 27 Kommissare samt Kabinetten, Stäben und Dienststellen geben muss. Mehrere Ressorts überschneiden sich, andere betreffen Aufgaben, die besser bei den Mitgliedstaaten aufgehoben wären.“ Wer von den Mitgliedstaaten Sparsamkeit verlange, müsse laut Bauer auch an der Spitze der Behörde selbst sparen.
Hintergrund: Der Streit um die Kommissionsgröße
Die Idee einer kleineren, effizienteren EU-Kommission ist nicht neu. Bereits der 2009 in Kraft getretene Lissabon-Vertrag sah vor, die Zahl der Kommissare auf 18 zu begrenzen – das entspricht genau zwei Dritteln der damaligen beziehungsweise heutigen Mitgliedstaaten. Der Vertrag sieht für diesen Fall ein Rotationssystem vor, bei dem große und kleine Länder gleichbehandelt würden. Der Plan scheiterte jedoch am Widerstand Irlands, das die Iren im ersten Anlauf zur Ablehnung des Vertrags bewogen hatte.
2013 einigten sich die Staats- und Regierungschefs deshalb auf eine unbefristete Ausnahmeregelung: Seither entsendet weiterhin jedes der 27 Mitgliedsländer einen eigenen Kommissar oder eine Kommissarin in die Behörde, die formal den europäischen Interessen und nicht ihrem Herkunftsland verpflichtet sind. Österreich stellt aktuell mit Magnus Brunner den EU-Kommissar für Migration.
Was unklar bleibt
In den vorliegenden Berichten findet sich keine Reaktion der EU-Kommission selbst, anderer Mitgliedstaaten oder des Europäischen Rates auf Bauers Vorstoß. Offen ist auch, welche konkreten Ressorts oder Kommissarsposten sie zusammenlegen oder streichen würde, und ob die österreichische Bundesregierung als Ganzes hinter der Forderung ihrer Europaministerin steht. Eine Vertragsänderung zur tatsächlichen Verkleinerung der Kommission würde zudem die Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern – wie realistisch ein solcher Schritt politisch ist, lässt sich aus den Quellen nicht ableiten.
Einordnung
Bauers Vorstoß reiht sich in eine seit dem Lissabon-Vertrag immer wieder aufflammende Debatte über Größe und Effizienz der EU-Kommission ein, die bislang stets am politischen Widerstand einzelner Mitgliedstaaten scheiterte, die auf einen „eigenen“ Kommissar nicht verzichten wollen. Dass die Forderung diesmal von einer österreichischen Regierungsvertreterin öffentlich in einem deutschen Leitmedium platziert wurde, verschafft ihr mediale Aufmerksamkeit, ändert aber nichts an der rechtlichen Ausgangslage: Ohne eine einstimmige Vertragsänderung bleibt es bei einem Kommissar pro Mitgliedstaat. Ob aus Bauers Wortmeldung eine konkrete politische Initiative auf EU-Ebene wird, ist derzeit offen.


