Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat sich in der Ö1-Reihe „Im Journal zu Gast“ für eine stärkere staatliche Aufsicht über den konfessionellen Religionsunterricht ausgesprochen. Sie fordert mehr Mitspracherecht und Kontrolle darüber, was im Unterricht vermittelt wird und von wem – etwa eine verpflichtende pädagogische und fachliche Ausbildung für Religionslehrkräfte in Österreich. Derzeit liegt die fachliche Aufsicht bei kirchlichen Fachinspektorinnen und -inspektoren, auch wenn die Lehrkräfte selbst beim Staat angestellt sind. Bauer begründete ihren Vorstoß mit Rückmeldungen aus Schulen, wonach Eltern ihre Kinder aus Angst vor Indoktrinierung – vor allem beim islamischen Religionsunterricht – abmelden würden; unabhängige Daten dazu nannte sie nicht.
Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) dämpfte in der ORF-„Pressestunde“ die Erwartungen: Eine vollständige Übertragung der Fachaufsicht an den Staat würde eine Änderung des Konkordats mit dem Heiligen Stuhl voraussetzen – verfassungsrechtlich „trivial“, aber politisch nicht bald absehbar. Er wartet nach eigenen Worten auf konkrete Vorschläge Bauers und brachte stattdessen eine „bessere Begleitung“ der bestehenden kirchlichen Aufsicht ins Gespräch, ohne dies näher zu konkretisieren. Manche Tendenzen im islamischen Religionsunterricht seien ihm persönlich zu konservativ, über die Auswahl der Lehrkräfte entscheide aber weiterhin die Kirche.
Offen bleibt, was eine „bessere Begleitung“ praktisch bedeuten würde, ob Bauer einen alternativen Vorschlag vorlegt und wie die betroffenen Religionsgesellschaften selbst auf beide Wortmeldungen reagieren – deren Stellungnahmen liegen bislang nicht vor. Wiederkehrs Aussagen selbst sind bisher nur über einen einzelnen Medienbericht dokumentiert.
Was Bauer fordert
Integrationsministerin Claudia Bauer (ÖVP) hat sich am Samstag, 20. September, in der Ö1-Sendungsreihe „Im Journal zu Gast“ für eine deutlich stärkere staatliche Aufsicht über den konfessionellen Religionsunterricht ausgesprochen. Ihr zentrales Anliegen: mehr Mitspracherecht und mehr Kontrolle darüber, was im Unterricht vermittelt wird und von wem. Konkret nannte sie eine verpflichtende pädagogische und fachliche Ausbildung für Religionslehrkräfte in Österreich – ein Bereich, in dem der Staat nach ihrer Einschätzung derzeit „auf einem Auge blind“ sei. Auch bei Lehrinhalten und verwendeten Lehrbüchern sieht die Ministerin Handlungsbedarf. Den konfessionellen Religionsunterricht als solchen, für den der Staat auch finanziell aufkommt, stellt sie nach eigenen Worten nicht infrage.
Wie die Aufsicht heute geregelt ist
Für den Religionsunterricht gilt in Österreich derzeit eine geteilte Zuständigkeit: Inhalt und Durchführung liegen bei der jeweiligen Kirche oder Religionsgesellschaft, während Schulleitung und staatliche Schulverwaltung nur den organisatorischen Rahmen am Schulstandort verantworten. Die fachliche Aufsicht über den Unterricht selbst obliegt kirchlichen Fachinspektorinnen und -inspektoren – auch dann, wenn diese als Religionslehrkräfte formal beim Staat angestellt sind. Genau an diesem Punkt setzt Bauers Kritik an: Eine von der Kirche unabhängige staatliche Kontrolle über Personen, Inhalte und Lehrmaterialien gebe es derzeit nicht.
Begründung und erste Reaktion des Bildungsministeriums
Bauer begründete ihren Vorstoß unter anderem mit Rückmeldungen aus Schulen, wonach Eltern ihre Kinder trotz religiösen Bekenntnisses vom Religionsunterricht abmelden würden – aus Sorge vor Indoktrinierung, insbesondere beim islamischen Religionsunterricht. Belastbare Zahlen oder Untersuchungen dazu nannte sie nicht; dieser Teil ihrer Argumentation lässt sich vorerst nur als Einschätzung der Ministerin, nicht als unabhängig belegter Befund einordnen. Sie verwies zudem auf das Regierungsprogramm der ÖVP-SPÖ-NEOS-Koalition, das eine „religionsunabhängige Schulaufsicht“ zur Sicherstellung des Unterrichts nach den Grundsätzen des Schulwesens vorsieht. Das Bildungsministerium reagierte auf Anfrage der APA zunächst verhalten zustimmend: Man nehme Bauers Aussagen „im Sinne des Regierungsprogramms“ ernst und stehe Vorschlägen des Bundeskanzleramts positiv gegenüber. Zugleich stellte das Ministerium klar, dass der Staat „im Sinne der Verfassung“ keine Unterrichtsinhalte vorgeben solle und man ein kooperatives Verhältnis zwischen Staat und Kirche beziehungsweise Religionsgesellschaft pflege.
Wiederkehr: Konkordat dürfte den Vorstoß bremsen
Eine Woche später präzisierte Bildungsminister Christoph Wiederkehr (NEOS) in der ORF-„Pressestunde“ vom 27. September, warum aus Bauers Forderung so schnell kein Gesetz werden dürfte. Zwar sei die Initiative grundsätzlich im Regierungsprogramm vereinbart, doch eine vollständige Übertragung der Fachaufsicht von den Religionsgemeinschaften an den Staat würde eine Änderung der völkerrechtlichen Verträge mit dem Heiligen Stuhl – des Konkordats – voraussetzen. Verfassungsrechtlich sei das „trivial“, so Wiederkehr, der zugleich betonte, „gespannt auf Vorschläge von Kollegin Bauer“ zu sein. Damit signalisiert der zuständige Bildungsminister, dass er die Umsetzung als politisch schwierig und nicht kurzfristig realistisch einschätzt, ohne die Forderung grundsätzlich abzulehnen. Er verwies zudem darauf, dass sich Religionsgemeinschaften schon jetzt an geltende Gesetze und Regeln halten müssten.
Als möglichen Zwischenschritt brachte Wiederkehr ins Spiel, die bestehende kirchliche Fachaufsicht „besser zu begleiten“ – wie das konkret aussehen soll, ließ er offen. Auch die Schulen selbst sieht er in der Pflicht, stärker zu kontrollieren, was im Unterricht passiert: „Wir (das Ministerium, Anm.) kennen Schulbücher und Unterlagen, aber schauen nicht ins Klassenzimmer, auch nicht im Deutschunterricht“, sagte er laut Kleine Zeitung. Manche Tendenzen im islamischen Religionsunterricht seien ihm persönlich „zu konservativ“ – doch über die Auswahl der Religionslehrkräfte entscheide weiterhin die jeweilige Kirche.
Was unklar bleibt
Wiederkehrs Aussagen liegen bislang nur über einen einzelnen Medienbericht vor; der genaue Wortlaut der ORF-„Pressestunde“ selbst wurde nicht eigenständig eingesehen. Offen ist außerdem, was eine „bessere Begleitung“ der kirchlichen Fachaufsicht praktisch bedeuten würde und ob Bauer angesichts der Konkordats-Hürde einen alternativen, kurzfristig umsetzbaren Vorschlag vorlegt. Es fehlen weiterhin belastbare Daten dazu, wie viele Eltern ihre Kinder tatsächlich aus Angst vor Indoktrinierung abmelden und wie sich das zwischen den Religionsgemeinschaften verteilt. Stellungnahmen der betroffenen Religionsgesellschaften selbst – etwa der Islamischen Glaubensgemeinschaft, des Heiligen Stuhls oder der katholischen und evangelischen Kirche – liegen bislang ebenso wenig vor wie Reaktionen von Lehrer- oder Elternverbänden.
Einordnung
Die Debatte reiht sich in eine Serie integrationspolitischer Vorstöße Bauers ein, zu denen zuletzt auch ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige zählte. Auffällig an der bisherigen Quellenlage bleibt, dass ausschließlich staatliche Stimmen zu Wort kommen: Bauers Forderung, die erste Reaktion des Bildungsministeriums und nun auch Wiederkehrs Einordnung stammen sämtlich aus dem Regierungslager, während jene Religionsgesellschaften, deren Unterricht stärker kontrolliert werden soll, in der bisherigen Berichterstattung weiterhin nicht zu Wort kommen. Wiederkehrs Antwort deutet zudem an, dass sich die Debatte vorerst eher in Richtung einer informellen „besseren Begleitung“ der bestehenden kirchlichen Aufsicht als in Richtung einer gesetzlichen Neuregelung bewegen dürfte – das ist bei der Einordnung der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen.

