Textlänge

Die deutsche Polizei hat den seit Tagen gesuchten 48-jährigen Verdächtigen der Sabotage-Serie am Stromnetz festgenommen. Der Mann wurde am Dienstag, den 8. September, im Umfeld des Kraftwerks Weisweiler bei Aachen gefasst. Übereinstimmend berichten sechs unabhängige Redaktionen, dass er bei der Festnahme weitere Sprengmittel mit sich führte und keinen Widerstand leistete; in einem nahegelegenen Zelt fanden Ermittler zusätzliche Sprengsätze. Kurz zuvor war zudem ein drittes Bekennerschreiben aufgetaucht, dessen Inhalt die Polizei nicht mitteilte. Medienberichte nennen den Mann „Daniel V.“ aus Gevelsberg; eine vollständige amtliche Namensbestätigung liegt nicht vor.

Zwei Tage später, am 10. September, hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen übernommen. Sie geht unter anderem vom Verdacht versuchter und vollendeter verfassungsfeindlicher Sabotage aus – ein strafrechtlicher Verdachtstatbestand, keine Schuldfeststellung. Bemerkenswert: Laut Bundesanwaltschaft soll der Verdächtige nicht nur in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, sondern auch in Sachsen versucht haben, Stromleitungen nahe Kohlekraftwerken zu sabotieren – damit erhärtet sich die zuvor nur einzelquellig berichtete Verknüpfung des Sachsen-Falls mit demselben Mann. Weniger belastbare Berichte sprechen zudem von einem zusätzlichen Vorwurf der Störung öffentlicher Betriebe, von übernommenen Verfahren der Staatsanwaltschaften Dresden, Cottbus und Köln sowie von einem im Wohnmobil des Verdächtigen gefundenen Notizbuch mit angeblich über 160 Sabotagezielen; diese Details stammen jedoch nur aus Kurzfassungen von Agenturberichten und gelten als nicht hinreichend eigenständig bestätigt.

Der Festnahme war eine mehrtägige Fahndung vorausgegangen: Sprengstofffund in der Wohnung des Verdächtigen, ein gescheiterter SEK-Zugriff bei Niederzier und ein erfolgloser Großeinsatz mit bis zu 100 Fahrzeugen im Hambacher Forst am 6. September. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte die Taten als mutmaßlich klimapolitisch motivierten Einzeltäter-Extremismus eingeordnet – die meisten Medien geben seine Wortwahl als „Klimaextremismus“ wieder, einzelne als „Klimaterrorismus“.

Festnahme bei Weisweiler

Die deutsche Polizei hat den seit Tagen gesuchten 48-jährigen Verdächtigen der Sabotage-Serie am Stromnetz gefasst. Wie mehrere Redaktionen übereinstimmend berichten, wurde der Mann am Dienstag, den 8. September, im Umfeld des Kraftwerks Weisweiler bei Aachen festgenommen – jenem Ort, an dem die Polizei bereits am Vortag mit einem Großaufgebot nach ihm gesucht hatte. Eine über eine Suche identifizierte Pressemitteilung der Polizei Köln stützt den Kernfakt der Festnahme zusätzlich, wenngleich der vollständige Wortlaut der Mitteilung nicht direkt abgerufen werden konnte.

Zu den genauen Umständen gibt es leicht unterschiedliche Angaben: Laut einem Bericht wurde der Mann bei einer Kontrolle nahe einer Autobahntankstelle im Raum Weisweiler gefasst, wo er vermutlich in einem Zelt übernachtet hatte; ein anderer Bericht spricht von einer Verkehrskontrolle. Übereinstimmend berichtet wird hingegen, dass der Verdächtige bei seiner Festnahme weitere Sprengmittel mit sich führte und keinen Widerstand leistete. In einem nahegelegenen, im Unterholz aufgebauten Zelt fanden Ermittler zusätzliche Sprengsätze, die von Sprengstoffexperten des Landeskriminalamts NRW untersucht wurden.

Unmittelbar vor der Festnahme war zudem ein weiteres Bekennerschreiben aufgetaucht. Den Inhalt teilte die Polizei aus ermittlungstaktischen Gründen nicht näher mit – dieselbe Zurückhaltung, mit der die Behörden bereits die ersten beiden Schreiben in der vergangenen Woche kommentiert hatten. Medienberichte nennen den Verdächtigen „Daniel V.“ aus Gevelsberg; eine vollständige, amtlich bestätigte Namensnennung liegt bislang nicht vor, weshalb der Nachname hier nicht ausgeschrieben wird.

Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen

Zwei Tage nach der Festnahme hat die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wegen der besonderen Bedeutung des Falls die Ermittlungen übernommen. Wie die Kleine Zeitung berichtet, geht es dabei unter anderem um den Verdacht verfassungsfeindlicher Sabotage – ein strafrechtlicher Verdachtstatbestand (§ 88 StGB), der keine gerichtliche Schuldfeststellung vorwegnimmt, sondern lediglich den Rahmen der weiteren Ermittlungen absteckt. Mehrere weitere, über eine Suche identifizierte Medienberichte (unter anderem von ZDFheute und Handelsblatt) sowie eine über presseportal.de verbreitete Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft bestätigen diese Übernahme; der vollständige Originalwortlaut der Mitteilung wurde jedoch nicht direkt abgerufen, sondern nur über Suchergebnis-Zusammenfassungen sowie den Kleine-Zeitung-Bericht eingesehen.

Bemerkenswert ist dabei eine Präzisierung: Laut Bundesanwaltschaft soll der bereits festgenommene 48-Jährige nicht nur in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg, sondern auch in Sachsen versucht haben, Stromleitungen in der Nähe von Kohlekraftwerken zu sabotieren. Damit erhärtet sich die zuvor nur über einen einzelnen Medienbericht (ZDFheute) hergestellte Verknüpfung des Sachsen-Falls mit demselben Verdächtigen – auch wenn eine gerichtsfeste Klärung der Urheberschaft für den konkreten Sachsen-Fund weiterhin aussteht. Laut Kurzfassungen weiterer, über eine Suche eingesehener Agenturberichte soll die Bundesanwaltschaft daneben auch wegen des Verdachts versuchter und vollendeter Störung öffentlicher Betriebe ermitteln und zuvor bei den Staatsanwaltschaften Dresden, Cottbus und Köln geführte Verfahren übernommen haben; diese Detailangaben stammen jedoch nicht aus eigenständig gelesenen Originaldokumenten und werden entsprechend vorsichtig eingeordnet.

In mehreren Berichten kursiert zudem die Angabe, im Wohnmobil des Verdächtigen sei ein Notizbuch mit handschriftlichen Notizen zu mehr als 160 früheren und möglichen weiteren Sabotagezielen gefunden worden. Da diese Angabe in den eingesehenen Quellen erkennbar auf denselben Agenturbericht zurückgeht und nicht unabhängig verifiziert werden konnte, wird sie hier als unbestätigtes Detail gekennzeichnet. Zu Haftbefehl, Anklage oder dem genauen Umfang der übernommenen Verfahren liegen bislang keine belastbaren Angaben vor.

Was der Festnahme vorausging

Nach dem Anschlag auf ein Umspannwerk nahe dem Kraftwerk Jänschwalde in Brandenburg ging bei der Polizei ein erstes Bekennerschreiben ein. Kurz darauf entdeckte ein Spaziergänger am Umspannwerk in Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf einen weiteren verdächtigen Gegenstand; auch am Umspannwerk in Bergheim bei Köln waren zuvor Schäden festgestellt worden. Die Polizei Köln bestätigte damals ein Bekennerschreiben, das auch die Vorfälle in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg erwähnte, während die taz unabhängig davon über ein weiteres, ihr vorliegendes Schreiben berichtete, in dem sich ein mutmaßlicher Einzeltäter zum Motiv Widerstand gegen fossile Brennstoffe bekannte.

Die Ermittlungen führten zu dem nun festgenommenen 48-Jährigen aus Gevelsberg. Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung wurde Sprengstoff gefunden; laut NRW-Innenminister Herbert Reul wurden weitere sprengstoffverdächtige Gegenstände sichergestellt. Am Freitag zuvor stürmte ein Spezialeinsatzkommando einen zu einem Wohnmobil umgebauten Lastwagen in einem Waldstück bei Niederzier – der Mann wurde dort nicht angetroffen und war laut Reul vermutlich zu Fuß auf der Flucht. Am 6. September folgte ein Großeinsatz mit bis zu 100 Fahrzeugen im nahen Hambacher Forst bei Kerpen, bei dem auch dort verbliebene Baumhäuser aus der früheren Protestbewegung „Hambi bleibt“ durchsucht wurden. Dieser Einsatz blieb jedoch erfolglos, wie zwei unabhängige Berichte vom 7. September übereinstimmend festhielten. In der Nacht auf denselben Montag hatte eine Polizeistreife zudem ein Loch im Zaun an einem Umspannwerk in Wesel am Niederrhein entdeckt; eine Überprüfung ergab dort keine weiteren Hinweise auf eine Straftat. Ob dieser Vorfall mit der Sabotage-Serie oder mit dem nun gefassten Verdächtigen zusammenhängt, ist weiterhin nicht geklärt.

Dritter Schauplatz: Sachsen

Zu den Vorfällen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen war bereits vor der Festnahme ein dritter Schauplatz hinzugekommen: In Sachsen sicherte die Polizeidirektion Görlitz vier Sprengvorrichtungen an zwei Stellen nördlich von Bautzen, unter anderem am Umspannwerk Graustein. Laut einem Medienbericht ging diesem Fund ein Bekennerschreiben voraus, in dem sich der mutmaßlich selbe Verfasser wie in den Fällen Brandenburg und Nordrhein-Westfalen zu den Taten bekannte. Auch Berichte zur Festnahme vom 8. September nannten Sachsen erneut als betroffenes Bundesland, in dem Sabotagevorrichtungen entdeckt worden seien.

Mit der Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft am 10. September ist diese Verknüpfung nun deutlicher geworden: Die Behörde ordnet dem festgenommenen 48-Jährigen ausdrücklich auch Taten in Sachsen zu. Eine gerichtsfeste Klärung, ob und in welchem Umfang er tatsächlich für den konkreten Sachsen-Fund verantwortlich ist, steht damit aber weiterhin aus – die Zuordnung durch die Ermittlungsbehörde ist ein Verdacht, keine gerichtliche Feststellung. Auffällig bleibt, dass alle drei betroffenen Bundesländer weiterhin Braunkohle abbauen und verstromen, worauf sich das bekannte Bekennerschreiben mit Kritik an fossiler Energieerzeugung bezieht.

Drei Bekennerschreiben

Der Polizei lagen bereits vor der Festnahme zwei Bekennerschreiben vor, die Ermittler nach damaligem Stand für authentisch hielten. Damit bestätigte sich im Kern, was die taz zuvor aus eigener Recherche berichtet hatte: Ein Absender, der sich als Einzeltäter aus Nordrhein-Westfalen ausgab, nannte als Motiv das Leid, das die Nutzung fossiler Brennstoffe verursache. Kurz vor der Festnahme am 8. September kam ein drittes Schreiben hinzu, dessen Inhalt die Polizei bislang nicht kommuniziert hat. Offen bleibt weiterhin, ob es sich bei den Schreiben um Dokumente ein und desselben Verfassers handelt und ob dieser tatsächlich für sämtliche Taten in allen drei Bundesländern verantwortlich ist – eine gerichtsfeste Klärung der Urheberschaft steht trotz Festnahme und Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft noch aus.

Aussage von Innenminister Dobrindt: „Klimaextremismus“ oder „Klimaterrorismus“?

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte die Taten bereits am 5. September in Düsseldorf als mutmaßlich klimapolitisch motivierten Einzeltäter-Extremismus eingeordnet. Mehrere voneinander unabhängige Medien – darunter Die Presse, die Kleine Zeitung, Tagesspiegel, t-online und die Salzburger Nachrichten – berichteten übereinstimmend, Dobrindt habe dabei von „Klimaextremismus“ gesprochen. Ein Bericht vom 6. September reaffirmierte diese Einordnung. Ein Wortprotokoll der Pressekonferenz wurde jedoch nicht eingesehen, und Dobrindt selbst betonte laut Presse, die Ermittlungen liefen noch und der Tathintergrund sei nicht abschließend geklärt.

Ein am 7. September erschienener Bericht des Standard verwendete für dieselbe Einordnung erneut den Begriff „Klimaterrorismus“ statt „Klimaextremismus“ – der genaue Wortlaut bleibt damit weiterhin uneinheitlich wiedergegeben. Mit der Festnahme kam ein weiterer Begriff hinzu: Der Kurier bezeichnete den Verdächtigen in einer Schlagzeile als „Strom-Terrorist“. Mit der Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft am 10. September tritt nun ein präziserer, aber ebenfalls nicht mit Schuld gleichzusetzender Begriff hinzu: der Verdacht „verfassungsfeindlicher Sabotage“. Alle drei Formulierungen – „Klimaextremismus“, „Klimaterrorismus“ und „verfassungsfeindliche Sabotage“ – sind politische beziehungsweise strafrechtliche Einordnungen zu einem laufenden Verfahren, keine gerichtlich festgestellten Tatsachen.

Hintergrund: Der Hambacher Forst als Symbol der Energiewende

Dass die Polizei bei ihrer Suche auch den Hambacher Forst durchsuchte und der Verdächtige schließlich nur wenige Kilometer entfernt bei Weisweiler gefasst wurde, ist kein Zufall: Die Region liegt am Rand des Braunkohletagebaus Hambach und wurde spätestens seit 2012, als Umweltschützer unter dem Motto „Hambi bleibt“ Baumhäuser errichteten, zu einem bundesweiten Symbol des Protests gegen die Braunkohle-Verstromung. Im Herbst 2018 ließ die damalige nordrhein-westfälische Landesregierung den Wald mit Verweis auf Brandschutz räumen. Nach jahrelangem Rechtsstreit wurde im Kohlekompromiss zwischen Bund, Ländern und Energiekonzernen Anfang 2020 entschieden, dass der Hambacher Forst erhalten bleibt; im Juni 2026 kam eine weitere Entscheidung hinzu, wonach der Wald dauerhaft als Urwald unter Schutz gestellt werden soll. Ein direkter inhaltlicher Zusammenhang zwischen dem Bekennerschreiben und diesem Symbolort wird in den vorliegenden Berichten nicht explizit hergestellt.

Was die Quellen zeigen

Der Kernfakt der Festnahme wird von sechs voneinander unabhängigen Redaktionen – ORF, Der Standard, Die Presse, Kurier, Kleine Zeitung und Golem – übereinstimmend berichtet und zusätzlich durch eine über eine Suche identifizierte Pressemitteilung der Polizei Köln gestützt. Die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft ist direkt durch einen fulltextExcerpt der Kleinen Zeitung belegt und wird durch mindestens drei weitere, über eine Suche identifizierte Redaktionen (ZDFheute, Handelsblatt, t-online) sowie eine über presseportal.de verbreitete Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft bestätigt; deren vollständiger Wortlaut wurde jedoch nicht direkt abgerufen. Die vorangegangene Fahndung, der Sprengstofffund in Gevelsberg und der SEK-Einsatz bei Niederzier stützen sich weiterhin auf die im Volltext eingesehene Pressemitteilung der Polizei NRW sowie mehrere unabhängige Medien. Der erfolglose Ausgang des Hambacher-Forst-Einsatzes ist durch zwei unabhängige Redaktionen belegt (heise online, ZDFheute).

Schwächer abgesichert bleiben Detailangaben zu den genauen Festnahmeumständen (unterschiedliche Schilderungen bei Standard und Kleine Zeitung), der in einem Bericht genannte volle Name „Daniel V.“ sowie die zusätzlichen Angaben zur Bundesanwaltschaft-Übernahme: Der konkrete Vorwurf der „Störung öffentlicher Betriebe“, die Herkunft der übernommenen Verfahren (Staatsanwaltschaften Dresden, Cottbus, Köln) und das kolportierte Notizbuch mit über 160 Sabotagezielen stammen allesamt nur aus Kurzfassungen von Agenturberichten, die über mehrere Medien mit erkennbar demselben Ursprung kursieren – nicht aus eigenständig gelesenen Originaldokumenten. Der Vorfall in Wesel stützt sich weiterhin auf nur einen Bericht.

Was unklar bleibt

Offen bleibt, ob gegen den Verdächtigen infolge der Übernahme durch die Bundesanwaltschaft Haftbefehl erlassen oder Anklage erhoben wird und welche konkreten Tatvorwürfe im Detail erhoben werden. Ebenfalls ungeklärt: ob der Mann tatsächlich allein handelte oder Unterstützer hatte, ob sein voller Name amtlich bestätigt wird, und was genau das zuletzt gefundene, dritte Bekennerschreiben enthält. Auch ob er für den Vorfall in Wesel verantwortlich ist, ist nicht geklärt, ebenso wenig, ob das kolportierte Notizbuch mit über 160 Sabotagezielen tatsächlich existiert und was es für den möglichen Umfang der Taten bedeutet. Unklar ist zudem, ob die Bundesanwaltschaft die Verfahren der Staatsanwaltschaften Dresden, Cottbus und Köln vollständig oder nur teilweise übernommen hat. Der zuvor kolportierte Hinweis auf einen möglichen Aufenthalt im Raum Potsdam hat sich durch die tatsächliche Festnahme bei Weisweiler in Nordrhein-Westfalen nicht bestätigt, wurde von keiner Quelle aber explizit zurückgenommen.

Einordnung

Mit der Festnahme am 8. September endete vorläufig eine mehr als eine Woche dauernde, zeitweise erfolglose Fahndung, die von einem Sprengstofffund in Gevelsberg über einen gescheiterten SEK-Zugriff bei Niederzier und einen ergebnislosen Großeinsatz im Hambacher Forst bis zu einem ungeklärten Vorfall in Wesel reichte. Mit der Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft am 10. September rückt der Fall nun auf die höchste strafrechtliche Ebene: Der Verdacht verfassungsfeindlicher Sabotage sowie die ausdrückliche Zuordnung von Taten in allen drei betroffenen Bundesländern zu demselben Verdächtigen deuten auf ein bundesweites Ermittlungsverfahren von erheblicher Tragweite hin.

Der Kernfakt der Festnahme selbst gilt durch die breite, unabhängige Medienberichterstattung und eine identifizierte Polizeipressemitteilung als hinreichend abgesichert; ebenso die Übernahme der Ermittlungen durch die Bundesanwaltschaft und der Verdacht verfassungsfeindlicher Sabotage. Mit Vorsicht zu lesen bleiben dagegen Details zu den genauen Festnahmeumständen, der volle Name des Verdächtigen, das kolportierte Notizbuch mit über 160 Zielen sowie jede Vorwegnahme eines Ermittlungs- oder Gerichtsergebnisses: Die Ermittlungen dauern an, eine Schuldfeststellung ist damit ausdrücklich nicht verbunden. Auch die politische und strafrechtliche Einordnung als „Klimaextremismus“, „Klimaterrorismus“ oder „verfassungsfeindliche Sabotage“ bleibt eine vorläufige Zuschreibung zu einem laufenden Verfahren. Weitere Angaben der Bundesanwaltschaft – etwa zu Haftbefehl, Anklage oder dem genauen Umfang der übernommenen Verfahren – dürften die Einordnung in den kommenden Tagen weiter präzisieren.