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Signa-Gründer René Benko muss sich am Dienstag, den 22. September 2026, erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Grund ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Anfang Juli 2026 einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen hat. Benko sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Im Zentrum steht eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Im ersten Prozess im Oktober 2025 wurde Benko in einem anderen Punkt bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt, beim Vorwurf rund um die Mietvorauszahlung aber freigesprochen. Diesen Freispruch hob der OGH auf, weil die Vorauszahlung den Gläubigern laut einem Bericht keinen Nutzen gebracht habe und nicht von der Vermieterin, sondern von Benko selbst vorgeschlagen worden sei. Unter Einbeziehung beider Anklagepunkte soll sich der Schaden laut diesem Bericht auf rund 660.000 Euro belaufen, der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe – bislang allerdings nur einer einzelnen Quelle zufolge.

Benkos Anwalt Norbert Wess kündigte laut demselben Bericht an, eine deutliche Reduktion der Strafe zu erreichen und in der Mietvorauszahlungs-Causa erneut auf Freispruch zu plädieren. Die Neuverhandlung reiht sich in mehrere parallele Verfahren rund um den einstigen Signa-Konzern ein, etwa die WKStA-Ermittlungen im Zusammenhang mit einer Abschlagszahlung. Offen bleibt, wie das Gericht den Fall nun bewertet und welches Strafausmaß sich am Ende ergibt.

Was passiert ist

Signa-Gründer René Benko muss sich am Dienstag, den 22. September 2026, erneut vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten. Anlass ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH), der Anfang Juli 2026 einen Teilfreispruch im Verfahren wegen betrügerischer Krida aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht zurückverwiesen hat. Benko sitzt weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Streit um die Mietvorauszahlung

Im Zentrum des wiederaufgerollten Anklagepunkts steht eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg. Im ersten Prozess im Oktober 2025 hatte das Landesgericht Innsbruck Benko in einem anderen Anklagepunkt zu zwei Jahren Haft verurteilt, ihn beim Vorwurf rund um die Mietvorauszahlung jedoch freigesprochen. Diesen Freispruch hob der OGH nun auf.

Laut einem Bericht von ORF Tirol begründete der Gerichtshof den Schritt damit, dass die Vorauszahlung für die Gläubiger keinen Nutzen gehabt habe – ausschlaggebend sei nicht, ob Benko selbst ein gutes Geschäft gemacht habe, sondern ausschließlich das Interesse der Gläubiger. Eine Mietzinsvorauszahlung sei für diese nicht verwertbar. Hinzu komme laut diesem Bericht, dass nicht die Vermieterin eine solche Vorauszahlung gefordert habe, sondern der entsprechende Vorschlag von Benko selbst gekommen sei; eine mögliche Rückerstattung bei Kündigung ändere daran nichts, weil die Vermögensverringerung bereits mit der Vorauszahlung selbst eingetreten sei. Ob Benko wusste oder in Kauf nahm, dass die Vorauszahlung die Gläubiger benachteiligt, soll die Neuverhandlung nun klären.

Strafrahmen und Verteidigungsstrategie

Laut demselben Bericht beläuft sich der verfahrensgegenständliche Schaden unter Einbeziehung beider Anklagepunkte auf rund 660.000 Euro; der Strafrahmen liegt damit zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe. Diese Angaben stammen bislang aus einer einzelnen Quelle und wurden nicht durch Gericht oder Staatsanwaltschaft offiziell bestätigt.

Benkos Anwalt Norbert Wess erklärte demselben Bericht zufolge im Vorfeld gegenüber der APA, eine deutliche Reduktion des bisherigen Strafausmaßes von zwei Jahren unbedingter Haft erreichen zu wollen – dieses sei „überzogen und eindeutig zu hoch angesetzt“ gewesen. In der Mietvorauszahlungs-Causa werde er erneut auf Freispruch plädieren. Auch diese Positionierung liegt bislang nur über einen einzelnen Medienbericht vor; eine unmittelbare Stellungnahme Benkos oder seines Verteidigers gegenüber anderen Quellen fehlt.

Benkos rechtliche Gesamtlage

Die Neuverhandlung reiht sich in eine Serie paralleler Verfahren rund um den einstigen Immobilien- und Handelskonzern Signa ein. Wie berichtet ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) unter anderem wegen einer rund zehn Millionen Euro schweren Abschlagszahlung, in deren Zusammenhang Benko laut Medienberichten auch den früheren Bundeskanzler Alfred Gusenbauer belastet haben soll. Auch die wiederholten Einbrüche in Benkos leerstehende Villa in Innsbruck-Igls, über die berichtet wurde, fallen in dieselbe Phase öffentlicher Aufmerksamkeit für seine Vermögenswerte – dabei handelt es sich allerdings um ein anderes Anwesen als jenes in Hungerburg, um das es im aktuellen Verfahren geht. Für Oktober 2026 ist laut Berichten zudem ein weiteres Verfahren wegen schweren Betrugs und betrügerischer Krida angekündigt.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie das Landesgericht Innsbruck die Mietvorauszahlung nach den Vorgaben des OGH nun rechtlich bewertet und ob es zu einer neuerlichen Verurteilung kommt. Unklar ist auch, welches konkrete Strafausmaß das Gericht innerhalb des berichteten Rahmens von ein bis zehn Jahren letztlich verhängt, und ob Benkos Verteidigung mit ihrer angekündigten Strategie – Reduktion der Strafe und erneuter Freispruch bei der Mietvorauszahlung – durchdringt. Eine unabhängige Bestätigung der Anwaltsposition außerhalb eines einzelnen Medienberichts liegt nicht vor. Auch der Ausgang des für Oktober angekündigten weiteren Verfahrens ist offen.