Das Urteil gegen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig: Das Landesgericht Innsbruck hatte ihn zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt, weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft noch seine Verteidigung erhoben ein Rechtsmittel. 20 Monate bereits verbüßter Untersuchungshaft werden angerechnet. Trotzdem bleibt Benko in U-Haft, weil laut Gericht auch in weiteren Verfahren gegen ihn ermittelt wird.
Im Zentrum des nun abgeschlossenen Verfahrens stand laut einem Medienbericht eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg aus dem Herbst 2023 – zu einer Zeit, als das Signa-Firmengeflecht bereits zusammenbrach. Es soll sich um das zweite rechtskräftige Urteil in dieser Causa handeln, nachdem der Oberste Gerichtshof im Juli bereits ein erstes Urteil aus Oktober 2025 wegen einer Schenkung an Benkos Mutter bestätigt hatte.
Offen bleibt, wie viele weitere Verfahren gegen Benko laufen, wie hoch der Gesamtschaden für Gläubiger letztlich ausfällt und wie sich Gläubigervertreter oder der Masseverwalter zum aktuellen Urteil äußern.
Was passiert ist
Das Urteil gegen Signa-Gründer René Benko wegen betrügerischer Krida ist rechtskräftig. Das Landesgericht Innsbruck hatte den 49-Jährigen am Dienstag zu 30 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Wie das Gericht laut ORF per Aussendung mitteilte, haben weder die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) noch Benkos Verteidigung ein Rechtsmittel dagegen erhoben. Von der Strafe werden 20 Monate bereits verbüßter Untersuchungshaft angerechnet, die Benko seit Jänner 2025 verbüßt, seit Oktober 2025 in der Innsbrucker Justizanstalt. Rein rechnerisch hätte das laut Gerichtsangaben eine bedingte Entlassung nach zwei Dritteln der Haft schon am Mittwoch ermöglichen können.
Warum Benko trotzdem in Haft bleibt
Ungeachtet der Rechtskraft dieses Urteils sitzt Benko weiter in Untersuchungshaft. Das Landesgericht Innsbruck betonte laut ORF, dass die U-Haft nicht ausschließlich mit dem nun abgeschlossenen Verfahren begründet war, sondern auch mit weiteren, gegen ihn laufenden Ermittlungen. Wie viele Verfahren das im Einzelnen sind und in welchem Stadium sie sich befinden, geht aus den vorliegenden Berichten nicht hervor.
Die Mietvorauszahlung als Kern des Verfahrens
Laut einem Bericht der Presse ging es in dem nun rechtskräftigen Verfahren um eine Mietvorauszahlung von rund 360.000 Euro für eine Villa im Innsbrucker Stadtteil Hungerburg, die im Herbst 2023 vereinbart worden sein soll – zu einer Zeit, als sich das Signa-Firmengeflecht bereits im Zusammenbruch befand. Der Oberstaatsanwalt habe argumentiert, Benko habe damit seinen Gläubigern den Zugriff auf einen Vermögensteil entzogen. Der Verteidiger hatte demselben Bericht zufolge einen Freispruch beantragt; wie er sich zum nun ergangenen Schuldspruch stellt, ist öffentlich nicht dokumentiert. Dieses Detail stammt bislang aus einer einzelnen Quelle und ist daher als Einzelangabe zu werten, auch wenn es zum sonstigen Bild passt.
Einordnung in die Gesamt-Causa
Dem Presse-Bericht zufolge ist dies bereits das zweite rechtskräftige Urteil gegen Benko in diesem Komplex: Ein erstes Verfahren hatte im Oktober 2025 zu zwei Jahren unbedingter Haft wegen einer Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter geführt, den zugehörigen Schuldspruch bestätigte der Oberste Gerichtshof (OGH) demnach im Juli. Einen zunächst ergangenen Teilfreispruch zur Miet-Causa hatte der OGH hingegen aufgehoben und zur Neuverhandlung zurückverwiesen – aus der nun das aktuelle, um sechs Monate erhöhte Strafmaß von insgesamt 30 Monaten hervorgegangen sein soll. Auch diese Chronologie liegt bislang nur einfach besetzt vor und wird hier als berichtete, nicht als abschließend geprüfte Abfolge wiedergegeben.
Was unklar bleibt
Offen ist, wie viele weitere Ermittlungsverfahren gegen Benko aktuell laufen und welcher Gesamtschaden für Gläubiger am Ende feststehen könnte. Auch eine Einschätzung des Masseverwalters oder von Gläubigervertretern zum nun rechtskräftigen Urteil liegt in den ausgewerteten Quellen nicht vor. Unklar bleibt zudem, ob und wann eine bedingte Entlassung angesichts der weiteren offenen Verfahren realistisch wird.

