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Beim Christopher Street Day in Berlin ist ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln am Samstag mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gefahren, tötete eine 65-jährige Polin und verletzte 29 Menschen. Der mutmaßliche Täter Abdul B. wurde am Folgetag beim Polizeizugriff erschossen; Ermittler gehen von einem islamistisch motivierten Hintergrund aus. Er hatte zuvor vergeblich versucht, sich dem IS anzuschließen, und war Monate zuvor wegen Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden, befand sich aber auf freiem Fuß.

Die Chefin der österreichischen Staatsschutzbehörde DSN, Sylvia Mayer, sieht keine Hinweise auf Kontakte des Täters zur Islamistenszene in Österreich. Das sagte sie, nachdem deutsche Medien berichtet hatten, Abdul B. sei 2023/24 nach islamischem Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet gewesen – eine Angabe, die von österreichischer Seite nicht eigenständig bestätigt ist.

Mayer forderte zudem, ebenso wie Innenminister Karner, Fußfesseln für entlassene Gefährder; die DSN geht derzeit von einer „niedrigen dreistelligen Anzahl“ solcher Personen in Österreich aus. Offen bleibt, wie eine solche Regelung aussehen könnte und ob es doch weitere, bislang unbekannte Österreich-Bezüge gibt.

Was passiert ist

Beim Christopher Street Day in Berlin ist ein 21-jähriger deutscher Staatsbürger mit libanesischen Wurzeln am vergangenen Samstag mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge gefahren. Dabei wurde eine 65-jährige Frau aus Polen getötet, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Der mutmaßliche Täter, identifiziert als Abdul B., wurde am Tag danach beim Zugriff der Polizei erschossen, nachdem er die Beamten mit einer Stichwaffe bedroht haben soll. Ermittlerinnen und Ermittler gehen von einem islamistisch motivierten Hintergrund aus. Abdul B. hatte zuvor vergeblich versucht, sich der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) in Syrien anzuschließen, und war einige Monate vor der Tat wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt worden. Zum Tatzeitpunkt befand er sich dennoch auf freiem Fuß.

Nach dem Anschlag stellte sich in Österreich die Frage nach möglichen Verbindungen des Täters ins Land. Die Chefin der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), Sylvia Mayer, sagte dazu am Dienstag im Ö1-„Morgenjournal“, es gebe keine Hinweise auf Kontakte des Attentäters zur Islamistenszene in Österreich.

Ehe nach islamischem Recht mit einer Salzburgerin

Zuvor hatten deutsche Medien berichtet, Abdul B. sei in den Jahren 2023 und 2024 nach islamischem Recht mit einer Frau aus Salzburg verheiratet gewesen. Diese Angabe stammt aus zweiter Hand über deutsche Medienberichte und ist von österreichischer Seite nicht eigenständig bestätigt; eine solche religiöse Eheschließung hat zudem keine rechtliche Wirkung in Österreich. Mayer betonte, dass sich daraus für die DSN keine Anhaltspunkte für eine Verbindung zur heimischen Islamistenszene ergeben.

Forderung nach Fußfesseln für Gefährder

Im selben Interview forderte Mayer – ebenso wie zuvor bereits Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) – den Einsatz von elektronischen Fußfesseln für aus der Haft entlassene Gefährder. Begründet wird das damit, dass diese Personen „weiterhin radikalisiert“ seien. Eine Fußfessel solle eine „größerflächige Überwachung“ ermöglichen und verhindern, dass Betroffene bestimmte Orte aufsuchen. Nach eigenen Angaben geht die DSN derzeit von einer „niedrigen dreistelligen Anzahl“ islamistischer Gefährder in Österreich aus.

Was unklar bleibt

Offen ist, ob die Ehe nach islamischem Recht tatsächlich im berichteten Zeitraum bestand und ob es abseits davon andere, bislang nicht bekannte Berührungspunkte des Täters mit Österreich gab. Auch zur betroffenen Salzburgerin selbst liegen keine Angaben aus erster Hand vor. Wie viele der von Mayer genannten Gefährder als akut gefährlich statt lediglich unter Beobachtung eingestuft werden und wann eine gesetzliche Regelung zu Fußfesseln tatsächlich kommen könnte, ist ebenfalls nicht bekannt.

Einordnung

Die Wortmeldung der DSN-Chefin fällt in eine seit Jahren geführte Debatte über den Umgang mit sogenannten Gefährdern nach deren Haftentlassung. Vergleichbare Forderungen nach schärferer Überwachung werden regelmäßig nach Anschlägen im In- und Ausland laut, ohne dass es bislang zu einer gesetzlichen Umsetzung in Österreich gekommen ist. Die Einschätzung der DSN zu fehlenden Österreich-Verbindungen stützt sich auf eine einzelne, wenn auch offizielle Quelle; eine unabhängige zweite Bestätigung oder schriftliche Stellungnahme liegt derzeit nicht vor.