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Die Supermarktkette Billa hat zwei Eigenmarkenprodukte der Reihe „Immer Gut“ zurückgerufen. Laut einer Presseaussendung des Herstellers Buratti GmbH betrifft ein Rückruf das Produkt „BILLA IMMER GUT PINSA 500G“ sowie daraus hergestellte Rezeptartikel – Grund ist der mögliche Nachweis von Fremdkörpern, ein Gesundheitsrisiko will der Hersteller nicht ausschließen. Am selben Tag rief Billa laut einem Bericht des Kurier auch den „Immer Gut Hühneraufstrich“ (BILLA IMMER GUT AUFSTRICH HUHN 95G, Mindesthaltbarkeitsdatum 13.11.2028, Charge 131125) zurück, weil der Stoff Bisphenol A (BPA) nachgewiesen wurde. BPA steht im Verdacht, hormonelle Störungen und weitere gesundheitliche Risiken zu begünstigen.

In beiden Fällen können Kundinnen und Kunden die Produkte ohne Kassenbon in jeder Billa-Filiale zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet. Offen bleibt, wie viele Packungen jeweils betroffen sind, wodurch die Probleme entdeckt wurden und um welche Art von Fremdkörper es sich beim Pinsa-Produkt handelt. Ein Zusammenhang zwischen den beiden am selben Tag bekanntgewordenen Rückrufen ist aus den vorliegenden Quellen nicht ersichtlich.

Was passiert ist

Die Supermarktkette Billa hat am 26. August 2026 zwei Eigenmarkenprodukte der Reihe „Immer Gut“ zurückgerufen. Betroffen ist laut einer Presseaussendung des Herstellers Buratti GmbH das Produkt „BILLA IMMER GUT PINSA 500G“ sowie daraus in Filialen hergestellte Rezeptartikel: Grund ist der mögliche Nachweis von Fremdkörpern, ein Gesundheitsrisiko könne laut Hersteller nicht ausgeschlossen werden. Am selben Tag berichtete der Kurier unter Berufung auf eine Stellungnahme von REWE über einen zweiten, davon unabhängigen Rückruf: Das Produkt „Immer Gut Hühneraufstrich“ (BILLA IMMER GUT AUFSTRICH HUHN 95G) wurde wegen einer möglichen Kontamination mit Bisphenol A (BPA) aus dem Verkauf genommen.

Die betroffenen Produkte im Detail

Beim Pinsa-Rückruf nennt die Presseaussendung von Buratti GmbH keine genauere Chargennummer oder ein Mindesthaltbarkeitsdatum; betroffen ist das 500-Gramm-Produkt sowie alle daraus hergestellten Rezeptartikel. Für Rückfragen verweist die Aussendung auf die Reklamationsabteilung von Buratti GmbH.

Beim Hühneraufstrich liegen konkretere Angaben vor: Betroffen ist die 95-Gramm-Packung mit Mindesthaltbarkeitsdatum 13. November 2028, Charge 131125, GTIN 9010437031516. Laut Kurier erklärte REWE, der Warenbestand des betroffenen Produkts sei bereits aus dem Verkauf genommen worden.

In beiden Fällen ist die Rückgabe unkompliziert: Kundinnen und Kunden können die Produkte in jeder Billa-Filiale zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet – ein Kassabon ist dafür nicht erforderlich.

Zur Gesundheitsgefahr

Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die unter anderem bei der Herstellung von Kunststoffen und Beschichtungen eingesetzt wird und laut Kurier-Bericht unter bestimmten Umständen aus Verpackungsmaterial in Lebensmittel übergehen kann. Der Stoff steht im Verdacht, hormonelle Störungen sowie gesundheitliche Risiken wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Entwicklungsprobleme zu begünstigen – ein konkreter ursächlicher Zusammenhang mit dem vorliegenden Fall lässt sich aus den verfügbaren Quellen nicht ableiten. Beim Pinsa-Produkt bleibt offen, um welche Art von Fremdkörper es sich handelt; der Hersteller schließt ein Gesundheitsrisiko nicht aus, ohne dies näher zu spezifizieren. Berichte über bereits aufgetretene gesundheitliche Beschwerden im Zusammenhang mit einem der beiden Produkte liegen nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen ist unter anderem, wie viele Packungen von den beiden Rückrufen jeweils betroffen sind, wann und wodurch die Kontamination beziehungsweise der Fremdkörper festgestellt wurde – etwa durch Eigenkontrolle oder eine behördliche Probe – und ob die Rückrufe über österreichische Billa-Filialen hinausreichen. Auch die genaue Art des im Pinsa-Produkt gefundenen Fremdkörpers ist aus den vorliegenden Quellen nicht bekannt.

Einordnung

Lebensmittelrückrufe bei Eigenmarken sind in Österreich kein Einzelfall: Erst kurz zuvor hatte, wie berichtet, auch die Supermarktkette Lidl einen Schokopudding der Marke Milbona wegen des Bakteriums Bacillus cereus zurückgerufen. Dass Billa nun am selben Tag zwei unterschiedliche „Immer Gut“-Produkte aus unterschiedlichen Gründen zurückruft, deutet auf zwei voneinander unabhängige Vorfälle hin – ein inhaltlicher oder produktionstechnischer Zusammenhang zwischen dem Fremdkörper-Fund und dem BPA-Nachweis lässt sich aus den vorliegenden Quellen nicht herstellen.