Das Justizministerium hat bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein Disziplinarverfahren gegen den Anwalt Dieter Böhmdorfer angeregt. Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer bestätigte dies der APA. Anlass sind Aussagen Böhmdorfers in einem Ö1-Interview im August, wonach bei der Justiz „viele Akten sofort an die Medien“ gingen – aus Ministeriumssicht eine haltlose Unterstellung, die das Vertrauen in den Rechtsstaat untergrabe. Zum aktuellen Stand wollte sich Böhmdorfer am 28. September nicht äußern; auch die Rechtsanwaltskammer Wien machte keine Angaben zum weiteren Vorgehen.
Hintergrund ist die Buwog-Mail-Affäre: Böhmdorfer vertritt den wegen BUWOG verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und hatte mit anderen Anwälten eine Sachverhaltsdarstellung gegen die zuständige Richterin Marion Hohenecker eingebracht, gestützt auf E-Mails eines angeblichen Ex-IT-Forensikers. Dieser soll die Unterlagen später als erfunden eingestanden haben; gegen ihn wird ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Ob die Kammer überhaupt ein Verfahren einleitet, dürfte die Öffentlichkeit nach geltendem Recht nie erfahren: Paragraf 79 des Disziplinarstatuts verbietet der Anwaltskammer jede Mitteilung über Verlauf und Ergebnis von Disziplinarverfahren – nur der betroffene Anwalt selbst dürfte darüber sprechen. Bekannt wird ein Fall meist nur, wenn er vor den Obersten Gerichtshof gebracht wird, dessen Entscheidungen anonymisiert veröffentlicht werden. Laut einem Medienbericht könnte sich diese Geheimhaltung künftig ändern, Details dazu fehlen aber bislang.
Was passiert ist
Das Justizministerium hat bei der Rechtsanwaltskammer Wien ein Disziplinarverfahren gegen den Wiener Anwalt Dieter Böhmdorfer angeregt. Ein Sprecher von Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) bestätigte den Vorgang der Nachrichtenagentur APA, nachdem „Der Standard“ und „Die Presse“ zuerst darüber berichtet hatten. Anlass sind Aussagen, die Böhmdorfer im August in einem Interview mit dem Radiosender Ö1 getätigt hatte: Darin behauptete er, bei der Justiz gingen „viele Akten sofort an die Medien“. Aus Sicht des Ministeriums untergräbt eine solche pauschale Unterstellung das Vertrauen in den Rechtsstaat und rechtfertigt eine disziplinarrechtliche Prüfung durch die Anwaltskammer.
Zum aktuellen Stand hat sich Böhmdorfer am 28. September laut einem Bericht von Die Presse nicht äußern wollen. Auch die Wiener Rechtsanwaltskammer machte keine Angaben dazu, wie es in der Sache weitergeht – solche Auskünfte seien ihr gegenüber der Öffentlichkeit gar nicht erlaubt.
Hintergrund: die Buwog-Mail-Affäre
Böhmdorfer vertrat den wegen der BUWOG-Affäre verurteilten Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Der Oberste Gerichtshof hatte im März 2025 Grassers Verurteilung bestätigt, die Freiheitsstrafe aber von acht auf vier Jahre reduziert; seit Anfang 2026 verbüßt Grasser die Strafe mit Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest. Böhmdorfer und weitere Anwälte Grassers hatten in der Folge versucht, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen, und dazu eine Sachverhaltsdarstellung gegen die zuständige BUWOG-Richterin Marion Hohenecker eingebracht – mit dem Vorwurf von Amtsmissbrauch und Bestechlichkeit. Grundlage dafür waren E-Mails, die den Anwälten von einem angeblichen ehemaligen IT-Forensiker zugespielt worden waren und eine Befangenheit Hoheneckers nahelegen sollten. Der Mann soll später eingeräumt haben, die Unterlagen erfunden zu haben; gegen ihn wird ermittelt, es gilt die Unschuldsvermutung. Böhmdorfer hatte die Sachverhaltsdarstellung nicht auf dem üblichen Weg, sondern direkt beim Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, Johann Fuchs, eingebracht – und dies später mit genau jenen angeblichen Medien-Leaks begründet, die nun Gegenstand der Disziplinar-Anregung sind.
Was die Quellen zeigen
Laut einem Schreiben des Ministeriums an die Wiener Anwaltskammer, aus dem „Die Presse“ zitiert, suggeriere Böhmdorfer mit seinen Aussagen, „dass vertrauliche Informationen aus laufenden Ermittlungsverfahren nicht gewahrt, sondern regelmäßig und leichtfertig an Medien herausgegeben würden“. Solche „pauschalen und haltlosen Unterstellungen“ bedürften aus Sicht des Ministeriums einer disziplinarrechtlichen Prüfung. Das Justizministerium betont zugleich, selbst keine disziplinarischen Schritte gegen Anwälte setzen zu können – das Schreiben an die Kammer ist daher lediglich eine Anregung. ORF, Kurier, Kleine Zeitung und Die Presse berichteten übereinstimmend über den Vorgang; die zugänglichen Kernangaben zum Schreiben und seiner Begründung decken sich in den Berichten.
Warum ein Ergebnis wohl kaum öffentlich wird
Ob die Anwaltskammer überhaupt ein Verfahren gegen Böhmdorfer einleitet, dürfte die Öffentlichkeit nach derzeitiger Rechtslage gar nicht erfahren – ebenso wenig ein etwaiges Ergebnis. Grundlage ist Paragraf 79 des Disziplinarstatuts für Rechtsanwälte: Er untersagt „Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Verlauf und die Ergebnisse eines Disziplinarverfahrens, über den Inhalt der Disziplinarakten sowie über den Inhalt einer nichtöffentlichen mündlichen Verhandlung und der Disziplinarentscheidungen“. Diese Verschwiegenheitspflicht der Wiener Rechtsanwaltskammer ließ sich anhand des amtlichen Gesetzestextes (Rechtsinformationssystem des Bundes) unabhängig nachvollziehen. Nur der betroffene Rechtsanwalt selbst dürfte öffentlich über sein eigenes Verfahren sprechen – traditionell besteht daran aber wenig Interesse. Die Allgemeinheit erfährt von solchen Verfahren in der Regel nur, wenn der Anwalt eine Entscheidung des Disziplinarrats vor den Obersten Gerichtshof (OGH) bringt: OGH-Entscheidungen werden veröffentlicht, allerdings in anonymisierter Form.
Laut einem Bericht von Die Presse könnte sich diese strikte Geheimhaltung unabhängig vom aktuellen Fall Böhmdorfer künftig ändern. Welche konkreten Reformschritte dafür angedacht sind, in welchem Zeitrahmen und von wem sie ausgehen sollen, geht aus der vorliegenden Quelle nicht hervor – dieser Punkt bleibt bislang vage und einzelquellig.
Was unklar bleibt
Ob und wann der Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien tatsächlich ein Verfahren eröffnet, ist offen – die Entscheidung liegt laut übereinstimmenden Berichten allein bei der Kammer, und ein Ergebnis dürfte aufgrund der gesetzlichen Geheimhaltung öffentlich kaum bekannt werden, sofern Böhmdorfer nicht selbst darüber spricht oder den Fall vor den OGH bringt. Eine inhaltliche Stellungnahme Böhmdorfers zur Anregung des Ministeriums liegt weiterhin nicht vor; er hat eine Kommentierung zuletzt explizit abgelehnt. Auch nähere Angaben zur Identität und den Motiven des angeblichen Forensikers, der die belastenden E-Mails erfunden haben soll, sowie Details zu einer möglichen künftigen Reform der Geheimhaltungsregeln sind bislang nicht öffentlich bekannt.

