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Die Grünen lehnen den aktuellen Begutachtungsentwurf zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft ab und fordern von der Koalition eine Neufassung. Grünen-Justizsprecherin Alma Zadić kritisiert bei einer Pressekonferenz vor allem, dass die neue Behörde nach dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend von der Politik unabhängig wäre – unter anderem, weil fünf von zehn Mitgliedern der geplanten Auswahlkommission nicht aus der ordentlichen Justiz stammen und das Parlament Personalvorschläge beliebig oft zurückschicken kann.

Für den Beschluss der Reform ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die ohne die Grünen und bei grundsätzlicher Ablehnung der FPÖ derzeit nicht erreichbar ist. Justizministerin Anna Sporrer sieht den Entwurf dennoch als Basis für eine „breite und sachliche Diskussion“ und kündigte Verhandlungen mit der Opposition nach Ende der bis 31. August 2026 laufenden Begutachtungsfrist an.

Wie sich ÖVP und Neos im Detail positionieren und ob der Entwurf noch angepasst wird, ist derzeit offen. Laut einem einzelnen Medienbericht sieht die Neos-Justizsprecherin im Entwurf hingegen bereits eine unabhängige Anklagebehörde verwirklicht – diese Einschätzung ist bislang nicht unabhängig bestätigt.

Was passiert ist

Die Grünen fordern von der Regierung einen neuen Gesetzesentwurf zur geplanten Bundesstaatsanwaltschaft. Bei einer Pressekonferenz am Freitag warf die Justizsprecherin der Grünen, Alma Zadić, der Koalition „Etikettenschwindel“ vor: Die neue Behörde, die die Justizministerin künftig als oberste Weisungsspitze der Justiz ablösen soll, sei nach dem vorliegenden Entwurf nicht ausreichend von der Politik unabhängig. Für den parlamentarischen Beschluss der Reform ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich – eine Mehrheit, die es mit den Grünen in der jetzigen Form nicht geben werde, so Zadić.

Die Kritikpunkte im Detail

Zadić stört sich vor allem an der Zusammensetzung jener zehnköpfigen Kommission, die künftig die drei Bundesstaatsanwälte auswählen soll: Fünf ihrer Mitglieder kommen nicht aus der ordentlichen Justiz, darunter Interessensvertreter von Rechtsanwälten und Notaren. Zusätzlich kritisierte sie das vorgesehene Verfahren im Parlament, das die Vorschläge der Kommission mit einfacher Mehrheit bestätigen muss: Werde ein Vorschlag abgelehnt, könne dieser so lange zurückgeschickt werden, bis die gewünschte Person benannt werde. Ein solches Prozedere öffne aus ihrer Sicht politischen Absprachen Tür und Tor – Zadić nannte den Entwurf in diesem Punkt „verantwortungslos“. SPÖ und Neos warf sie vor, ihre eigenen Prinzipien in dieser Frage aufgegeben zu haben.

Reaktionen aus Regierung und anderen Parteien

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) reagierte auf die Kritik mit dem Hinweis, die derzeitigen Entwürfe bildeten die „Basis für eine breite und sachliche Diskussion“. Sämtliche Rückmeldungen aus der laufenden Begutachtung wolle sie ernsthaft prüfen; nach deren Ende sei sie bereit, offen und konstruktiv mit der Opposition zu verhandeln, um die nötige Zweidrittelmehrheit zu erreichen. Nach Angaben eines weiteren Medienberichts weist die Neos-Justizsprecherin Sophie Wotschke die Kritik der Grünen zurück und sieht im Entwurf im Gegenteil erstmals eine unabhängige, weisungsfreie Spitze der Anklagebehörde verwirklicht – dieser Punkt ist bislang nur aus einer einzelnen Quelle bekannt und daher nicht abschließend eingeordnet.

Warum die Zweidrittelmehrheit fraglich bleibt

Die Reform der Bundesstaatsanwaltschaft, die die bisherige Generalprokuratur als oberste Weisungsspitze der Anklagebehörde ablösen soll, braucht im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Ohne Zustimmung der Grünen fehlen der Koalition dafür die Stimmen; die FPÖ lehnt die Reform grundsätzlich ab. Der aktuelle Entwurf ist noch bis Ende August 2026 in öffentlicher Begutachtung, Stellungnahmen können bis dahin eingebracht werden.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie sich ÖVP und Neos im Detail zu den konkreten Kritikpunkten der Grünen positionieren und ob die Regierung nach Ende der Begutachtungsfrist einen überarbeiteten Entwurf vorlegt. Ebenso unklar ist, wie Standesvertretungen der Justiz selbst – etwa Oberstaatsanwälte oder Richtervereinigungen – die geplante Zusammensetzung der Auswahlkommission bewerten, und ob die FPÖ im Lauf der Verhandlungen von ihrer grundsätzlichen Ablehnung abrückt.