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Die Staatsanwaltschaft Wien hat laut übereinstimmenden Berichten von ORF, Der Standard, Die Presse und Kurier eine weitere Anklage gegen den früheren BVT-Chefinspektor Egisto Ott und seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss erhoben. Der Vorwurf: Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung. Beide sollen Urheber des sogenannten „BVT-Konvoluts“ sein — eines 26-seitigen Dokuments, das Ott 2017 einem Journalisten übermittelt haben soll und das 2018 die Razzia im BVT auslöste. Darin soll unter anderem behauptet worden sein, ein BVT-Referatsleiter habe Reisepassrohlinge aus Nordkorea erhalten und teilweise an einen ausländischen Geheimdienst weitergegeben.

Ein Exklusivbericht der Zeitschrift profil, der eigenen Angaben zufolge auf dem Ermittlungsakt basiert, liefert nun Anhaltspunkte, warum die Ermittler Ott und Weiss für die Verfasser des Konvoluts halten. profil ordnet die Affäre zudem so ein: Die Schwächung des Verfassungsschutzes könnte nicht nur im Interesse der FPÖ, sondern auch im außenpolitischen Interesse Russlands gelegen haben — eine journalistische Interpretation, keine gerichtlich festgestellte Tatsache. Die neue Anklage reiht sich in den größeren BVT-Spionagekomplex ein: Ott wurde im Mai 2026 in einem separaten, nicht rechtskräftigen Verfahren zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt. Martin Weiss hält sich laut Berichten in Dubai auf, wo ihn mangels Auslieferungsabkommen keine Überstellung nach Österreich droht.

Eine offizielle Anklageschrift oder der Ermittlungsakt selbst liegen der Redaktion nicht vor, Stellungnahmen von Ott, Weiss oder deren Verteidigung fehlen bislang — sowohl zur Anklage als auch zur Russland-Motiv-These. Für beide gilt die Unschuldsvermutung.

Was passiert ist

Die Staatsanwaltschaft Wien hat laut übereinstimmender Berichterstattung von ORF, Der Standard, Die Presse und Kurier eine weitere Anklage gegen den ehemaligen BVT-Chefinspektor Egisto Ott und seinen früheren Vorgesetzten Martin Weiss eingebracht. Der Vorwurf lautet auf Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung. Konkret sollen die beiden Ex-Beamten des mittlerweile aufgelösten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als Urheber des sogenannten „BVT-Konvoluts“ ausgeforscht worden sein — jenes Dokuments, dessen Auftauchen im Februar 2018 die folgenreiche Hausdurchsuchung im BVT ausgelöst hatte.

Die Vorwürfe im Detail

Ott soll laut den vorliegenden Berichten im Sommer 2017 als BVT-Beamter einem Journalisten ein 26-seitiges Konvolut übermittelt haben, das Namen von Mitarbeitern des Innenministeriums sowie Angaben zu deren dienstlicher Verwendung enthielt. Darin soll unter anderem die Behauptung gestanden haben, ein BVT-Referatsleiter habe Reisepassrohlinge aus Nordkorea erhalten und einen Teil davon an einen ausländischen — laut Berichten südkoreanischen — Geheimdienst weitergegeben. Weiss wird laut den Quellen vorgeworfen, zu dieser mutmaßlichen Tat beigetragen zu haben, indem er Ott mit den personenbezogenen Daten der betroffenen Mitarbeiter sowie Informationen zu den Umständen der Weitergabe der Reisepassrohlinge versorgt haben soll. Diese Darstellung stammt aus der Anklage der Staatsanwaltschaft und ist damit vorerst eine Verdachtslage, keine gerichtlich festgestellte Tatsache.

Neue Details aus dem Ermittlungsakt: profil-Exklusivbericht

Ein Exklusivbericht der Zeitschrift profil, der eigenen Angaben zufolge auf dem Ermittlungsakt basiert, beschreibt nun genauer, warum die Ermittler Ott und Weiss für die Verfasser des BVT-Konvoluts halten. Laut dieser Darstellung ergeben sich die Verdachtsmomente aus einer Kombination von Indizien im Akt selbst — Details, die nicht öffentlich zugänglich waren, sowie Kommunikationsspuren zwischen den beiden Beschuldigten. profil ordnet die Affäre zudem in den größeren Kontext ein: Die Schwächung des Verfassungsschutzes durch das Konvolut könnte demnach nicht nur im parteipolitischen Interesse der FPÖ gelegen haben, die damals mit Herbert Kickl das Innenministerium führte, sondern auch im außenpolitischen Interesse Russlands. Diese Einordnung ist eine journalistische Interpretation auf Basis des Akteninhalts, keine gerichtlich festgestellte Tatsache — sie fügt sich aber in den bereits bekannten Vorwurf ein, wonach Ott über Jahre für einen russischen Nachrichtendienst tätig gewesen sein soll. Eine zweite, unabhängige Quelle mit direktem Einblick in denselben Ermittlungsakt liegt bislang nicht vor; die Redaktion von „Neue Nachrichten“ hat den Akt nicht selbst eingesehen.

Vorgeschichte: Verurteilung und der Fall Weiss

Die neue Anklage ist eine Folgeentwicklung im umfassenderen BVT-Spionagekomplex. Ott wurde in einem separaten Verfahren im Mai 2026 von einem Geschworenengericht wegen Amtsmissbrauchs, Bestechlichkeit und weiterer Delikte zu vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt; unter anderem ging es dabei um mutmaßliche Spionagetätigkeit für russische Dienste. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Martin Weiss wiederum hält sich Berichten zufolge in Dubai auf und hat sich damit bislang einer strafrechtlichen Aufarbeitung entzogen — zwischen Österreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten besteht kein Auslieferungsabkommen, das eine Überstellung erzwingen würde.

Was unklar bleibt

Eine direkt eingesehene Anklageschrift oder offizielle Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien liegt weiterhin nicht vor — die Darstellung stützt sich auf übereinstimmende, aber sekundäre Medienberichte sowie auf den profil-Exklusivbericht zum Ermittlungsakt, den die Redaktion nicht selbst eingesehen hat. Stellungnahmen von Ott, Weiss oder deren Verteidigung zur neuen Anklage und zur kolportierten Russland-Motiv-These sind bislang in keiner der gesichteten Quellen zu finden. Offen bleibt zudem, welche konkreten Beweismittel im Akt für die Autorenschaft angeführt werden, ob und wann ein Prozesstermin angesetzt wird, und ob der Vorwurf zu den Reisepassrohlingen aus Nordkorea zutrifft — dazu liegt keine unabhängige Prüfung vor. Auch die Frage, ob Weiss angesichts des internationalen Haftbefehls und fehlender Auslieferungsmöglichkeiten je vor ein österreichisches Gericht treten wird, bleibt unbeantwortet.

Einordnung

Der BVT-Spionagekomplex gilt als einer der schwerwiegendsten Vertrauensbrüche in der Geschichte des österreichischen Verfassungsschutzes und hat maßgeblich zur Auflösung des BVT und zur Neugründung als Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) beigetragen. Die neue Anklage sowie die im profil-Exklusivbericht beschriebenen Akteninhalte zeigen, dass die strafrechtliche Aufarbeitung mehrere Jahre nach der auslösenden Razzia 2018 weiterläuft und sich sowohl auf zusätzliche Tatvorwürfe als auch auf mögliche außenpolitische Hintergründe ausweitet. Für beide Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung, solange kein rechtskräftiges Urteil vorliegt; auch das frühere Urteil gegen Ott ist derzeit noch nicht rechtskräftig. Die These eines russischen Interesses an der Schwächung des Verfassungsschutzes bleibt eine journalistische Einordnung, die weiterer Bestätigung bedarf.