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Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Essenslieferdiensten eingeleitet. Im Fokus dürfte der Marktführer Foodora stehen, den die Behörde nicht namentlich nannte. Grundlage ist eine seit März 2023 laufende Branchenuntersuchung, für die rund 2.500 Wiener Gastronomiebetriebe befragt wurden.

Laut BWB teilen sich Foodora (50 bis 60 Prozent) und Lieferando (40 bis 50 Prozent) den heimischen Markt weitgehend auf, während Wolt trotz Expansion auf hohe Eintrittsbarrieren stößt. Kritisiert werden Exklusivitätsklauseln, Bestpreisvorgaben, einseitige Vertragsänderungen und Strafgebühren von bis zu zehn Euro. Weil ein Drittel der befragten Betriebe über mangelnde Erreichbarkeit klagte, wurden die Befunde auch an die KommAustria zur DSA-Prüfung übermittelt.

Foodora bestätigte das Verfahren gegenüber der APA und kündigte volle Kooperation an, betonte aber, eine Ermittlung bedeute noch keine Rechtsverletzung. Lieferando äußerte sich bislang nicht. Ob die Ermittlungen vor dem Kartellgericht landen oder eingestellt werden, ist offen.

Was passiert ist

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei Essenslieferdiensten eingeleitet. Im Fokus dürfte laut übereinstimmenden Berichten der Marktführer Foodora stehen, den die Behörde selbst nicht namentlich nannte. Grundlage ist eine im März 2023 gestartete Branchenuntersuchung, für die neben den Plattformen rund 2.500 Gastronomiebetriebe in Wien befragt wurden. Die Untersuchung mündet nun nicht in bloße Empfehlungen, sondern in die Aufnahme formeller Ermittlungen – ein Schritt, der der Behörde eine umfassende Aufklärung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts ermöglicht.

Marktmacht und Vertragspraktiken

Den Erhebungen der Behörde zufolge teilen sich Foodora (vormals Mjam) mit 50 bis 60 Prozent und Lieferando mit etwa 40 bis 50 Prozent den heimischen Markt weitgehend auf. Foodora dominiert demnach vor allem in Wien, während Lieferando im Rest Österreichs führt; der 2023 gestartete Anbieter Wolt expandiert zwar schrittweise, stößt laut BWB aber auf erhebliche Markteintrittsbarrieren. Für die Gastronomie sind die Plattformen mittlerweile ein zentraler Vertriebskanal: Befragte Wiener Betriebe erzielten im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes über Online-Bestellungen. Die BWB kritisiert dabei mehrere Vertragspraktiken – Exklusivitätsvereinbarungen, bei denen Restaurants für bessere Konditionen auf konkurrierenden Plattformen pausieren müssen, sowie enge Bestpreisklauseln, die eigene günstigere Angebote in den Online-Kanälen der Lokale untersagen. Hinzu kommen laut Behörde einseitige Vertragsänderungen und Strafgebühren von bis zu zehn Euro bei Verzögerungen in der Küche. Weil rund ein Drittel der befragten Betriebe zudem über mangelnde Erreichbarkeit der Plattformen klagte, hat die BWB diesen Punkt zusätzlich an die Regulierungsbehörde KommAustria zur Prüfung nach dem Digital Services Act weitergegeben.

Reaktion von Foodora

Foodora bestätigte gegenüber der APA, dass die BWB ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat, und erklärte, man arbeite vollumfänglich mit der Behörde zusammen und werde die Ergebnisse sorgfältig prüfen. Das Unternehmen betonte zugleich, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bedeute nicht, dass tatsächlich eine Verletzung des Wettbewerbsrechts vorliege. Eine eigene Stellungnahme von Lieferando, dem zweiten großen von der Untersuchung erfassten Anbieter, liegt in den vorliegenden Quellen nicht vor.

Was unklar bleibt

Offen ist, wie die Ermittlungen ausgehen: Sie können laut BWB zur Einleitung eines Verfahrens vor dem Kartellgericht führen, aber auch eingestellt werden, sollte sich der Verdacht nicht erhärten. Ebenso unklar ist, wann die Prüfung durch die KommAustria zum Digital-Services-Act-Aspekt abgeschlossen sein wird und zu welchem Ergebnis sie kommt. Die konkreten Angaben zur Umsatzabhängigkeit der Gastronomie sowie zur DSA-Weiterleitung stammen bislang aus nur einer der ausgewerteten Quellen und sind nicht durch eine zweite unabhängige Quelle bestätigt.

Einordnung

Der Fall reiht sich in eine europaweite Debatte über die Marktmacht großer Plattformbetreiber gegenüber kleineren Geschäftspartnern ein – hier Gastronomiebetriebe, die zunehmend von einzelnen Vermittlungsdiensten abhängig sind. Die BWB selbst verweist darauf, dass digitale Plattformen zwar Restaurants und Kundschaft effizient zusammenbringen, ein Ungleichgewicht im Wettbewerb aber Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen von Zustellerinnen und Zustellern belasten könne. Ob der Schritt von der Branchenuntersuchung zum förmlichen Verfahren tatsächlich zu einer gerichtlichen Klärung führt, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen.