Das Finanzministerium hat dem Parlament einen Bericht zur Liquidation der Coronavirus-Finanzierungsagentur COFAG übermittelt. Demnach wurden bis Ende Juni 2026 bei der Überprüfung von Corona-Förderungen Rückerstattungsansprüche von 158,8 Millionen Euro festgestellt. Von insgesamt 16.800 Prüffällen sind mehr als 11.700 abgearbeitet, rund 2.400 davon in den vergangenen sechs Monaten. Ein Schwerpunkt lag auf Unternehmensverbünden: Bei 105 von 193 überprüften Verbünden wurde ein Rückforderungsvolumen von rund 45 Millionen Euro ermittelt, gestützt auf ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom April 2026 zu beihilfenrechtlichen Obergrenzen pro Konzern. Zu Beginn der Pandemie 2020 konnten solche Hilfen nach innerstaatlichen Regeln noch pro Einzelgesellschaft eines Konzerns beantragt werden; der OGH erteilte dieser Praxis nun eine Absage und sah – laut einem Bericht der Presse – auch keinen Vertrauensschutz für Unternehmen, die sich damals exakt an diese Regeln gehalten hatten, da EU-Recht unmittelbar gilt.
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) bezeichnete die Rückforderungen unberechtigter Hilfen als „nur gerecht“. Die FPÖ übte Kritik: Vizeklubchefin Dagmar Belakowitsch sprach von der „Spitze des Eisbergs“ und forderte weitere Aufklärung über die COFAG- und Coronavirus-Untersuchungsausschüsse. Als Beispiel für besonders hohe Konzernförderungen nennt ein Medienbericht MediaMarkt mit rund 19 Millionen Euro – eine bislang unbestätigte Einzelangabe aus nur einer Quelle.
Die COFAG war 2020 gegründet worden und zahlte insgesamt 47 Milliarden Euro an Corona-Hilfen aus, ihre Auflösung läuft seit Sommer 2024. Offen bleibt, welcher Anteil der Rückforderungen bereits eingebracht wurde, wie die übrigen Prüffälle ausgehen und ob sich die kolportierte MediaMarkt-Summe sowie die praktischen Folgen der OGH-Linie zum Vertrauensschutz bestätigen.
Was passiert ist
Das Finanzministerium hat dem Parlament einen Bericht zur Liquidation der Coronavirus-Finanzierungsagentur des Bundes (COFAG) übermittelt. Darin hält die Finanzverwaltung fest, dass sie bis Ende Juni 2026 bei der Überprüfung von Corona-Förderungen Rückerstattungsansprüche von insgesamt 158,8 Millionen Euro festgestellt hat. Das Ministerium ist gesetzlich verpflichtet, dem Parlament halbjährlich über den Stand der Abwicklung und die Kontrollergebnisse zu berichten. Über die Kernzahlen berichteten mehrere österreichische Medien übereinstimmend, darunter ORF, Kurier, Der Standard und Die Presse.
Was die Zahlen zeigen
Von insgesamt 16.800 Prüffällen wurden bereits mehr als 11.700 abgearbeitet, davon rund 2.400 allein in den vergangenen sechs Monaten. Ein besonderer Schwerpunkt der Kontrollen lag auf Unternehmensverbünden: Von 193 betroffenen Verbünden mit rund 1.200 eigenständigen Unternehmen waren bis Juni 2026 bereits 105 überprüft. Dabei stellte die Finanzverwaltung ein Rückforderungsvolumen von rund 45 Millionen Euro fest. Grundlage dieser Prüfungen ist eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom April 2026, die die Anwendung beihilfenrechtlicher Obergrenzen pro Konzern bestätigt hat.
Warum die ursprünglichen Regeln zu großzügig waren
Zu Beginn der Pandemie im März 2020 konnten Hilfsgelder nach den damaligen innerstaatlichen Regeln bis zur unionsrechtlich vorgegebenen Obergrenze für jede einzelne Gesellschaft eines Konzerns separat beantragt werden. Das begünstigte vor allem Unternehmen mit zahlreichen Tochtergesellschaften. Bereits damals hatten laut Berichterstattung einzelne Rechtsexperten gewarnt, dass diese Auslegung unionsrechtswidrig sein könnte. Der Oberste Gerichtshof gab dieser damaligen, großzügigen Praxis inzwischen eine Absage: Die EU-Höchstgrenzen gelten demnach für den gesamten Unternehmensverbund und nicht für jede einzelne Gesellschaft.
Warum es laut Berichten keinen Vertrauensschutz gibt
Viele der jetzt betroffenen Unternehmen hatten sich, wie berichtet wird, exakt an die damaligen – später als zu großzügig beurteilten – innerstaatlichen Förderregeln gehalten und die Hilfsgelder in der Annahme beantragt, damit im Recht zu sein. Laut einem Bericht der Presse zur OGH-Entscheidung gilt dafür dennoch kein Vertrauensschutz: Weil die unionsrechtlichen Beihilfenobergrenzen unmittelbar anwendbar seien, dürften sie nicht durch innerstaatliche Regelungen ausgehebelt werden – Empfänger könnten sich demnach nicht auf innerstaatliche Zusicherungen des jeweiligen Mitgliedstaates verlassen. Diese rechtliche Einordnung stammt aus einer einzelnen Medienquelle und wurde nicht anhand des Urteilstexts selbst geprüft.
Einzelbeispiel MediaMarkt – bislang unbestätigt
Als Beispiel für besonders hohe Förderungen an Konzerne mit vielen Tochtergesellschaften nennt ein Medienbericht MediaMarkt: Dort sollen rund 19 Millionen Euro an Corona-Hilfen geflossen sein. Diese Zahl stammt aus einer einzelnen Quelle, ist im Originaltext selbst vorsichtig formuliert („sollen es gewesen sein“) und wurde weder vom Unternehmen noch vom Finanzministerium bestätigt. Sie wird hier daher ausdrücklich als unbestätigte Einzelangabe und nicht als feststehender Fakt wiedergegeben.
Reaktionen
Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) verteidigte die konsequente Rückforderung unberechtigter Hilfen. Wer richtliniengemäß Unterstützung erhalten habe, habe diese zu Recht bezogen, wer zu Unrecht Förderungen bekommen habe, müsse mit Rückforderungen rechnen – das sei „nur gerecht“, so Marterbauer. Aus der Opposition kam Kritik: Die stellvertretende FPÖ-Klubchefin Dagmar Belakowitsch bezeichnete die 158,8 Millionen Euro als „nur die Spitze des Eisbergs“ und forderte vollständige Aufklärung, unter anderem über die laufenden COFAG- und Coronavirus-Untersuchungsausschüsse.
Hintergrund: Die COFAG-Abwicklung
Die COFAG war im März 2020 gegründet worden, um rasch Corona-Hilfen an Unternehmen auszuzahlen, und zahlte im Lauf der Pandemie insgesamt 47 Milliarden Euro aus. Im Sommer 2024 wurde die Auflösung der Sondergesellschaft eingeleitet, seither ist die Finanzverwaltung im Ministerium für die Abwicklung und die nachträglichen Kontrollen zuständig.
Was unklar bleibt
Offen bleibt anhand der vorliegenden Quellen, welcher Anteil der festgestellten 158,8 Millionen Euro bereits tatsächlich zurückgezahlt oder eingebracht wurde und wie die restlichen, noch nicht abgeschlossenen Prüffälle ausgehen. Auch eine Aufschlüsselung nach Branchen sowie eine bestätigte Stellungnahme betroffener Unternehmen wie MediaMarkt oder von Wirtschaftsverbänden liegen bislang nicht vor. Die kolportierte Summe von 19 Millionen Euro für MediaMarkt ist ebenso unbestätigt wie die praktischen Auswirkungen der OGH-Linie zum fehlenden Vertrauensschutz auf einzelne, namentlich noch nicht genannte Unternehmen.


